Genfer Konventionen im Ukraine-Krieg

Mal eine Randthematik, aber nicht ganz unwichtig. Die Behandlung von Kriegsgefangenen nach den Statuten der Genfer Konvention.

Russland steht nun auf dem Standpunkt, das die regulären Soldaten des Asow-Regiments alles Terroristen seien und somit nicht unter den besonderen „Schutz“ von Kriegsgefangenen fallen. Ebenso ausländische Kämper, die teils schon seit Jahren regulär in der ukrainischen Armee dienen. Zudem ausländische Kämpfer wie die beiden US-Amerikaner, die wohl als Freiwillige im Kampfeinsatz waren. Diese sollen verurteilt und ggf hingerichtet werden. Die Position Russlands ist somit klar.
Doch wie sieht es aus Sicht der Ukraine aus? Es gibt keine offizielle Kriegserklärung seitens Russlands, es handelt sich somit ja nominell nicht um einen regulären Kriegszustand, unter dem die Genfer Konventionen eindeutig gelten. Diese „Militärische Spezialoperation“ seitens Russland wird teils auch mit Söldnern geführt.
Muss die Ukraine nun (rein rechtlich) hier gegenüber gefangengenommenen russischen Kombattanten die Genfer Konvention beachten, oder handelt es sich hier quasi auch um Terroristen?

Meines Wissens ist es die Argumentation der abtrünnigen Volksrepubliken, nicht Russlands (kleine Feinheit, auch wenn die vielleicht nur auf dem Papier Gewicht hat), bezüglich der Freiwilligen aus USA und GB und anderer Staaten, dass es sich dabei um Söldner handele und für die gelte die Genfer Konvention nicht.

Dazu die Wikipedia:

Während Zivilisten und reguläre Soldaten (Kombattanten) – sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch irreguläre Kombattanten – durch die Genfer Konventionen geschützt werden, sind Söldner von diesem Schutz ausdrücklich ausgenommen.
Söldner – Wikipedia.

Als juristischer Laie würde ich dieser Argumentation zähneknirschend sogar zustimmen, aber jmd. mit juristischer Expertise ist herzlich eingeladen dem zu widersprechen. Ich halte es auch für ausgesprochen sinnvoll Söldner nicht unter den Schutz der Genfer Konvention zu stellen, denn dabei handelt es sich um Organisationen, die nur aus kommerziellem Interesse in einen Krieg ziehen und bereit sind Menschen zu ermorden.

Handelt es sich um Kombattanten Russlands sind sie von der Genfer Konvention eigentlich geschützt. Sollte Russland aber „Sicherheitsdienste“ wie die „Gruppe Wagner“ einsetzen, so wären die von der Genfer Konvention sicher nicht geschützt.

Grundsätzlich sind internationale Verträge wie den Genfer Konventionen ohnehin nicht juristisch durchzusetzen. Wenn Russland sich auf den Standpunkt stellt, dass ausländische Helfer Söldner und keine Soldaten seien, wird man das nicht ändern können. Die Genfer Konventionen sind im Kern nur „freiwillige Selbstverpflichtungen“, ein Brechen geht vor allem mit einem Gesichtsverlust in der internationalen Gemeinschaft einher… und auf Russland bezogen kann man wohl sagen: „Ist der Ruf erst ruiniert…“

Natürlich gilt das auch für die Ukraine - natürlich kann auch die Ukraine die Genfer Konventionen einseitig und fragwürdig auslegen, um das von ihr gewollte Ergebnis zu erreichen und „es Russland heimzuzahlen“. Aber die Frage ist halt: Sollte man sich auf das Niveau eines Kriegsverbrechers wie Putin herablassen?

Dazu kommt, dass die Ukraine sich tatsächlich um die Meinung ihrer Verbündeten sorgen muss - daher: Die Ukraine muss sich enger an die Genfer Konventionen halten, weil es ihren Verbündeten (z.B. Europa und den USA) gerade nicht egal ist, wenn die Genfer Konventionen massiv gebrochen werden - und der Kriegserfolg der Ukraine zweifellos von der Unterstützung ihrer Verbündeten abhängt. Russland hingegen… tja, die Länder, die Russland unterstützen, sind allesamt selbst keine Musterschüler und denen sind die Genfer Konventionen im Zweifel ebenso egal wie allgemeine Menschenrechte (Belarus, China…). Die anderen Länder, denen das nicht völlig egal sein mag (z.B. Indien und einige afrikanische Länder), sind eher von Russland abhängig als umgekehrt, kurzum: diese Länder werden Russland schon aus eigenem Interesse nicht fallen lassen.