Hat des Transparenzregister einen Sinn?

Hallo liebes Lage-Team,

seit Januar bin ich damit Beschäftigt, mich beim Transparenzregister zu registrieren, eine Änderung zu veranlassen und dann das Ergebnis der Änderung einzusehen. Man erwartet in Punkto Digitalisierung ja eh nicht viel, aber das Transparenzregister ist da nochmal extra-schlimm. Es ist ein Bürokratiemonster, das keinerlei Transparenz schafft. Mich würde mal interessieren ob es (wenigstens) für Euch Journalisten einen Nutzen hat. Falls auch das nicht, wäre es meiner Meinung nach ein gutes Thema für einen Refresh auf Eure super Folgen zur Digitalisierung.

Zur Erheiterung füge ich unten das Schreiben bei, dass vom Register verlangt wurde, damit ich den Eintrag meines Unternehmens sehen kann, welchen ich selber veranlasst habe. Der Eintrag ist dann fast identisch mit dem im Handelsregister, dort für jedermann kostenlos einsehbar. Das handelsregister.de ist tatsächlich sehr gut gemacht.

Bestätigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bestätige ich, dass ich für mein Unternehmen XXXX GmbH unter der E-Mail-Adresse XXX@YYYY.coim Einsichtnahmen im Transparenzregister vornehmen darf;

UND

für mein Unternehmen XXXX zur Überprüfung der zu der Rechtseinheit hinterlegten Daten (sog. Selbstauskunft) berechtigt bin und hierzu Einsicht in die im Transparenzregister zu der Rechtseinheit hinterlegten Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten nehmen darf.

Mit freundlichen Grüßen

Moin,
habe gerade das gleiche Formular aus dem gleichen Grund ausgefüllt.
Der Auszug aus dem Register wird inzwischen von verschiedenen Unternehmen (bei mir für einen Vertrag mit einem Zahlungsdienstleister) verlangt. Ich habe den Auszug beantragt und die entsprechenden Dokumente hochgeladen. Dann bekam ich die Nachricht, dass ich den Bearbeitungsstand in der Übersicht im Kundenkonto einsehen kann. Allerdings ist die Übersicht leer.
Auch musste ich den Grund für die „berechtigte Einsichtnahme“ angegeben. Unter den vorgeschlagenen Gründen dort ist der tatsächliche Grund (wird für einen Vertrag benötigt) nicht angegeben. Daher habe ich „Selbstauskunft“ gewählt.

Ich habe einen ca. einjährigen Schriftwechsel mit dem Bundesanzeigerverlag bzgl. einer „Unstimmigkeitsmeldung“ hinter mir. In den Schreiben, die ich erhalten habe war zu keinem Zeitpunkt ersichtlich, auf welche Unstimmigkeit sich die Unstimmigkeitsmeldung bezieht. Ich habe also random irgendwelche Nachweise geschickt (natürlich ausschließlich per Post, per Mail ist eine Bearbeitung nicht möglich). Telefonisch konnte ebenfalls keine Auskunft erteilt werden. Nachdem sich die Unstimmigkeitsmeldung nun erledigt hat, vermute ich, dass es an der neuen Adresse eines unserer Gesellschafter gelegen hat.

Insgesamt macht das Register, insbesondere der Onlineauftritt einen wirklich erbärmlichen Eindruck.

Eine Unstimmigkeitsmitteilung hat mich auch schon einmal erreicht. Dabei wird einem nur mitgeteilt, dass eine Unstimmigkeit besteht. Was unstimmig ist wird aus Datenschutzgründen auch demjenigen nicht mitgeteilt, der verpflichtet ist die Unstimmigkeit aufzuklären. Das ist schon einigermaßen absurd. In meinem Fall lag es vermutlich daran, dass sich die Schreibweise des Nachnamens eines der wirtschaftlich Berechtigten geändert hatte. Ein Bindestrich hatte sich statt eines Leerzeichens eingeschlichen. Der ganze Vorgang hat mich ca. ein Jahr lang beschäftigt und einige Gebühren von Wirtschaftsprüfern verursacht.

Update: Habe den Auszug am 23.02 beantragt. Nachdem bis zum 05.03. nichts passiert war und der Antrag weiterhin den Status „eingegangen“ hatte, habe ich per Mail den Bearbeitungsstand angefragt, mit dem Bundesverwaltungsamt in Cc. Erst einmal kam die Nachricht, dass es länger dauern kann, weil gerade so viel zu tun ist. Dann bekam ich am gleichen Tag eine Mail mit einem weiteren Formular, in dem ich mir selbst die „Einsichtnahme zur Selbstauskunft“ genehmigen musste. Dann war der Antrag am gleichen Tag auf einmal abrufbar. Kosten: 1,61€. Die waren es mir nun wirklich wert :slight_smile: