Allgemein besteht kaum Zweifel, dass eine Präventivhaft generell in Ordnung sein kann. Beim G20-Gipfel ging es um ein zweitägiges Event, eine Person ist am Vortag des Gipfels mit einer kleineren Gewalttat (Flasche gegen Wasserwerfer geworfen) aufgefallen und deshalb bis zum Ende des G20-Gipfels in Gewahrsam genommen worden (daher etwas mehr als 48 Stunden).
Aber dort wird von vielen Juristen die Grenze gezogen: Wenn eine Präventivhaft dazu dient, eine Person, von der strafbare Aktionen erwartet werden, davon abzuhalten, an einem spezifischen Event tätig zu werden, ist das okay. Eine Präventivhaft bei Dauergefahren hingegen nicht - eben weil es hier keinen zeitlich einschränkenden Rahmen gibt.
Hier muss man differenzieren, weil die rechtliche Situation jeweils eine ganz andere ist.
Schwarzfahren ist eine Straftat. Wer hier zu einer Geldstrafe verurteilt wird, hat die Option, statt die Strafe zu zahlen für die der Zahl der Tagessätze entsprechende Zeit in Haft zu gehen (in Zukunft nur noch die Hälfe der Tagessätze). Das kann auch Menschen betreffen, die die Geldstrafe nicht zahlen können.
Bei der GEZ-Gebühr handelt es sich um eine Forderung, die im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Forderungen sofort vollstreckbar ist. Während also ein Unternehmen die Forderung erst einklagen müsste, bevor es eine Vollstreckung der Forderung durch den Gerichtsvollzieher betreiben kann, kann die GEZ (jetzt Beitragsservice) ihre offenen Forderungen sofort vollstrecken lassen. Ähnlich übrigens wie öffentliche Bibliotheken, bei denen man seine Verzugsgebühren nicht zahlt 
Der Gerichtsvollzieher würde nun versuchen, das Geld zu bekommen - und wenn das nicht geht, weil nix pfändbares da ist, eine eidesstattliche Versicherung abnehmen. Daher: Der GEZ-Schuldner erklärt, dass er kein verwertbares Vermögen hat. Die Konsequenz ist, dass die Bonität im Arsch ist, aber keine Haft. Zu einer Haftstrafe kommt es hier nur, wenn der Schuldner die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verweigert, z.B. indem er den Gerichtsvollzieher mehrfach trotz Androhung der Beantragung eines Haftbefehls gar nicht erst empfängt. Oder wenn er sich weigert, das Geld zu zahlen, obwohl er Geld hat, also wenn er die Pfändung nicht zulässt.
Der Fall von Einsatzkosten dürfte wie die GEZ-Schulden zu bewerten sein, daher: Auch hier ist eine Behörde der Gläubiger, auch hier muss die Behörde das Geld nicht erst einklagen, sondern kann es direkt vollstrecken. Auch hier wird man nur in den Knast kommen, wenn man die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verweigert (oder die Pfändung verweigert).
Der Unterschied ist daher:
Bei Geldstrafen (z.B. für’s Schwarzfahren) kann man in Haft kommen, wenn man sie nicht bezahlen kann oder will.
Bei öffentlichen Forderungen (GEZ, Einsatzkosten) kann man in Haft kommen, wenn man sie nicht bezahlen will und sich weigert, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Wenn man sie nicht zahlen kann, kommt man nicht in Haft.