Vorab eine Klarstellung: Wir reden hier vom Strafrecht, nicht vom Zivil- oder Verwaltungsrecht.
Meines Erachtens ist eine strengere Dokumentation von Strafprozessen schon lange überfällig und wird international, wie du ja auch mit dem Beispiel der USA sagst, auch durchaus anders gehalten, wobei die USA kein gutes Beispiel sind (hier sind Videoaufzeichnungen ja auch noch oft verboten (kA ob regional oder bundesweit), weshalb es dann diese lustigen Gerichtszeichner gibt…).
Jetzt wird diskutiert, sowohl eine Tonaufzeichnung zum verpflichtenden Standard zu machen und eine Videoaufzeichnung zu ermöglichen. Das ist schon mal ein großer Fortschritt.
Gegner gegen die Aufzeichnung führen u.a. folgende Argumente an:
Zeugen könnten sich eingeschüchtert fühlen (wird vor allem von Staatsanwälten behauptet)
Das Rekonstruktionsverbot könnte fallen (was ich persönlich nicht schlimm fände…)
Richter könnten sich damit unwohl fühlen, weil ihre Fehler wortwörtlich gerichtsfest dokumentiert werden.
Gerade das Spannungsfeld zwischen Rekonstruktionsverbot und Dokumentationspflicht ist schon sehr interessant. Hier mal ein längerer Fachaufsatz zu dem Thema, der ganz gut aufdröselt, dass der Konflikt vielleicht gar nicht so groß ist, wie manche befürchten. Der Fairness halber: Der Aufsatz stammt von einem Strafverteidiger, also von der Seite der Diskussion, die sich ganz klar mehr Dokumentation wünscht.