Grundsteuerreform trifft Einzelfälle hart, doch Ziel erreicht?

Hallo Lage, es wurde ja zuletzt in der LDN393 über die Grundsteuerreform gesprochen.

Ich bin jetzt durch mein Vermieter und die Beitrage in der lokalen Zeitung wieder an das Thema erinnert worden.

Das Ziel war nicht mehr Steuern zu nehmen sondern, eine Umverteilung. Haben wir das nun erreicht?
So kommt es in Sonderfällen bis zu einer 18x Erhöhung der Steuerbelastung. Eine Hausbesitzerin im Rentenalter muss dadurch jetzt zusätzlich 3600€ zahlen [1]. In unserem Fall hat uns der Vermieter vorgewarnt, dass die Nebenkosten um 20% steigen werden, bei einer Drei-Zimmer Wohnung. Hier kommt es anscheinend durch eine Mischnutzung der Immobilie zu einer erhöhten Bewertung. Der Vermieter will auch hier nochmal Einspruch einlegen und hat sich an Haus und Grund gewendet.

Für den Themenvorschlag wären folgende Fragestellungen m.E. interessant:

  • Wurde das Ziel einer gerechten Neubewertung erreicht?
  • Wie könnten wir mit der Einzelfallbehandlung umgehen? Das klingt wie ein weiteres Bürokratiemonster
  • Sind die Behörden schon durch Anfragen überlastet?
  • Politische Einordnung der Akzeptanz und aktuelle Situation

Ich sehe in vielen Beiträgen zudem Thema das Einzelfälle natürlich betroffen sind [2] (Lexis listet 71 Veröffentlichungen zum Thema „Grundsteuer“ in der letzen Woche). Das lässt sich vom Sensationswert natürlich besser als Nachricht bringen. Konnten wir denn auch die Enlastung an anderer Stelle schaffen?

[1] - Bonnerin soll 3600 Euro Grundsteuer für Grundstückszufahrt zahlen

[2] grundsteuer at DuckDuckGo

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Ja, die Grundsteuerreform ist in einigen Einzelfällen nun schmerzhaft, allerdings sollte man dabei immer bedenken, dass diejenigen, die jetzt plötzlich tatsächlich die 18-fache Grundsteuer zahlen müssen, in den letzten Jahrzehnten deutlich weniger zur Kasse gebeten wurden, als sie es hätten sollen. Daher: Ja, diese Leute stehen jetzt deutlich schlechter im Vergleich zu einer langen Zeit, in der sie deutlich besser standen, als sie hätten stehen sollen.

Klar, wenn es in Einzelfällen zu unbilligen Härten kommt, muss man intervenieren. Wir wollen natürlich nicht, dass Rentner jetzt ihr Einfamilienhaus verkaufen müssen. Aber das heißt auch nicht, dass wir nun jeden, der jetzt schlechter gestellt ist, wieder so stellen müssen, wie er es vorher war. Dann hätten wir uns die Reform sparen können.

Es war klar, dass es zu solchen Fällen kommen würde. Das Problem war eben, dass die Grundsteuerwerte seit vielen Jahrzehnten (Westen: 1964, Osten: 1935) nur mit einem prozentualen Modifikator geändert wurden. Wenn ein Grundstück daher in einem Gebiet in Ostdeutschland liegt, das 1935 noch „ländlich“ war (=niedrige Grundstückspreise), jetzt aber definitiv städtisch voll entwickelt ist (=hohe Grundstückspreise), wurden die Grundsteuerwerte seit 1935 nur inflationsbereinigend weitergerechnet, als wäre das Gebiet immer noch ländlich, als wären die Grundstückspreise immer noch wie 1935. Das ist mit der Umstellung dann natürlich extrem angestiegen. Das ist nur ein Beispiel, wie es zu solchen massiven Unterschieden kam. Das Problem jedenfalls ist nicht die Reform, sondern, dass wir 60 bzw. 90 Jahre brauchten, um ein offensichtlich zu ungerechten Ergebnissen führendes System zu reformieren. Hätten wir die Reform direkt nach der Wiedervereinigung hinbekommen wären die Differenzen wesentlich geringer ausgefallen.

Zweifelsohne. Jetzt geht die Grundsteuer nach dem Wert der Immobilie, das ist offensichtlich gerechter, als nach einem absolut nicht mehr zutreffenden Wert von 1964 oder gar 1935 zu gehen. Daran ändern Einzelfälle, die nun wesentlich mehr zahlen müssen, definitiv nichts.

Ausnahmen sollten generell nur für den Übergang und zeitlich befristet erfolgen. Wie gesagt, diese Härten haben allesamt den Hintergrund, dass diejenigen, die jetzt darunter leiden, zuvor davon profitiert haben. Etwaige massive Sprünge müssen abgefedert werden (z.B. indem die neue Grundsteuer nur stufenweise angehoben wird, z.B. jedes Jahr 10% der Differenz zur alten Grundsteuer drauf…). Spätestens beim nächsten Eigentumsübertragungsvorgang des Grundstücks (egal ob Verkauf oder Erbschaft) müssen sämtliche Einzelbehandlungen enden.

Die Fragen sind ehrlich gesagt zu ignorieren. Die Reform war nötig und damit müssen wir nun leben. Jede Reform führt zu Unzufriedenheit bei denjenigen, die durch sie schlechter gestellt werden. Da kann man nicht jedes Mal einen Rückzieher machen. Und jede Reform führt zu zusätzlicher Arbeit für die Behörden, da müssen sie jetzt durch. Insgesamt habe ich aber auch nicht den Eindruck bekommen, dass sich massiver Widerstand gegen die Grundsteuerreform bilden würde.

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Total richtig!. Es war lange überfällig und dadurch kommt es auch zu den, in Einzelfällen extermen Preisanpassungen. Ich bin auch bereit mehr zu Zahlen und das ist kein Problem für mich.

Mich hat das Thema Grundsteuer in sofern überrascht, da es mich als Mieter trifft und mich dann gefragt wie weitreichend das die schon angespannte Mietkosten lagen in Stadtzentren beeinflusst. In den Nachrichten über Grundsteuer der letzen Woche wird ausschließlich von den Einzelfällen berichet die jetzt viel mehr Zahlen und leider gar nicht wie viel den auch die Lage für andere dadurch verbessert wird.

Punkte die man angehen aufgreifen könnte:

  • Aktualisierung veralteter Bodenrichtwerte bei Einzelfällen in BORIS nötig
    Hier müssen die Ämter tätig werden auf Basis der Einsprüche die eingehen. In dem Bespiel der Renterin geht es um einen 200m langen baumbesäumten Weg der als unbebaute Fläche wertvoller bewertet wird und eigentlich als nicht bebaubar gilt. Man geht davon aus, dass dies durch Anpassungen in BORIS behoben werden kann.

  • Kommunikation des Reformerfolgs: Wenn wir das Ziel erreicht haben dann kommt die Anerkennung das die Reform ein Erfolg war im Diskurs zu kurz und liefert einmal mehr Stoff das Einzelfälle für Sensationwert aufgeblasen werden können.

  • Was ist die Mieterperspektive?: Die Umlegung der Grundsteuer auf die Nebenkosten der Mieter kann zu 100% erfolgen. Ich vermute, dass sich bisher eher Grundbesitzer mit der Grundsteuerreform beschäftigt haben. Ich finde auch wenig Online dazu. Vielleicht kommt die Welle erst noch wenn jetzt viele Vermieter noch auf die Feststellung warten und dann bei der NK-Abrechung für 2025 die Anpassung kommt sofern der Vermiete nicht schon vorher die Abschlagszahlung anpasst.

Ich sehe aber auch das aktuell der Wiederstand und Aufruhr sich beim Thema in Grenzen hält.

Die Anteile je nach Nutzungsform sollten dann ja nachvollziehbar sein. Werden die Werte bei der Umlage auf die Nutzer denn wieder vermischt? Entsteht den Mietern zur Wohnnutzung dann beispielsweise ein Nachteil dadurch, dass in der Immobilie auch ein Gewerbe ansässig ist?

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Leider paywall. Was ist der Grund für die Neubewertung?
Viele haben auch einfach die Erklärung falsch ausgefüllt. Die meisten Einsprüche werden deshalb erwartet.

Kann mal jemand sagen, wie die Situation allgemein ist:

War die Grundsteuerreform tatsächlich aufkommensneutral? Dann müssten ja die „Verlierer“ in Summe so viel verloren haben wie die „Gewinner“ gewonnen haben.

Gibt es breit anlege, bundesländer-übergreifende Studien über ein Vorher und Nachher, am Besten jeweils mit Veränderung des Hebesatzes?

Das Problem ist: Man ließt immer nur von Einzelfällen und immer nur von solchen, in dem der Immobilieneigentümer sehr viel mehr zahlen muss. Würde über über Fälle, in denen der Immobilieneigentümer sehr viel weniger bezahlen müssen, überhaupt berichtet?

Das ist wie mit den tollen Gewinnen bei Aktien: Man hört immer nur von Fällen, in denen einer „soo viel“ mit der xy AKtie gewonnen habe. Die vielen Fällen, bei denen die Aktienanleger sich ordentlichen verspekuliert haben, behalte die schön für sich …. Aber viele Menschen glauben, diese anekdotische Evidenz sei ein validier Gesamteindruck und sagen sich: „Ich muss das auch mal mit den Aktieninvestitionen machen, wenn so viele Leute so viel leistungsloses Einkommen damit machen.“

[Bitte jetzt keine Diskussion über Sinn und Unsinn von Aktieninvestments - hier geht es mir ausschließlich um anekdotische Evidenz, die ich mit einem Beispiel untermalen möchte]

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Die Grundsteuerlast der Bonnerin stieg dramatisch an, weil ihre 200 Meter lange Zufahrt vom Finanzamt als „unbebautes Grundstück“ und „Nicht-Wohnimmobilie“ neu eingestuft wurde, wodurch sie dem höheren Hebesatz für Gewerbe unterliegt, obwohl die Fläche wegen Wegerechten und eines Wasserkanals gar nicht bebaubar ist.

Heute kam noch ein weiterer Beitrag (leider auch Paywall). Ein Familienvater in Beuel muss für seinen kleinen Tiefgaragenstellplatz statt bisher 37,67 Euro nun 1.307,25 Euro Grundsteuer jährlich zahlen (35-fache Erhöhung), weil das Finanzamt die Fläche als „Nicht-Wohnimmobilie“ einstufte und somit der erhöhte Gewerbe-Hebesatz von 900 statt 657 Punkten angewendet wird.

In diesem Fall wusste er gar nicht, dass er darauf antworten musste, weil er eben hauptsächlich Mieter ist und mit dem Thema Grundsteuer gar nicht vertraut war. Deswegen war die Frist verstrichen, und deswegen muss er eine fehlerseitige Fortschreibung machen und einen Gutachter einschalten, um einen Einspruch einzulegen.

In dem Beitrag wird auch erwähnt, dass das Problem scheinbar insbesondere Mischimmobilien trifft, bei denen 20 % oder mehr gewerbliche Nutzung vorliegen. Bei diesen Immobilien wird der Gewerbehebesatz verwendet, und dieser wird dann wiederum auf die privaten Nutzer dieser Immobilie gelegt. Das wird dann umgelegt, wodurch letztendlich die Mieter zusätzlich belastet werden und nicht nur die Gewerbenutzung in der Immobilie. Es scheint so zu sein, dass dies eben auch nur durch eine Anpassung des Gesetzes auf Bundesebene behoben werden kann.

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Klingt für mich nach persönlichem Versagen.
Dann muss ich das eben einem Steuerberater geben, wenn ich persönlich damit überfordert bin.
Hab in meiner Verwandtschaft drei Erklärungen abgegeben, zugegeben waren da keine Mischimmobilien dabei, aber eine Mietwohnung, die mit Anteilen am ganzen für manchen knifflig sein könnte. Auch Garagen zum Beispiel dürfen in Bayern nicht mit der vollen Quadratmeterzahl angegeben werden. Da sah ich durchaus unnötiges Fehlerpotential.

WISO Steuer hat vor einigen Wochen eine Umfrage gemacht bzgl neue Grundsteuer

mehr als 46.000 Leser unseres Newsletters haben bei der großen Grundsteuer-Umfrage mitgemacht – jetzt liegen die Ergebnisse vor. Für die meisten Eigentümer wird es teurer: Knapp zwei Drittel zahlen nach der Reform mehr Grundsteuer als bisher. 26,7 Prozent zahlen weniger. Für 6,8 Prozent der Befragten bleibt die Grundsteuer nahezu unverändert.
Besonders teuer werden unbebaute Grundstücke – diese erfahren bundesweit die stärkste Mehrbelastung. Freuen dürfen sich dagegen insbesondere Eigentümer von Eigentumswohnungen in Baden-Württemberg, denn sie zahlen nach der Reform im Schnitt 10,6 Prozent weniger Grundsteuer.

Dabei sollte man bedenken, dass die Motivation, an der Umfrage teilzunehmen, bei jenen, die jetzt schlechter wegkommen, extrem viel größer ist als bei denen, die nicht schlechter wegkommen. Also derartige Umfragen haben nahezu keinen Aussagewert, einfach, weil sie nicht mal im Ansatz die Grundsätze wissenschaftlicher Datenerhebung erfüllen (können). Von Aspekten wie der Manipulation der öffentlichen Meinung durch anonyme Umfragen mal ganz abgesehen (mache ich auch regelmäßig; ich beantworte Umfragen so, wie ich die Welt verändern will :wink: Als Beispiel: Jeder Bürgergeldempfänger sollte bei einer Umfrage danach, ob er genug zum Leben hätte, schon aus eigenem Interesse „nein“ sagen, selbst wenn er gut über die Runden kommt… und manche werden das auch tun… wer also generell gegen Steuererhöhungen ist, wie die meisten, neigt in solchen Umfragen zu einer gewissen Übertreibung…). Das Ergebnis kann daher nicht wirklich überraschen.

Abgesehen davon gibt das Ergebnis keine Auskunft über die Frage der Aufkommensneutralität, weil es durchaus denkbar ist, dass zwei Drittel der Steuerpflichtigen 10% mehr zahlen müssen, aber das andere Drittel 20% weniger zahlen muss. Also die Zahl derjenigen, die Mehr- oder Minderbelastet sind, ist bei der Frage nach der Aufkommensneutralität nur relevant, wenn wir auch die Höhe der Mehr- oder Minderbelastung kennen. Niemand hat schließlich versprochen, dass die Grundsteuerreform für die Mehrzahl der Bürger günstiger oder teurer werden würde.

Dazu stellt sich die Frage, wie viele derjenigen, die jetzt mehr Grundsteuer zahlen, das wegen der Grundsteuerreform (dh. der Neubewertung des Grundstücks- und Immobilienwertes) tun müssen und wie viele einfach mehr Grundsteuer zahlen müssen, weil ihre Gemeinden die Hebesätze angehoben haben.

Du hast grundsätzlich natürlich recht, ich habe selbst an der Umfrage teilgenommen, kann mich aber im Detail auch nicht mehr an die Fragestellung erinnern.

Die Umfrage ist die erste grobe (bundesweite) Einordnung, die es zu der Umsetzung der Reform gibt, die ich gelesen habe.
Das sie die Umsetzung der Grundsteuerreform nicht abschließen bewerten kann, ist denke ein no brainer

Der BdSt e.V. hat in die Hessen die Städte und Gemeinde bzgl. Aufkommensneutralität abgefragt, und bei über 60% nicht Erfüllung, würde ich diese als gescheitert ansehen. Zumindest bzgl. Vorgaben des BVerfGE für diese Reform.

Es steht ja dann auch die Frage im Raum, bei ich meine 6 verschiedenen Reformmodellen die angewendet wurden, welche Erfüllungsorte ist den ausreichend, damit die Reform als ganzes als Aufkommensneutral bewertet werden kann?
Von einer 100%-Quote denke ich, konnte niemand ausgehen, aber reichen dann schon 90% oder gar nur 40%, wenn man die Zahlen des BdSt e.V. für Hessen nimmt?

Der Konstruktionsfehler liegt mMn schon darin, dem Föderalismus geschuldet, das es eben nicht für alle ein Modell gibt.

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Und wie viele mehr Grundsteuer zahlen müssen, weil die bisherige Erhebung auf längst nicht mehr richtigen Angaben beruhte.

Ist dieses Thema eigentlich eines das gerichtlich geklärt werden wird? Und gibt es diesbezüglich Tendenzen?

Naja, die von dir verlinkte Aufzählung der bisherigen Prozesse zeigt ja schon einen recht deutlichen Trend: In den allermeisten Fällen wurde das jeweilige Landesgesetz für verfassungsgemäß gehalten.

Grundsätzlich gilt auch bei der Grundsteuerreform, dass der Gesetzgeber ganz grundsätzlich einen erheblichen Spielraum hat. Scheitern könnte er hier nur an allgemeinen Verhältnismäßigkeitsproblematiken im Hinblick auf den Vertrauensschutz in Einzelfällen (diese werden dann aber wohl eher mittels Übergangsregelungen zu flicken sein, als damit, das Gesetz für verfassungswidrig zu erklären). Eine Problematik im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, mit der damals die Vermögenssteuer gekippt wurde, sehe ich hier eher nicht, da das Gesetz ja gezielt versucht, ein System zu etablieren, nach dem alle Fälle möglichst fair behandelt werden. Der Status Quo vor der Reform, also Grundsteuer-Einheitswerte, die seit 1964 bzw. 1935 nicht mehr angepasst wurden, hatte ja gerade diese Gleichbehandlungs-Problematik dadurch, dass es passieren konnte, dass zwei Grundstücke, die heute vergleichbar gut gelegen sind, völlig unterschiedlich bewertet wurden, weil sie 1964 bzw. 1935 noch ungleich waren und das nie angepasst wurde… der Gleichbehandlungsgrundsatz war daher ein Grund, warum diese Reform tatsächlich nötig war und kann daher nur schwer ein Argument gegen die Reform sein, insofern die Berechnungsgrundlage der neuen Werte zumindest grob logisch sinnvoll ist, daher nicht offensichtlich unfair ist (100%tige Gleichbehandlung kann natürlich nicht erwartet werden).

Insofern: Natürlich wird versucht werden, gegen die Grundsteuerreform zu klagen, aber ich gehe, wenn überhaupt, nur von Einzelfallentscheidungen vor dem Bundesfinanzhof aus. Dass nach einem Scheitern vor dem Bundesfinanzhof das BVerfG die Grundsteuerreform insgesamt verwirft halte ich für nahezu ausgeschlossen, dazu war die Reform zu komplex - eine solche massive Reform zu verwerfen (und zu einem noch schlechteren Status Quo Ante zurückzukehren) würde erfordern, dass die Reform ganz schwerwiegende Grundgesetzverstöße beinhalten müsste. Das sehe ich beim besten Willen nicht.

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