Das ganze ist doch eine Scheindebatte. Wer glaubt, ein Parteiverbot würde vor dem BVerfG Jahre dauern, aber Grundrechtsverwirkungen könnten innerhalb von Wochen ausgesprochen werden, der macht sich was vor. Für Parteiverbote gibt es zumindest durch die NPD-Urteile schon so etwas wie Leitlinien, das andere wäre komplett neu, und da es einzelne Grundrechtsträger trifft, wären die Hürden garantiert mindestens genauso hoch. Und auf jeden Fall wäre das im Anschluss erstmal ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, und ich würde mal arg in Zweifel ziehen, dass die da mitziehen würden. Schon allein um keinen Präzedenzfall zu schaffen, mit dem dann in anderen Ländern Leute wie Orban oder Meloni auch anfangen „aufzuräumen“.
Und wenn dann in ein paar Jahren Höcke vielleicht nicht mehr kandidieren dürfte, wird er halt eine Eminenz im Hintergrund wie Kubitschek, und irgendwer anders übernimmt seine Position. Die Vorstellung, dass Rechtsextremismus sich dadurch verbreitet, dass einzelne rhetorische Jahrhunderttalente die Massen bezirzen, und wenn man diese aus dem Spiel nimmt, werden die Leute unverzüglich wieder normal und man hat wieder ein paar Jahrzehnte Ruhe, ist ziemlich naiv.
Aber am schlimmsten ist, wenn diese angebliche Perfektlösung „Grundrechtsverwirkung“ als Alternative zum Parteienverbot präsentiert und deswegen das Verbot abgelehnt wird. Auf BlueSky hat das jemand so formuliert, und ich möchte mich dem anschließen, weil ich es nicht besser formulieren kann:
Dieses AFD-Verbot ist wieder eins von diesen Problemen, für die es nicht eine einzelne Lösung gibt, sondern wo man 2 oder mehr Dinge tun muss, um es zu lösen. Jedes Mal, wenn man etwas davon tun will, stehen die Leute Schlange, einem zu erklären, dass das das Problem nicht löst, und wenn man das andere tun will, stemmen sich die Leute aus dem selben Grund dagegen. Wenn man da drauf achtet, entdeckt man diese Dynamik die ganze Zeit. Combolösungsprobleme überfordern die Gesellschaft systematisch.
Insofern bin ich nicht überzeugt, dass Grundrechtsverwirkungen gegen einzelne Personen wirksamer sind als andere Maßnahmen, aber wenn jemand das für sinnvoll hält, bitteschön. Nur wenn das als Argument gegen ein Verbotsverfahren angeführt wird, ist das meiner Ansicht nach entweder nicht richtig durchdacht oder es wird nicht mit offenen Karten gespielt.