Gesetzliche Regelung der Triage

In der Medizin kann es in besonderen Fällen (Massenanfall von Verletzten, Pandemie, Krieg,…) zu einem plötzlichen Missverhältnis von Ressourcenangebot und -nachfrage kommen. Ein Verfahren zur Priorisierung der medizinischen Hilfeleistung ist die Triage.
Der Begriff wird auch für das alltägliche Sortieren des Patientenstroms nach Behandlungsdringlichkeit innerhalb einer Notaufnahme im Krankenhaus verwendet.

Tatsächlich findet täglich bei jeder Terminvergabe zu Untersuchungen oder Behandlungen eine Priorisierung nach medizinischer Notwendigkeit statt. Die Folgen der sich entwickelnden Einstellung „Jeder hat das Recht, absolut jede Leistung zu jeder Zeit und unmittelbar zu erhalten“ bekommt das Personal oft zu spüren.

Ganz sicher nicht dieser Einstellung zuzuschreiben ist die berechtigte Sorge von Behindertenverbänden, im Rahmen einer Triagesituation nicht in die Behandlungsgruppe aufgenommen zu werden. Hier ist insbesondere die Richterin Nancy Poser (@nancy_poser) zu nennen die für den Verein AbilityWatch eine Verfassungsklage eingereicht hat.
Auch werden die bisherigen Empfehlungen der Fachgesellschaften deutlich kritisiert. Kernpunkt ist die Orientierung an der Erfolgsaussicht einer Behandlung. Auf Grund von Behinderungen oder Begleiterkrankungen sind die Erfolgsaussichten eine schwere COVID-19-Erkrankung zu überleben drastisch reduziert.

Für mich besteht ein wesentlicher Unterschied in der Triage bei einem singulären Schadensereignis (Unfall) und einer Pandemie darin, dass bei ersterem die Anzahl der Betroffenen zum Zeitpunkt der Triage feststeht und realtiv wenig Dynamik im Sinne neu einzuschließender Fälle zu erwarten ist. Im Verlauf wird sich das Ressourcenangebot erhöhen bei höchstens gleichbleibender Patientenzahl.
In der aktuellen Pandemie ist mit ständiger Dynamik bei Ressourcen und Patienten zu rechnen. Es können jederzeit Patienten mit jedweder Erkrankungsschwere neu hinzukommen. Daraus entsteht womöglich eine Situation in der man eine ex post priorisierung vornehmen könnte (Kurz: Jemandem den Behandlungsplatz wieder wegnehmen zu Gunsten eines Patienten mit höherer Erfolgsaussicht).

Insbesondere ein Losverfahren oder „first come first serve“ werden in den medizinischen Leitlinien abgelehnt. Hier finden sich vorwiegend auf die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Behandlung gerichtete Empfehlungen.
Der Deutsche Ethikrat schreibt: „Der Staat darf menschliches Leben nicht bewerten, und deshalb auch nicht vorschreiben, welches Leben in einer Konfliktsituation vorrangig zu retten ist.“

Für das Bundesverfassungsgericht besteht sicherlich eine Analogie zu den Entscheidungen über das Luftsicherheitsgesetz im Jahr 2006.

Im Grunde haben wir es hier doch mit dem Trolley-Problem zu tun, welches sich niemals zufriedenstellend im Vorfeld regeln lassen kann.

Fragen:

  • Kann der Gesetzgeber im Rahmen unserer Verfassung überhaupt konkrete Regelungen zur Triage erlassen?
  • Kann insbesondere hier dem Gewissen der Ärzte eine gesetzliche Regelung übergestülpt werden?
  • Ist die Frage „Wer bekommt einen Behandlungsplatz?“ politisch oder medizinsich zu beantworten? Oder muss ein Kompromiss gefunden werden?

Disclaimer:
Ich bin selbst Arzt und arbeite regelmäßig auf der Intensivstation des „Corono-Gemeinschaftskrankenhaus“ in Trier. Bisher wurden wir glücklicherweise von Ressourcenmangel verschont und konnten sogar dem benachbarten Ausland Patienten abnehmen.
Eine Triage-Situation begegnete mir erst einmal im Leben (damals noch im Rettungsdienst) für ca. 20min, bei der nach einem Verkehrsunfall bis zum Eintreffen von weiterer Hilfe nur ein Teil der Patienten versorgt werden konnte.

Quellen:
Zusammenfassung der Tagesschau:

Kritik an den Fachgesellschaften:

Deutsche Interdisziplinäre Vereingung für Intensivmedizin:
(Hier finden sich mehrere sich mit dem Thema befassende Veröffentlichungen)
https://www.divi.de/empfehlungen/publikationen/covid-19-dokumente

Orientierungshilfe der Deutschen Gesellschaft für Katastrophenmedizin:
http://www.dgkm.org/sites/default/files/Covid-19_DGKM.pdf

Ad-Hoc-Stellungnahme des Deutschen Ethikrates:

Ablehnung eines Eilantrags auf verbindliche Regelung der Triage:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-074.html

Im Legal Tribune Online:
Gastbeitrag zum Thema von Prof. Dr. Till Zimmermann

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Ich krame jetzt einfach mal meinen Beitrag aus 2020 nochmal hervor da er erneut aktuell wurde.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich nun heute geäußert:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-109.html

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