Gaspreiskommission schlägt zweistufige Entlastung vor

Na ja, dass diese Idee der Übernahme eines Abschlags grundsätzlich viele Ungenauigkeiten enthält und, egal wie man es im Detail regelt, immer jemand besser und jemand anderes schlechter dabei wegkommt, ist glaube ich Konsens. All diejenigen, die ihre Abschläge schon während des Sommers „auf Verdacht“ massiv erhöht haben, kommen ja auch deutlich besser weg als diejenigen, die ihre Abschläge eher niedrig gelassen und dafür privat einen Puffer aufgebaut haben, wie man es aus rein ökonomischer Sicht machen sollte, um nicht bei Liquiditätsproblemen seitens des Versorgers plötzlich unnötig viel Geld hinterherrennen zu müssen. Ich falle z.B. in diese Kategorie.

Man muss der Lösung zugute halten, dass sie relativ schnell und einfach umsetzbar sein dürfte und zumindest keine offensichtlichen Möglichkeiten zur mutwilligen Ausnutzung bietet (dafür hätte man scheinbar schon im August wissen müssen, dass irgendwann mal ein Abschlag übernommen wird). Dass die Zielgenauigkeit auf Bedürftige eher mau ist, weil eben auch Abschläge von Leuten übernommen werden, die ihr privates Hallenbad mit olympischen Maßen per Gas heizen, ist ebenso ein Problem wie die große Streubreite bei der Höhe der Abschläge. Mir scheint die Lösung zumindest unter der Maßgabe, dass sehr schnell und unbürokratisch unterstützt werden muss, wie ein relativ guter Kompromiss, eben weil keiner so richtig zufrieden zu sein scheint damit und jeder irgendwas an irgendeinem Aspekt davon auszusetzen hat, aber niemand das Kernziel der schnellen Umsetzbarkeit in Frage stellt (mit einer kleinen Ausnahme: die Vermieterverbände ningeln natürlich rum, dass die Weitergabe der Übernahme an die Mieter angeblich so kurzfristig nicht möglich sein soll - halte ich aber für Quatsch, wie fast alle „Bedenken“ aus dieser Lobby, die sollen einfach ihrerseits den Mietern ne ungefähre Zahl für den Heizkostenteil des Dezember-Abschlags nennen, dessen Zahlung optional stellen und das „Problem“ ist gelöst - da wird jetzt so getan, als ob die NK-Abschläge sonst ne exakte Wissenschaft wären, das waren und sind immer nur Schätzwerte).

2 „Gefällt mir“

Das sehe ich leider nicht so. So sehr auch die aktuelle 300-Euro Energiepreispauschale ihr Tücken hat (nur Arbeitnehmer, Selbstständige, etc., keine Rentner, Studenten, etc.), so war sie zumindest sozial durch ihre Versteuerung recht gut abgefedert. Außerdem würde eine solche Pauschale auch Energieträger unabhängig sein, was auch viel gerechter wäre: es sind praktisch alle Energieträger teurer geworden (vielleicht ausgenommen elektrische Heizerzeugung die komplett über eine eigene PV Anlage gespeist werden kann, aber wer ein solches System angeschafft hat, dem gönne ich auch den Bonus für die Umwelt), daher ist eine Bevorzugung der Gaskunden nicht einzusehen.

Hier wird zb im Absatz “ Sind die Vorschläge der Expertenkommission gerecht?” erwähnt, dass man den Betrag als Geldwerten Vorteil in der Einkommenssteuer Erklärung werde angeben müssen.

2 „Gefällt mir“

Ist bei meinen Mietern genauso. Aber jetzt ist es müßig darüber zu diskutieren, welche hervorragenden Instrumente man hätte einführen können, wenn man schon vor einem halben Jahr mit der Planung begonnen hätte. Alles, was jetzt kurzfristig noch möglich ist, ist eben dritte oder vierte Wahl. Aber besser als gar keine Entlastung.

Das wird für Mieter spannend, wenn sie den genauen Betrag gar nicht kennen.

Und nicht alle machen Erklärung.

Mein noch günstiger Gasvertrag wurde von den Gaswerken Flensburg zu Ende November gekündigt.
Ich falle dann am Dezember in die Grundversorgung mit ca viermal so hohen Abschlägen, bekomme dann aber nur 1/4 … ein schlechter Witz.

Die Deckelung soll dann erst im März kommen, wenn die Heizsaison schon bald zuEnde geht. Kein Wums!

Das stimmt zwar, aber die Schnittmenge derjenigen, die keine machen, und derjenigen, bei denen steuertechnisch eh nicht viel zu holen ist, ist sehr groß. Nahezu jeder „Gutverdiener“ macht in meiner Wahrnehmung eine Steuererklärung (bzw. lässt sie alternativ vom Steuerberater machen).

Wie allerdings kontrolliert werden soll, dass man da auch den korrekten Betrag angibt, ist mir nicht klar. Das ginge ja nur über Einreichen von Dokumenten, in denen der Abschlag seitens des Versorgers festgelegt wird (bzw. seitens des Vermieters der Gasanteil in den Nebenkosten für einen Monat) und komplizierte manuelle Prüfung, ob das auch den maßgeblichen Abschlag im September betrifft. Ich halte diese Angabe daher für eine effektiv nicht überprüfbare Angabe, rein aus Aufwandsgründen, und infolgedessen wird da wohl viel geflunkert werden.

Die ganze Idee der Nachversteuerung wirkt insgesamt wie ein wenig durchdachtes Feigenblatt zur notdürftigen Verhüllung der Tatsache, dass die Schnellentlastung keine Komponente zur sozial gerechten Verteilung enthält.

2 „Gefällt mir“

Mir ist ehrlich gEsagt auch nicht klar ob das Rechtssicher ist, das nur diejenigen die veranlagen den Zuschuss versteuern müssen (Thema Gleichbehandlung).

Also ich bin kein Jurist, aber es würde mich etwas überraschen.

Das sehe ich genauso. Ich fände eine an der Anzahl der Personen gebundene pauschale Auszahlung mit Versteuerungspflicht die einfachste und gerechteste Lösung. Die Frage, die sich hier stellt, ist, wie auch schon bei den anderen Pauschalen, wie eine Behörde an die Kontodaten der Bürger kommt. Ansonsten müsste ja das Einwohnermeldeamt die Anzahl der in einer Wohneinheit lebenden Personen ermitteln können.

1 „Gefällt mir“

Ich weiss natürlich nicht ob du noch irgendwo Potential hast, aber wir sollen ja auch zum Sparen animiert werden. Wir konnten unseren Gasverbrauch im Sommer um 9/10 reduzieren und haben bisher auch noch keine Heizung angemacht.

Wir werden aber sicherlich auch spätestens im November/Dezember in BY die Gasheizung wieder anmachen müssen.
Der Abschlag ist ja nur eine Zahlung in ein Guthaben rein, das kann man anpassen lassen wenn man seinen Verbrauch angepasst hat.

Es ist ein schwieriges Thema, weil nicht jeder etwas machen kann.

In LdN 303 und 304 wird vorgeschlagen, ein mögliches Energiegeld aus dem CO2-Preis über die Einkommensteuer auszuzahlen, weil das sozial gerecht ist.
Dazu möchte ich dringend anmerken, dass ziemlich viele Studierende, die in der aktuellen Situation so schon an vielen Stellen vergessen werden, gar keine Einkommensteuer zahlen, weil sie entweder kein Nebeneinkommen haben, Honorarsätze, die nicht versteuert werden oder Minijobs, die ebenfalls nicht einkommensteuerpflichtig sind.
Damit würde eine Entlastung über die Einkommensteuer (wie in der Vergangenheit ja durchaus schon passiert) all jenen Menschen nichts bringen.

Dass das ein immenser Teil aller Studierenden in Deutschland sein dürfte, kann ich leider nicht mit Statistiken untermauern, erscheint mir aber überaus plausibel.

Das ist mein Kenntnisstand, korrigiert mich gerne, wenn ich irgendwo falsch liege.

Also ich verstehe nicht ganz wie das funktionieren soll. Gerade die Geringverdiener, die ich kenne haben jetzt die letzten Monate beim Abschlag das niedrigste genommen was geht, um wenigstens warm über den Winter zu kommen. Wenn dann die Rechnung kommt wird sich schon ein Weg finden. Aber wenn die Hilfen jetzt auf den Abschlag und nicht auf den Verbrauch gerechnet werden ist ihnen ja dann am wenigsten geholfen worden. Und diejenigen die sich einen hohen Abschlag leisten können bekommen erstmal die größte Hilfe. Wo funktioniert das denn?

TL;DR

Mal so eine Frage zu der Versteuerung der beschlossenen Gaspreisbremse:

Wenn der Staat die 200 Mrd. aus einem „Schattenaushalt“ nimmt, das Geld dann quasi ab März an die Bürger „auszahlt“ aber vorher noch mit der Steuer verrechnet, nimmt der Staat an dieser Stelle dadurch eigentlich Steuern ein, die direkt aus dem Schattenhaushalt kommen?

Beispiel:
Jemand soll für März 100 € Gaspreis-Zuschuß bekommen, der Staat nimmt davon 40 % weg, weil das der entsprechende Einkommenssteuersatz der Person ist. Landen diese 40 € dann in der normalen Steuerkasse, oder werden insgesamt nur 60 € aus dem "Schattenhaushalt genommen?

Über 90% der Kunden dürften einfach den Abschlag hinnehmen, den ihnen der Gasversorger oder der Vermieter vorlegt. Für die funktioniert es.

Die Auszahlung/Verrechnung läuft über die Gasversorger. Da diese keine Steuerkarten der begünstigten Kunden vorliegen haben (im Fall der Kette Mieter-Vermieter-Versorger haben sie ja nichtmal eine Geschäftsbeziehung zu den Begünstigten), können sie natürlich keinen pauschalen Steuerabzug vornehmen, so wie das ein Arbeitgeber beim Lohn seiner Beschäftigten tut.

Sprich: die Versteuerung kann nur nachgelagert erfolgen. Und ich nehme an, bei den Begünstigten, die keine Steuererklärung einreichen, wird nachher niemand danach fragen.

Bei ~42 Millionen Haushalten macht das bei 10% 4,2 Millionen Haushalte, wo das also so nicht funktioniert. Und das sind halt leider größtenteils gerade die Haushalte wo es auch mit dem Geld so knapp ist, dass sie die Abschläge nicht einfach hinnehmen können. Also genau die Zielgruppe dieser Maßnahme. Somit denke ich „Thema verfehlt.“

In der o.g. Folge 308 stellen Sie die komplizierte Regelung des Entwurfs zur Gaspreis-Regulierung vor.
Neben der Bewertung dieses Experten-Gremienvorschlags als zu kompliziert und daher nach meiner Meinung nicht realitätsnah in die Praxis umzusetzen, möchte ich jedoch den Hinweis machen, dass nach meinem Verständnis die Regularien sich ausschließlich auf Vertragspartner von Energieversorgern beziehen.

Da der Anteil der gemieteten Wohnungen in Deutschland sehr groß ist, wäre ein wie immer errechneter Zuschuss zu dem jeweiligen Gaspreis nicht direkt durch den Energieanbieter an den Verbraucher / Mieter zu zahlen. Vielmehr würde der Vermieter als Vertragspartner den Zuschuss erhalten.
Möglicherweise steht dieser dann vor der Frage : verlangt er mit Blick auf steigende Verbrauchsnebenkosten eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungspauschale
oder verzichtet er darauf und erspart sich dadurch die Verteilung des Gaspreiszuschusses. Eine solche Zuschussverteilung stellt sich als sehr kompliziert dar und käme einer Zwischenabrechnung gleich. Hierzu fehlen mir jegliche Diskussionsansätze oder Vorschläge. Wie soll die Vielzahl der Mieter effektiv schließlich von dem Gaspreiszuschuss profitieren. Wie sollen Vermieter behandelt werden, die z. G. ihrer Mieter mit Weitsicht nicht von einem Verlangen zur Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungspauschale Gebrauch gemacht haben? Ihre Liquidität würde bei Auszahlung des Gaspreiszuschusses doppelt belastet.

Ich würde mir wünschen, dass dieser Gedanke in einer späteren Folge aufgegriffen wird, da er die Vielzahl der Verbraucher / Mieter betrifft.

Herzlichen Dank,

„Verlangen“ kann er die schon gar nicht erst. Er kann sie erbeten, denn er braucht die Zustimmung des Mieters dafür. Zum „verlangen“ erfordert es eine gültige NK-Abrechnung mit entsprechend hoher Nachzahlungssumme.

Inwiefern hat die Verteilung des Zuschusses etwas mit der Höhe der NK-Vorauszahlungen zu tun?

Also wenn ich Vermieter wäre, würde ich wohl hingehen, den Anteil der Heizbrennstoffkosten an den gesamten Nebenkosten sowie den Anteil von allem anderen über die Daten der letzten Abrechnung bestimmen, von der aktuellen NK-Vorauszahlung das „alles andere“ abziehen (in der Annahme dass diese Kosten ähnlich hoch geblieben sind), was dann ungefähr den aktuell gezahlten Heizbrennstoffteil ergeben müsste und dann den Mietern vorschlagen, dass sie ihre Dezember-NK-Zahlung wenn gewünscht um genau diesen Betrag reduzieren dürfen.

Na indem in der NK-Abrechnung für 2022 weniger Heizkosten auftauchen - der Vermieter gibt als entstandene Kosten für das gesamte Gebäude ja 1:1 seine Brennstoffkosten an, und das Aufteilen erfolgt dann durch die Heizkostenverteiler. Und diese Kosten sind niedriger, weil der Versorger den Dezember nicht in Rechnung gestellt hat. Effektiv kommt letztlich der gesamte Zuschuss auf jeden Fall bei den Mietern an; jegliches Hantieren mit Vorauszahlungen wie z.B. eben von mir vorgeschlagen dient nur dazu, den Liquiditätsbenefit, der durch den ausfallenden Abschlag ja auch gewährt werden soll, ebenfalls an die Mieter weiterzugeben. Das zu tun ist aber so weit ich das verstehe optional, also es gibt keine gesetzliche Grundlage, die Vermieter dazu verpflichten würde, den Vorteil vor Erstellung der NK-Abrechnung weiterzugeben. Es dennoch auf irgendeine möglichst faire Art und Weise zu versuchen würde ich als Mieter aber definitiv begrüßen, wenngleich ich womöglich das Angebot nicht einmal annehmen würde, denn a) bekomme ich ja so oder so spätestens mit der Abrechnung den Vorteil verrechnet und b) würde ich mir den Hassle sparen, den Dauerauftrag anzupassen, insbesondere wenn ich eh noch keiner freiwilligen Erhöhung der Abschläge zugestimmt habe und somit davon ausgehen kann, dass ich ziemlich sicher nicht zu viel vorstrecke.

Gibt es inzwischen eigentlich schon irgendwas handfestes von der Regierung, zumindest zu der EInmalzahlung im Dezember???

Es wird doch in aller Regel ohnehin nie Geld von den Gasversorgern in Richtung der Kunden fließen, sondern die Gasrechnung fallen lediglich geringer in der Höhe aus als ohne Gaspreisbremse.

Als Sofortmaßnahme wird Vater Staat nun wohl alle Abschlagszahlungen des Monats Dezember übernehmen. Dabei wird aber kein Geld ausgezahlt, sondern der Gasversorger bucht von seinen Kunden für Monat Dezember 0 Euro ab.

Mieter, die nicht auf die Jahresendabrechnung warten wollen, werden - vermutlich - vom Vermieter eine (geschätzte - wie immer bei Abschlagszahlungen) Reduzierung für ihren Nebenkostenabschlag Dezember fordern können. Das sind dann vielleicht 100 Euro für eine typische Wohnung. Ich nehme aber an, die meisten werden einfach auf die Jahresendabrechnung warten.