Gendern im Grundgesetz

Wieso wird im Grundgestz nicht gegendert?
Hat politische oder bürokratische Gründe wieso § 4 Abs. 1 Bundesgleichstellungsgesetz auf z.B. Art. 54 ff. noch nicht angewendet wurde?

Vorweg: Ich hab keinen Plan. Ich rate einfach mal ins Blaue hinein:

Muss nicht jede Verfassungsänderung in jedem Gesetz immer mit großer Mehrheit gebilligt werden? Selbst wenn Du nur ein Komma ändern willst? Ich würde jetzt einfach mal raten, dass die damals noch keine Regeln für Änderungen eingebaut haben, die die Autoersetzen-Funktion der Grundgesetz-Worddatei regelt.

Das hieße, du müsstest für jedes Gesetz einen Verfassungsänderungsantrag stellen. Und so ehrenwert das auch wäre, das wäre vermutlich politischer Selbstmord.