Aktuell wird erneut der Spitzensteuersatz diskutiert und erneut wird dabei von reichen Menschen gesprochen.
Meiner Meinung nach hinkt der Vergleich. Jemand, der bei einem deutschen Konzern im unteren Management arbeitet, verdient bereits Brutto ein 6-stelliges Jahresgehalt. Diese Person ist doch aber nicht automatisch reich.
Viel mehr sollten wir in der Politik diskutieren, wie man Familien besteuert, die seit Generationen Millionen Euro in Stiftungen oder kapitalgebunden angelegt haben und teilweise einen 1-stelligen Steuersatz zahlen.
Ich würde mich freuen, wenn ihr die Unterscheidung trennscharf formulieren würdet und ggf. Ideen zu einer sinnvollen Reichensteuer zusammentragt. Ihr habt ja auch aus der Koalition aktive Hörer
Mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 6.770 € zählte man 2022 zum obersten Prozent der Einkommensbeziehenden, wie folgender Rechner des umverteilungsfeindlichen Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt:
Das ist das Problem: es gibt zwei Definitionen von „reich“. Und das ist vermutlich auch Absicht.
Denn so kann man immer wieder unauffällig die Diskussion von den wirklich Reichen ablenken und den Einkommensreichen suggerieren, es gehe immer um sie.
Im übrigen bin ich auch grundsätzlich dafür, Familien steuerlich eher zu ent- als noch mehr zu belasten
Man muss beides tun, mindestens die oberen fünf Prozent der Einkommensbeziehenden stärker an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen über eine Anpassung des ESt-Tarifs (z. B. für ein bedarfsgewichtetes Nettoeinkommen ab 5.000 € im Monat) und über Vermögen-, Erbschaft-, Schenkungs- und Wegzugssteuern für die größten Kapitalakkumulator:innen für mehr Gerechtigkeit sorgen.
Nur, wenn man beides macht, kommt in Summe genug dabei rum, dass mittlere und kleine Einkommensbeziehende substanziell entlastet werden können (z. B. über Zuschüsse zu den Lohnnebenkosten, damit auch Niedrigeinkommensbeziehende profitieren).
Aber genau das ist doch die Frage. Der Gutverdiener mit 5000 Netto im Monat der in der Großstadt ein Eigenheim kaufen oder Miete zahlen muss ist eben finanziell nicht wirklich besser aufgestellt als jemand der z.B. am Land 3500 € Netto zahlen muss und das Grundstück fürs Wohneigentum zuzüglich etwas Eigenkapital von den Eltern geschenkt bekommen hat.
Wenn dann noch dazu kommt, dass der Gutverdiener mit Master oder gar Dr. erst spät vollwertig verdient, während der andere als Geselle am Land schon mit spätestens 20 voll verdient hat, dann dürften beide Einkommen am Ende ähnlich viel Lebensstandard ermöglichen. Zu sagen der eine müsste als Mittelstand entlastet werden, der andere als Oberschicht belastet greift dann zumindest im Vergleich dieser Einzelfälle zu kurz.
Dann müsste man für Fairness auf alle Fälle a) jegliche Schenkungen oder Erbschaften besteuern, also auch die kleinen, und b) auch die Ausbildung und damit die Möglichkeit in Jungen Jahren mit wenig Geldbedarf Eigenkapital aufzubauen oder eben auch nicht mit berücksichtigen.
Ansonsten bleibt es dabei, dass nicht jeder mit 100 k Einkommen wirklich reich ist und dafür mancher mit 50 k Einkommen einen sehr hohen Lebensstandard haben kann.
Das Steuersystem ist nicht für die Wohnortwahl zuständig. Diesbezüglich muss es auch keine Einzelfallgerechtigkeit geben.
Eine z. B. 30-jährige, kinderlose, alleinstehende Person im schlechtesten ESt-Tarif und ohne weitere Abzüge mit einem Monatsbrutto von 8.500 € (102.000 € p. a.) wäre immer noch unterhalb eines Nettos von 5.000 € monatlich und deshalb gar nicht betroffen, wenn man dort die Grenze ziehen würde.
Darüber hinaus können Arbeitgebende ja gerne einen Teil oder gar die gesamte steuerliche Mehrbelastung kompensieren, da es sich in der Regel um Höher- oder Hochqualifizierte handelt, die auf dem Arbeitsmarkt nicht so einfach zu finden sind.
Für alle möglichen Fallkonstellationen (verpartnert, verheiratet, mit Kindern, weitere Abzugsmöglichkeiten jenseits des Grundfreibetrags) ergeben sich ja noch weitere Möglichkeiten, gar nicht erst in den Mehrbelastungsbereich zu kommen. Und selbst der bezieht sich ja nur auf das oberhalb der Grenze bezogene Einkommen, fängt also ganz klein an, bevor er dann bei deutlich höheren Einkommen überhaupt zum Tragen kommt.
Ab welchem Einkommen würdest du dann einen Gutverdiener einem Vermögenden gleichstellen? Und welchem Vermögen?
Der Spitzensteuersatz greift ab 5900€ Netto bei Singles, bei Verheirateten das gemeinsame Einkommen verdoppeln.
Da handelt es sich um gut ausgebildete, keineswegs aber zwangsläufig schwer zu bekommende Qualifizierte.
Das ist ja auch nur ein Beispiel. Wir können den Vergleich auch mit gleichem Wohnort machen und schon moderate Erbschaften insbesondere von Eigenheim werden den möglichen Lebensstandard weiterhin enorm anheben.
Wenn du aber sagst die oberen 5 Prozent müssen mehr beteiligt werden, dann liegt man da als Single mit 100k brutto und damit ca 4850 netto drin, selbst ohne Steuererklärung die das netto erhöht.
5900 netto? Je nach Möglichkeiten sein zvE zu reduzieren dürfte man bei knapp unter bis knapp über 80.000€ brutto auf sein weiteres Einkommen Spitzensteuersatz zahlen. Das wäre weit unter 5900 netto.
Sind jedenfalls nicht zwangsläufig die Leute, bei denen der Arbeitgeber jede Forderung blanko unterschreibt, weil es auf dem Arbeitsmarkt keinen zweiten von der Sorte gäbe.
Nein, man liegt selbst mit 102.000 € noch nicht drin.
Aber selbst wenn man ab 100.000 € Jahresbrutto knapp drinläge, wäre das auch überhaupt kein Problem, weil ja nur darüber hinaus gehendes Einkommen höher besteuert würde und die jährlichen Mehrabgaben bei den ersten paar Tausend Euro weiterem Jahreseinkommen noch absolut läppisch wären.
Ein Beispiel. Selbst nach Einsetzen der sog. Reichensteuer von 45 % (Grenzsteuersatz) ab einem zu versteuernden(!) Einkommen von mehr als 277.826 Euro pro Jahr liegt der tatsächliche Steuersatz (Durchschnittssteuersatz) selbst bei einer halben Million immer noch unter 40 %:
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was du mir jetzt hier erklären willst!
Wer als Single 4850 € netto Haushaltseinkommen hat, gehört zu den 5 obersten Prozent. Natürlich gibt es mehr als 5 % die mehr verdienen, aber wer dann Kinder im Haushalt hat gilt wiederum eben als weniger reich, weil ja auch entsprechend die Kosten höher sind. Denn für die Frage ob jemand arm oder reich ist zählt halt doch das Haushaltseinkommen.
Und ich weiß selbst was ein Grenzsteuersatz ist, das habe ich weiter oben ja auch bereits angesprochen. Du musst mir also nicht unterstellen, ich würde glauben, dass man mit 80k Einkommen 42 % auf dieses Einkommen zahlen müsste.
Du sagst aber, dass du die oberen 10 Prozent, mindestens jedoch die oberen 5 Prozent mehr zum Gemeinwohl beitragen lassen willst. Bei den oberen 10 % muss das doch bedeuten, dass wer zu den oberen 5% gehört bereits mehr zahlt und nicht, dass erst das Einkommen darüber höher belastet werden würde.
Ich finde die Diskussion wichtig, aber sie wird falsch geführt. Reichtum macht man nicht am Gehalt fest. Das ist nur eine von vielen Einkommensquellen die man haben kann und es ist nicht mal die lukrativste.
Es gibt genug Wertpapierportfolios bei denen es im Rauschen untergeht, wenn man monatlich 10.000 Euro für Lebenshaltungskosten entnimmt.
Ich hätte in der Lage gerne mal eine Einordnung zu Reichtum. Es gibt immer noch diesen Glauben, mit 1.000.000 Euro wäre man reich. Mit dem Geld bekommt man aber in Städten wie Hamburg eine Dreizimmerwohnung.
Um einen Millionärs-Lifestyle zu haben, braucht man viel mehr als eine Million Euro. Wir müssen gesellschaftlich wirklich mal das Bild vom Reichtum aktualisieren, schon weil dieser medial unterrepräsentiert ist. Bzw. es wird zwar viel Glamour reproduziert, aber dieser wird nicht beziffert. Es lässt sich also nicht begreifen, was eigentlich so ein eigener kleiner Privatjet an Unterhalt kostet.
Setzt man den höheren Grenzsteuersatz ab der Schwelle des oberen Zehntels an, dann zahlt selbstverständlich auch das obere Zwanzigstel mehr, ja.
Da aber der Durchschnittssteuersatz zwischen diesen Schwellen kaum anwächst, handelt es sich - gemessen am vormals zur Verfügung stehenden Einkommen - um einen sehr geringen Anteil.
Fiskalisch lohnt sich das natürlich trotzdem, da die Anzahl der Betroffenen hinreichend groß ist.
Man kann Vermögen-, Erbschaft- und Schenkungssteuern bei großzügigen Freibeträgen für die eher Geringvermögenden ja auch nicht beliebig in die Höhe schrauben. Sonst bleibt viel zu wenig an Aufkommen übrig, um nach unten umverteilen zu können.
Daher ist eine Kombination von Vermögens- und Einkommensbesteuerung notwendig, wenn man bis zur Mittelschicht entlasten will.
Dass sich Einkommen in Familien anders verteilen, ist ja klar. Aber dafür gibt es bekannte Formeln (bedarfsgerechtes Nettoeinkommen/Nettoäquivalenzeinkommen) und allerhand weitere steuerliche Vergünstigungen sowie Zuwendungen. Eine Reform des ESt-Tarifs muss nur dafür sorgen, dass von ganz unten bis zur Mittelschicht niemand grundlos schlechter gestellt wird (ein Abschmelzen des Splittingvorteils ist gleichwohl richtig) und unterm Strich die große Mehrheit in diesem Bereich substanziell entlastet wird.
Eine solche Entlastung der Beziehenden kleiner und mittlerer Einkommen ist wiederum nur möglich, wenn man neben der Vermögens- auch die Einkommensbesteuerung im oberen Bereich anpasst. Sonst kommt pro Nase einfach nicht genug zusammen.
Unterm Strich muss ja das Umverteilungsgesamtvolumen stimmen.
Du schriebst vorhin „Es spricht im Übrigen auch nichts dagegen, die einkommensstärksten zehn Prozent mehr am Gemeinwohl zu beteiligen.“
Wenn dieses Zehntel mehr beteiligt werden soll, dann heißt das doch nicht, dass ab da der Grenzsteuersatze steigt, sondern der müsste sehr viel früher steigen. Denn wenn du Freibeträge und Steuersätze in dem Bereich darunter so gestaltest, dass die Einkommen darunter entlastet werden, dann würde erstmal auch ein höherer Grenzsteuersatz dazu führen, dass z.B. die zwischen dem obersten Zehntel und Zwanzigstel zwar einen höheren Grenzsteuersatz hätten, sich aber weniger am Gemeinwohl beteiligen würden als bisher, weil auch für sie die Entlastung größer wäre als der Effekt des höheren Grenzsteuersatzes.
Wenn du aber explizit von höherer Beteiligung am Gemeinwohl sprichst, dann verstehe ich darunter logischerweise nicht eine insgesamt reduzierte Summe der Lohnsteuer bei höherem Grenzsatz, sondern eine insgesamt absolut gesehen höhere Summe der Lohnsteuer.
Man muss den ESt-Tarif unterhalb eines neuen Grenzsteuersatzes im oberen Bereich gar nicht anpassen, um Menschen mit kleinen und mittleren bedarfsgerechten Nettoeinkommen zu entlasten. Deshalb schrieb ich von Zuschüssen zu den Lohnnebenkosten.
Trotzdem wäre es selbstverständlich auch möglich, den ESt-Tarif so zu verändern, dass nur das oberste Zehntel mehr zahlt. Das hat das ZEW für diverse ESt-Konzepte der Parteien zur Bundestagswahl 2025 auch so berechnet: