Was wäre denn eine konkrete Konsequenz, wenn das Gesetz mal angewandt würde?

In unserem Szenario hier würde es ja erst einmal nur Höcke treffen, der per Gericht bestätigt als Faschist bezeichnet werden darf. Wenn sich das BVerfG auf solche Urteile des VS usw stützt, dann hätte andere Bürgerinnen und Bürger doch nichts zu befürchten?

Und warum ist es ein schlechtes Argument, wenn sich wer strafbar gemacht hat und deshalb 5 Jahre nicht in politische Ämter darf, aber Volksverhetzung von Höcke nehmen wir einfach so hin ohne rechtliche Konsequenzen für ihn?

2 „Gefällt mir“

Ich halte daran fest: es ist einfacher, gegen einzelne Personen belastendes Material zusammenzustellen und erfolgreich Art. 18 GG anzuwenden, als ein Parteiverbotsverfahren über Jahre mit einer Sammlung von tausenden von Seiten „allgemeiner und unspezifischer“ Aussagen „der Partei oder ihrer Vertreter“ erfolgreich zu bestreiten. Die „belastenden“ persönlichen Aussagen sind klar und eindeutig einzelnen Personen zuzuordnen. Die Beweisführung in meinen Augen viel einfacher, weil konkreter zu führen. Dazu braucht man auch keine V-Leute, alles öffentlich zugänglich.

Ich vermisse ehrliche und offene Argumente gegen die praktische Anwendung von Art. 18 GG.

2 „Gefällt mir“

Ja so kann man auch argumentieren, war für mich aus der Formulierung nicht klar erkennbar.
Es wurde schon versucht ihn anzuwenden, aber leider nicht erfolgreich - warum auch immer.

1 „Gefällt mir“

Mit Widerstand gegen die Neonazis und ihrem Ausschluss von der Wählbarkeit

Jetzt mit 75 Jahren Grundgesetzt muss unsere Demokratie die stärksten Angriffe abwehren. Und dazu liegen die Möglichkeiten in unserer Verfassung bereit und müssen endlich auch genutzt werden. Aber für ein Parteiverbot vor den Wahlen 2024 ist es jetzt einfach zu spät. In diesem Fall bin ich desillusioniert und schwer enttäuscht. Aber es gibt doch Hoffnung: einzelnen (führenden) Mitgliedern das aktive und das passive Wahlrecht zu entziehen sowie die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden (nach Artikel 18 GG). Man nimmt damit der Partei die entscheidenden Spitzen und schwächt sie zumindest, besser als nichts.

Jurist und Journalist Prof. Dr. Heribert Prantl beschreibt sehr eindringlich in seiner Kolumne vom 28.12.2023 „Demokratische Mobilmachung“ in der SZ (Kolumne von Heribert Prantl: Demokratische Mobilmachung - Meinung - SZ.de) was zu tun ist. Ich kann diesen Artikel nur sehr empfehlen, aber leider auch kostenpflichtig. Von totem Recht keine Spur …

1 „Gefällt mir“

Dass man versuchen könnte, Art. 18 GG anzuwenden, bezweifelt glaube ich niemand. Wenn Ulf Art. 18 „aus guten Gründen“ als „totes Recht“ bezeichnet meint er damit wohl, dass es eben gute Gründe dafür gibt, warum er in der Vergangenheit nicht (erfolgreich) angewandt wurde und dass diese guten Gründe auch heute noch Gültigkeit haben, sodass es besser wäre, wenn Art. 18 GG totes Recht bliebe.

Ob man diese Position vertritt hängt mMn davon ab, wie dramatisch man die aktuelle Situation bewertet. Art. 18 GG ist im Prinzip das „letzte Mittel“ im Waffenschrank des Staates (nur Bundesregierung, Landesregierungen und der Bundestag sind Antragsbefugt!), also das Mittel, das man rausholt, wenn alles andere scheitert.

Man kann im Hinblick darauf, dass mit der AfD erstmals eine zumindest in Teilen rechtsextreme Partei in Reichweite ist, stärkste Partei zu werden, natürlich argumentieren, dass nun dieser Punkt gekommen ist. Aber es spricht vieles dafür, dass andere Verfahren sinnvoller sind.

Die Verfahren werden dennoch ähnlich lange dauern, möglicherweise ist die Schwelle sogar höher. Man muss hier bedenken, dass wir mit der Grundrechteverwirkung extrem tief in die Rechte eines Menschen eingreifen, man könnte argumentieren, sogar stärker als mit einer Haftstrafe. Die Verfahren müssen daher auch wasserdicht sein, die Tatsache alleine, dass einzig das BVerfG nach Antrag von Bundestag/Bundesreigerung/Landesregierung überhaupt eine Entscheidung fällen kann zeigt schon, dass diese Verfahren alles andere als einfach sind.

Meinetwegen sind die Verfahren nur halb so komplex, aber dafür bringen sie auch nur einen winzigen Bruchteil dessen, was ein Parteiverbot bringen könnte.

Ich fürchte, realistisch betrachtet passiert das Gegenteil. Die AfD würde jede Grundrechtsverwirkung eines ihrer Spitzenpolitiker mit dem Wahlausschluss von Oppositionellen in Russland oder anderen Autokratien vergleichen und die Partei würde möglicherweise von der Märtyrerrolle eher profitieren, als dass es ihr schaden würde. Die Festungshaft hat Hitlers Ansehen in der Bevölkerung übrigens auch nicht geschadet, sondern eher geholfen…

Weniger juristisch formuliert könnte ich mir vorstellen, dass auch das BverfG zu dem Schluss kommen würden, dass das Erstarken der AfD in der schlechten Kommunikation und Politik der etablierten Parteien liegt. Die AfD kann ja für deren Versagen nichts, folglich sollte sie auch nicht darunter leiden, dass die aktuelle Politik einfach die Menschen nicht erreicht. Dann muss eben konstruktiver Politik gemacht werden und weniger Streit untereinander stattfinden.
Das BverfG muss eben das mildeste Mittel wählen. Und das sehe ich bei besserer Politik der etablierten Parteien und nicht bei einem Verbot der AfD.

2 „Gefällt mir“

Die Frage ist halt immer noch, wie diese bessere Politik aussehen soll. Als Populist wirst du immer etwas finden, das nicht gut läuft. Und wenn es nur die Art ist, wie jüngere Menschen die Sprache zerstören oder Traditionen mit Füßen treten.
Sachsen steht ja wirtschaftlich vergleichsweise gut da. Nun wurden auch noch Milliarden für eine neue Chipfabrik locker gemacht.
Man kann sich ja als etablierte Partei nicht hinstellen und sagen, der Klimawandel sei Humbug und beruhe einzig auf einer vorübergehenden stärkeren Eruption der Sonne, die phasenweise auftrete. Auf der anderen Seite kann man Leuten, die das entgegen aller wissenschaftlichen Belege glauben wenig entgegen setzen.

1 „Gefällt mir“

Mittlerweile haben fast 400.000 Menschen unterschrieben, dass " dass die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 GG gegen Höcke stellen soll.

Das ist schon eine beeindruckende Zahl und könnte noch größer werden.

4 „Gefällt mir“

Danke @Gasti, ich war zu langsam:
Laut Umfragen liegt die AfD im Bund bei mehr als 20 Prozent. Und sollte sie irgendwann eine charismatische Führungsfigur hervorbringen, könnte sie noch deutlich mehr erreichen. In Thüringen ist das ja schon der Fall!
Also: Artikel 18 GG - Wehrhafte Demokratie: Höcke stoppen!
„An der Spitze des Thüringer AfD-Landesverbandes steht prominent Björn Höcke. Sein Einfluss in der Bundes-AfD ist ebenfalls zentral. Höcke hetzt gegen die im Grundgesetz verankerte freiheitliche demokratische Grundordnung, die Erinnerungskultur in Bezug auf den Holocaust und Menschen mit Migrationshintergrund.“ (Quelle: www.campact.de, s. u.)
Macht mit:
Wehrhafte Demokratie: Höcke stoppen! | WeAct

Das ganze ist doch eine Scheindebatte. Wer glaubt, ein Parteiverbot würde vor dem BVerfG Jahre dauern, aber Grundrechtsverwirkungen könnten innerhalb von Wochen ausgesprochen werden, der macht sich was vor. Für Parteiverbote gibt es zumindest durch die NPD-Urteile schon so etwas wie Leitlinien, das andere wäre komplett neu, und da es einzelne Grundrechtsträger trifft, wären die Hürden garantiert mindestens genauso hoch. Und auf jeden Fall wäre das im Anschluss erstmal ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, und ich würde mal arg in Zweifel ziehen, dass die da mitziehen würden. Schon allein um keinen Präzedenzfall zu schaffen, mit dem dann in anderen Ländern Leute wie Orban oder Meloni auch anfangen „aufzuräumen“.

Und wenn dann in ein paar Jahren Höcke vielleicht nicht mehr kandidieren dürfte, wird er halt eine Eminenz im Hintergrund wie Kubitschek, und irgendwer anders übernimmt seine Position. Die Vorstellung, dass Rechtsextremismus sich dadurch verbreitet, dass einzelne rhetorische Jahrhunderttalente die Massen bezirzen, und wenn man diese aus dem Spiel nimmt, werden die Leute unverzüglich wieder normal und man hat wieder ein paar Jahrzehnte Ruhe, ist ziemlich naiv.

Aber am schlimmsten ist, wenn diese angebliche Perfektlösung „Grundrechtsverwirkung“ als Alternative zum Parteienverbot präsentiert und deswegen das Verbot abgelehnt wird. Auf BlueSky hat das jemand so formuliert, und ich möchte mich dem anschließen, weil ich es nicht besser formulieren kann:

Dieses AFD-Verbot ist wieder eins von diesen Problemen, für die es nicht eine einzelne Lösung gibt, sondern wo man 2 oder mehr Dinge tun muss, um es zu lösen. Jedes Mal, wenn man etwas davon tun will, stehen die Leute Schlange, einem zu erklären, dass das das Problem nicht löst, und wenn man das andere tun will, stemmen sich die Leute aus dem selben Grund dagegen. Wenn man da drauf achtet, entdeckt man diese Dynamik die ganze Zeit. Combolösungsprobleme überfordern die Gesellschaft systematisch.

Insofern bin ich nicht überzeugt, dass Grundrechtsverwirkungen gegen einzelne Personen wirksamer sind als andere Maßnahmen, aber wenn jemand das für sinnvoll hält, bitteschön. Nur wenn das als Argument gegen ein Verbotsverfahren angeführt wird, ist das meiner Ansicht nach entweder nicht richtig durchdacht oder es wird nicht mit offenen Karten gespielt.

2 „Gefällt mir“

Vieles was die AfD vertritt ist ja zwar erzkonservativ, aber nicht verboten. Ihr Erfolg speist sich zu einem großen Teil aus einer Anti-Haltung gegenüber der Ampel-Politik bzw. gegenüber der vorangegangenen GroKo. Damit punktet die AfD vor allem. Die völkische Ideologie dahinter wird öffentlich kaum richtig wahrgenommen. Ein Verfahren zur Grundrechtsverwirkung einzelner AfD-Protagonisten (neben Höcke könnte das sicher auch gut gegen den Spitzenkandidaten zur Europawahl Maximilian Krah geführt werden) hätte den Vorteil, dass es den öffentlichen Diskurs genauer auf die Teile der AfD-Programmatik lenken würde, die tatsächlich gegen das GG verstoßen und unsere Demokratie gefährden. Ein solches Verfahren behauptet eben nicht „Alle AfDler sind Nazis“, sondern lenkt den Blick zielgenau auf die extremistischen Positionen einzelner Protagonisten. Das würde auch die AfD möglicherweise unter Zugzwang bringen, sich von diesen Personen zu trennen, oder zu erklären, wieso sie sich nicht von Extremisten trennt.

1 „Gefällt mir“

Hallo Lage-Team,

mir wurde eine campact-Unterschriftenaktion zugeschickt. Es geht darum ein Verfahren nach §18 des Grundgesetzes gegen Björn Höcke anzustreben. Ich kannte dieses Verfahren bislang nicht und interessiere mich, wie ihr das juristisch, historisch und politisch einordnet.

Merci!
Stefanie

1 „Gefällt mir“

Ich stimme dem Zitat unbekannter Quelle sofort zu. Und das können sicherlich auch (fast) alle hier in diesem Thread. Man darf unsere Meinung nicht auf Artikel 18 GG reduzieren! Ich denke, dass alle AUCH für ein Verbot der Partei sind. Also in diesem Sinne liegen wir wirklich nicht weit auseinander.
Aber: „… für ein Parteiverbot vor den Wahlen 2024 ist es jetzt einfach zu spät. In diesem Fall bin ich desillusioniert und schwer enttäuscht.“ Wer ist das nicht? Ich kann leider keinerlei Fortschritte dazu erkennen - im Gegenteil, wieviel Rechtsgutachten, Stellungnahmen und Berichte von V-Leuten sollen denn noch geschrieben werden? Wie lange will „man“ denn noch ermitteln? Das zeigt doch schon, wie unendlich schwierig allein die Vorbereitung eines Verbotsverfahrens ist. Ich behaupte auch nicht, dass es nach Artikel 18 GG trivial ist, aber es gibt noch keinen Beweis, dass es nicht (schneller) klappen kann.

„wird schon nicht“ ist halt schon mal schief gegangen.
Hat die AFD unter Höcke nicht gerade Zulauf? Ab wann ist es eine Gefahr für die FDGO wenn nicht bei 30% Tendenz steigend Zustimmung für Verfassungsfeinde?

2 „Gefällt mir“

Mutmachend ist, dass mehr als 1,1 Millionen Menschen die Petition unterzeichnet haben, um dem thüringischen AfD-Anführer Björn Höcke gemäß Artikel 18 des Grundgesetzes die Grundrechte zu entziehen. Es geht jetzt auch darum, dass Bürgerinnen und Bürger zeigen, wie sie die Werte der Demokratie verteidigen: indem sie deren Instrumente nutzen!

Ein Beitrag wurde in ein existierendes Thema verschoben: LdN361 - AfD-Verbot

Die Frage ist, ob es besser wäre, sich auf das AfD Verbot zu konzentrieren, statt Energie in Paragraph 18 zu investieren.

Ich fürchte, die Politiker trauen sich an beides nicht ran. Wenn sie nichts tun, fragt man sich, wofür das Grundgesetz diese Möglichkeiten überhaupt bietet.

2 „Gefällt mir“

Schade das nicht auf die Möglichkeit eingangen wurde, einzelnen, gesichert rechtsextrem eingestuften Politikern das Mandat zu entziehen.

Fragen wären dazu:
Was gilt die Einstufung durch den VS als „gesichert rechtsextrem“?
WANN kan ein Abgeordneter sein Mandat verlieren?
Warum kann ich bei einer Gefängnisstrafe von mind 1 Jahr ohne Bewährung für 5 Jahre nicht mehr gewählt werden, aber darf völkische Thesen verbreiten, ohne Unterlass ankündigen, Grundgesetz und Demokratie zerstören zu wollen, etc etc und kann weiterhin Politiker bleiben?
Was macht es für einen Sinn, ein Parteiverbot anzustreben, wenn nicht einmal die extremsten Politiker von Macht und Einfluss ferngehalten werden können?

Ich habe diese Frage sdie letzten zwei Jahre schon Hr Voßkuhle und Gerhard Baum gestellt, ebenso jungundnaiv, Volksverpetzer etc etc, leider bis heute ohne Antwort oder gar genaue Klärung, was so einem neuen „Quasi-Radikalenerlass“ im Weg steht.

2 „Gefällt mir“

Darauf sind wird nicht eingegangen, weil es nicht geht. Es gibt keinen isolierten Entzug des Mandats gegenüber Extremisten - der einzige Weg ist das Verbot ihrer Partei.

Näheres hier:

Das kenne ich, aber das heißt ja nicht, dass man so etwas nicht ändern/erweitern kann.

In einem Land, in dem der Schutz Israels „Staatsräson“ ist.

In einem Land, in dem ich 5 Jahre nicht mehr gewählt werden kann, wenn ich zu einer Freiheitsstrafe von mind einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde.

Da sollte es doch möglich sein, gesichert Rechtsextreme nicht an Mandate kommen zu lassen.

Im Podcast wurde ja Joseph Goebbels nicht ohne Grund zitiert.

Und wenn man eine ganze Partei verbieten will (und ich halte nicht einmal die ganze AfD für rechtsextrem), dann sollte man nicht bei den Einzelnen, sicher Rechtsextremen sagen „Geht leider nicht, geben bestehende Gesetze nicht her“.

Dann muss man eben Gesetze verändern, um Lücken zu schließen.

1 „Gefällt mir“