Geschlechtsangleichende Operationen für trans Personen keine Kassenleistung

Hallo zusammen,
das Selbestimmungsgesetz für trans Personen steht in den Startlöchern. Jedoch wirft jetzt eine Entscheidung des BSG nach Klage einer nicht-binären Person neue Probleme auf. Anscheinend seien Krankenkassen nicht verpflichtet körpermodifizierende Operationen von nicht-binären trans Personen zu übernehmen. In der mündlichen Begründung geht das BSG aber noch weiter drauf ein und erklärt, dass auch für binäre trans Person die Übernahme nicht verpflichtend ist und invalidiert die bisherige Praxis zwischen Patient:in und Therapeut:in geeignete Massnahmen zu entwickeln. Besonders plakativ für mich ist die folgende Begründung:

Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses ist nun, zum Schutz der betroffenen Personen vor irreversiblen Fehlentscheidungen [und] die sachgerechte Anwendung der neuen Methode sowie ihre Wirksamkeit und Qualität zu beurteilen.

(Quelle)

Dies wirkt für mich wie ein weiterer Schritt weg von Selbstbestimmung und hin zu einer stärkeren Bevormundung durch Externe. Abgesehen davon stehen jetzt viele trans Personen vor grosser Ungewissheit. Geschlechtsangleichende Massnahmen (so auch Operationen) sind lebensrettende Methoden und eine Entscheidung des GBA kann Jahre dauern. Als Selbstzahler:in eine solche Behandlung durchzuführen ist für viele nicht möglich, sodass sich viele Jahre der Qual fortsetzen. Es kann sein, dass diese Entscheidung Leben kosten kann.

Ich hoffe, dass ihr trotz der geringen Medienpräsenz diesem Thema etwas mehr Präsenz verschaffen könnt und auch für Aufklärung sorgen könnt, was dieses Urteil genau für trans Personen bedeutet.

Vielen Dank und liebe Grüsse
Mia

P.S. hier noch weitere (eventuell) hilfreiche Links:
https://tinrechtshilfe.de/2023/10/20/urteil-des-bundessozialgerichts-zu-mastektomien/
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2023/2023_10_19_B_01_KR_16_22_R.html

Wie ist es denn eigentlich bei den non-binären Mitmenschen bei Hormonbehandlungen, Laserbehandlungen die keine Operativen Eingriffe darstellen? Zahlt da die Kasse oder müssten sie das auch einklagen?

Wenn ich richtig informiert bin sind Hormonbehandlung und Laserbehandlung nicht zwingend beantragungspflichtig - das heisst die können einfach mit der Karte abgerechnet werden (solange die Praxis sich mit dem Betrag der Kasse zufrieden gibt - was sie selten tut).
Nötig ist aber auch meist noch eine Indikation von einer/m Therpeutin/em, damit die Praxen die Behandlung durchführt. Da muss man an eine nicht-binär freundliche Person geraten.