Gestaffelte Bürgergelderhöhung nach gesamtgesellschaftlichem Beitrag

Hallo ihr beiden,

ich hatte kürzlich eine interessante Diskussion über Verteilungsgerechtigkeit und dabei ist mir eine Idee gekommen, wie man unter Umständen den Neidkonflikt zwischen Geflüchteten und Langzeitarbeitslosen hinsichtlich der Bezugsfähigkeit des Existenzminimums abändern könnte, vor allem in Bezug auf das Argument, dass Geflüchtete noch keinen monetären Beitrag in das Sozialsystem geleistet haben, während jemand nach mehrjähriger Arbeitszeit in die Langzeitarbeitslosigkeit gleitet und den gleichen Geldbetrag bekommt:

Das Existenzminimum ist festgelegt. Dies bekommt jeder. Mit jedem Beitragsjahr in die Sozialkassen steigt der Bürgergeldanspruch um einen Betrag (bspw. +1%), ggf. kann man, wenn man möchte, auch eine Eintrittshürde (bspw. 5 Beitragsjahre) einführen.

So wäre eine (auch rechtliche) Debatte um das Existenzminimum und etwaige Kürzungen obsolet und der Lebensleistung derer, die erst im Alter in die Langzeitarbeitslosigkeit rutschen, zum Teil auch Rechnung getragen. Eventuell könnte man durch eine solche initiative den rechtsrutsch besser abfangen als über verschärfte Migrationsrechte, die, wie von euch in der letzten Lage, kaum einen echten Effekt zeigen.

Ich hätte gerne auch schon etwas mehr zu möglichen Kosten recherchiert, aber öffentlich ohne Anfrage zugänglich veröffentlicht die BA nur das Alter gestaffelt in 3 Klassen (U25, 25-55 und Ü55), bei Destatis konnte ich kurzfristig auch keine bessere Statistik recherchieren.

Mich würde eure Sichtweise sehr interessieren, vielleicht könnt ihr das ja noch etwas weiterentwickeln und kritisch beleuchten.

Viele Grüße aus Nürnberg wünscht euch ein treuer Hörer und Buchkäufer
Jonas

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Das Bürgergeld IST das Existenzminimum. Auch die jetzt turnusgemäß festgelegte „Erhöhung“ ist eben gerade keine Erhöhung, sondern eine Anpassung an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten, die ja massiv gestiegen sind. Dein Vorschlag würde nur dann Sinn ergeben, wenn man das Bürgergeld tatsächlich erhöhen wollen würde im Sinne von „über das Existenzminimum hinaus“. Das ist aber bisher kaum geplant - stattdessen wird lieber eine Neiddebatte geschürt.

Das Existenzminimum kannst du nicht Gruppenbezogen definieren.
Früher gab es eine Trennung zwischen den länger Arbeitslosen „Arbeitslosenhilfe“ und der Sozialhilfe, diese wurde aber mit der Agenda 2010 abgeschafft.

Aber spinnen wir das weiter, wer über 30 Jahre eingezahlt hat, fällt nach dem Auslaufen von Arbeitslosengeld nicht ins Bürgergeld sondern bekommt z.B. wie früher bei der Arbeitslosenhilfe 40-50% vom letzten Netto.
Arbeitslose über 50 haben es eh nicht einfach, einen neuen Job zu erhalten. Wenn jetzt die 40%-50% vom letzten Netto über dem Mindestlohn liegt ist aus Sicht der Neoliberalen kein Anreiz mehr da jeden Job zu anzunehmen.
Wenn ich mir anhöre das „nur“ 200Euro mehr Einkommen als Mindestlohnempfänger kein Anreiz seien sollen zu Arbeiten, dann kann man sich die Debatte vorstellen, wenn der Arbeitslosenhilfeempfänger 200 Euro mehr hätte.
Ich denke das unter den aktuellen Umständen so etwas nicht durchsetzbar wäre, geschweige denn unter der erwartbaren Groko die nächsten Jahre.

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