Gaspreiskommission schlägt zweistufige Entlastung vor

Die Auszahlung/Verrechnung läuft über die Gasversorger. Da diese keine Steuerkarten der begünstigten Kunden vorliegen haben (im Fall der Kette Mieter-Vermieter-Versorger haben sie ja nichtmal eine Geschäftsbeziehung zu den Begünstigten), können sie natürlich keinen pauschalen Steuerabzug vornehmen, so wie das ein Arbeitgeber beim Lohn seiner Beschäftigten tut.

Sprich: die Versteuerung kann nur nachgelagert erfolgen. Und ich nehme an, bei den Begünstigten, die keine Steuererklärung einreichen, wird nachher niemand danach fragen.

Bei ~42 Millionen Haushalten macht das bei 10% 4,2 Millionen Haushalte, wo das also so nicht funktioniert. Und das sind halt leider größtenteils gerade die Haushalte wo es auch mit dem Geld so knapp ist, dass sie die Abschläge nicht einfach hinnehmen können. Also genau die Zielgruppe dieser Maßnahme. Somit denke ich „Thema verfehlt.“

In der o.g. Folge 308 stellen Sie die komplizierte Regelung des Entwurfs zur Gaspreis-Regulierung vor.
Neben der Bewertung dieses Experten-Gremienvorschlags als zu kompliziert und daher nach meiner Meinung nicht realitätsnah in die Praxis umzusetzen, möchte ich jedoch den Hinweis machen, dass nach meinem Verständnis die Regularien sich ausschließlich auf Vertragspartner von Energieversorgern beziehen.

Da der Anteil der gemieteten Wohnungen in Deutschland sehr groß ist, wäre ein wie immer errechneter Zuschuss zu dem jeweiligen Gaspreis nicht direkt durch den Energieanbieter an den Verbraucher / Mieter zu zahlen. Vielmehr würde der Vermieter als Vertragspartner den Zuschuss erhalten.
Möglicherweise steht dieser dann vor der Frage : verlangt er mit Blick auf steigende Verbrauchsnebenkosten eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungspauschale
oder verzichtet er darauf und erspart sich dadurch die Verteilung des Gaspreiszuschusses. Eine solche Zuschussverteilung stellt sich als sehr kompliziert dar und käme einer Zwischenabrechnung gleich. Hierzu fehlen mir jegliche Diskussionsansätze oder Vorschläge. Wie soll die Vielzahl der Mieter effektiv schließlich von dem Gaspreiszuschuss profitieren. Wie sollen Vermieter behandelt werden, die z. G. ihrer Mieter mit Weitsicht nicht von einem Verlangen zur Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungspauschale Gebrauch gemacht haben? Ihre Liquidität würde bei Auszahlung des Gaspreiszuschusses doppelt belastet.

Ich würde mir wünschen, dass dieser Gedanke in einer späteren Folge aufgegriffen wird, da er die Vielzahl der Verbraucher / Mieter betrifft.

Herzlichen Dank,

„Verlangen“ kann er die schon gar nicht erst. Er kann sie erbeten, denn er braucht die Zustimmung des Mieters dafür. Zum „verlangen“ erfordert es eine gültige NK-Abrechnung mit entsprechend hoher Nachzahlungssumme.

Inwiefern hat die Verteilung des Zuschusses etwas mit der Höhe der NK-Vorauszahlungen zu tun?

Also wenn ich Vermieter wäre, würde ich wohl hingehen, den Anteil der Heizbrennstoffkosten an den gesamten Nebenkosten sowie den Anteil von allem anderen über die Daten der letzten Abrechnung bestimmen, von der aktuellen NK-Vorauszahlung das „alles andere“ abziehen (in der Annahme dass diese Kosten ähnlich hoch geblieben sind), was dann ungefähr den aktuell gezahlten Heizbrennstoffteil ergeben müsste und dann den Mietern vorschlagen, dass sie ihre Dezember-NK-Zahlung wenn gewünscht um genau diesen Betrag reduzieren dürfen.

Na indem in der NK-Abrechnung für 2022 weniger Heizkosten auftauchen - der Vermieter gibt als entstandene Kosten für das gesamte Gebäude ja 1:1 seine Brennstoffkosten an, und das Aufteilen erfolgt dann durch die Heizkostenverteiler. Und diese Kosten sind niedriger, weil der Versorger den Dezember nicht in Rechnung gestellt hat. Effektiv kommt letztlich der gesamte Zuschuss auf jeden Fall bei den Mietern an; jegliches Hantieren mit Vorauszahlungen wie z.B. eben von mir vorgeschlagen dient nur dazu, den Liquiditätsbenefit, der durch den ausfallenden Abschlag ja auch gewährt werden soll, ebenfalls an die Mieter weiterzugeben. Das zu tun ist aber so weit ich das verstehe optional, also es gibt keine gesetzliche Grundlage, die Vermieter dazu verpflichten würde, den Vorteil vor Erstellung der NK-Abrechnung weiterzugeben. Es dennoch auf irgendeine möglichst faire Art und Weise zu versuchen würde ich als Mieter aber definitiv begrüßen, wenngleich ich womöglich das Angebot nicht einmal annehmen würde, denn a) bekomme ich ja so oder so spätestens mit der Abrechnung den Vorteil verrechnet und b) würde ich mir den Hassle sparen, den Dauerauftrag anzupassen, insbesondere wenn ich eh noch keiner freiwilligen Erhöhung der Abschläge zugestimmt habe und somit davon ausgehen kann, dass ich ziemlich sicher nicht zu viel vorstrecke.

Gibt es inzwischen eigentlich schon irgendwas handfestes von der Regierung, zumindest zu der EInmalzahlung im Dezember???

Es wird doch in aller Regel ohnehin nie Geld von den Gasversorgern in Richtung der Kunden fließen, sondern die Gasrechnung fallen lediglich geringer in der Höhe aus als ohne Gaspreisbremse.

Als Sofortmaßnahme wird Vater Staat nun wohl alle Abschlagszahlungen des Monats Dezember übernehmen. Dabei wird aber kein Geld ausgezahlt, sondern der Gasversorger bucht von seinen Kunden für Monat Dezember 0 Euro ab.

Mieter, die nicht auf die Jahresendabrechnung warten wollen, werden - vermutlich - vom Vermieter eine (geschätzte - wie immer bei Abschlagszahlungen) Reduzierung für ihren Nebenkostenabschlag Dezember fordern können. Das sind dann vielleicht 100 Euro für eine typische Wohnung. Ich nehme aber an, die meisten werden einfach auf die Jahresendabrechnung warten.