Gaspreiskommission schlägt zweistufige Entlastung vor

Anscheinend gab es laut tagesschau.de (Gaskommission: Experten schlagen zweistufige Entlastung vor | tagesschau.de) und anderen Medien einen Vorschlag einer „Expertenkommission“ zur „Gaspreisentlastung“. Geht es nur mit so, oder hört sich das völlig blödsinnig an:
"So solle in einem ersten Schritt der Staat die Abschlagszahlungen für Gas- und Fernwärmekunden für diesen Dezember übernehmen, wie die Kommission bei der Vorstellung eines Zwischenberichts erläuterte. "
Die Abschlagszahlung hat im Grunde überhaupt nichts mit den Kosten für den Gasverbrauch zu tun, sondern ist eine Art „Sparbuch“ mit dem man auf die Endabrechnung hin anspart. Diese Abschlagszahlung kann man nach belieben selber regulieren (habe gerade interessenhalber mal bei meinem Anbieter nachgeschaut und ich kann dort einen Betrag zwischne 107-356 € selber festlegen). Zumal eine solche Subvention (mal wieder) komplett sozial unausgewogen sein wird. Leute mit großem Eigenheim mit viel Verbrauch werden überproportional gut subventioniert, während Leute mit kleiner Wohnung (und entsprechend niedrigem Verbrauch, wo sie vielleicht aus Geldnot noch unterdurchschnittliche Abschlagszahlungen leisten) werden benachteiligt.
Ein weiterer Punkt, der mir nicht in den Kopf geht ist, warum nur Gaskunden (ich bin einer) subventioniert werden, wenngleich die Kosten für viele andere Energieträger (z.B. auch die vor Jahren als umweltfreundlich angepriesenen Holzpellets) sich auch verzwei- oder verdreifacht haben.
Vielleicht könnte man das Thema, wenn nicht schon eh für eine der nächsten Folgen angedacht, dort behandeln.

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Das dachte ich mir auch, als ich davon gelesen hatte.

Es klingt so, als hätte Deutschland es wieder geschafft, eine bürokratisch unnötig komplizierte und dennoch sozial unausgeglichene Lösung zu finden, um bloß nicht direkt in den Markt eingreifen zu müssen. Denn der Markt ist ja heilig.

Auf die konkrete Umsetzung bin ich genau so gespannt wie auf die Umsetzung der Strompreisbremse…

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Also erstmal kommt mir das vorgeschlagene Prozedere überhaupt nicht bürokratisch vor weil beide Stufen der Entlastung in der Ausführung an die Gasversorger ausgelastet werden.

Hier muss erstmal keine Bürger-in aktiv werden. Schwierig wird höchstens zu kommunizieren, das wenn Verbrauch nicht eingespart wird dennoch Mehrkosten anfallen.

Was mich interessieren würde (wir diskutierten es hier in dem Forum an anderer Stelle, aber ohne Ergebnis ;)): die Kommission schlägt ja vor die Zuschüsse bei Privatpersonen progressiv mit der Einkommenssteuer zu belegen.
Hat jemand gehört wie das bei Mieter*innen von mehrparteienhauesern funktionieren soll?

Der maßgebliche Wert soll soweit ich es verstanden habe der bereits geleistete September-Abschlag sein, womit zumindest solchen Spielchen wie eine gezielte Erhöhung des Dezemberabschlags zum Abgreifen von möglichst viel Staatsgeld nicht funktionieren.

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Das hatte ich auch gelesen, finde es aber problematisch.
Bei mir hat sich zum 1. Oktoberfest der Preis pro kWh knapp verdreifacht, die Grundgebühr erhöht, und somit ist auch der Abschlag (und die Kosten!) im Dezember 3 mal höher als im September.
Oder auch hier die Frage:
Was ist mit Leuten, die im November umziehen?

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Das kann ich mir nicht vorstellen, wie soll das gehen? Laut Medienberichten soll die Abschlagszahlung direkt an das Energieunternehmen ausgezahlt werden, damit ist eine Versteuerung, so wie das bei der Energiekostenpauschale diesen Monat war, ausgeschlossen.

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Na ja, dass diese Idee der Übernahme eines Abschlags grundsätzlich viele Ungenauigkeiten enthält und, egal wie man es im Detail regelt, immer jemand besser und jemand anderes schlechter dabei wegkommt, ist glaube ich Konsens. All diejenigen, die ihre Abschläge schon während des Sommers „auf Verdacht“ massiv erhöht haben, kommen ja auch deutlich besser weg als diejenigen, die ihre Abschläge eher niedrig gelassen und dafür privat einen Puffer aufgebaut haben, wie man es aus rein ökonomischer Sicht machen sollte, um nicht bei Liquiditätsproblemen seitens des Versorgers plötzlich unnötig viel Geld hinterherrennen zu müssen. Ich falle z.B. in diese Kategorie.

Man muss der Lösung zugute halten, dass sie relativ schnell und einfach umsetzbar sein dürfte und zumindest keine offensichtlichen Möglichkeiten zur mutwilligen Ausnutzung bietet (dafür hätte man scheinbar schon im August wissen müssen, dass irgendwann mal ein Abschlag übernommen wird). Dass die Zielgenauigkeit auf Bedürftige eher mau ist, weil eben auch Abschläge von Leuten übernommen werden, die ihr privates Hallenbad mit olympischen Maßen per Gas heizen, ist ebenso ein Problem wie die große Streubreite bei der Höhe der Abschläge. Mir scheint die Lösung zumindest unter der Maßgabe, dass sehr schnell und unbürokratisch unterstützt werden muss, wie ein relativ guter Kompromiss, eben weil keiner so richtig zufrieden zu sein scheint damit und jeder irgendwas an irgendeinem Aspekt davon auszusetzen hat, aber niemand das Kernziel der schnellen Umsetzbarkeit in Frage stellt (mit einer kleinen Ausnahme: die Vermieterverbände ningeln natürlich rum, dass die Weitergabe der Übernahme an die Mieter angeblich so kurzfristig nicht möglich sein soll - halte ich aber für Quatsch, wie fast alle „Bedenken“ aus dieser Lobby, die sollen einfach ihrerseits den Mietern ne ungefähre Zahl für den Heizkostenteil des Dezember-Abschlags nennen, dessen Zahlung optional stellen und das „Problem“ ist gelöst - da wird jetzt so getan, als ob die NK-Abschläge sonst ne exakte Wissenschaft wären, das waren und sind immer nur Schätzwerte).

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Das sehe ich leider nicht so. So sehr auch die aktuelle 300-Euro Energiepreispauschale ihr Tücken hat (nur Arbeitnehmer, Selbstständige, etc., keine Rentner, Studenten, etc.), so war sie zumindest sozial durch ihre Versteuerung recht gut abgefedert. Außerdem würde eine solche Pauschale auch Energieträger unabhängig sein, was auch viel gerechter wäre: es sind praktisch alle Energieträger teurer geworden (vielleicht ausgenommen elektrische Heizerzeugung die komplett über eine eigene PV Anlage gespeist werden kann, aber wer ein solches System angeschafft hat, dem gönne ich auch den Bonus für die Umwelt), daher ist eine Bevorzugung der Gaskunden nicht einzusehen.

Hier wird zb im Absatz “ Sind die Vorschläge der Expertenkommission gerecht?” erwähnt, dass man den Betrag als Geldwerten Vorteil in der Einkommenssteuer Erklärung werde angeben müssen.

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Ist bei meinen Mietern genauso. Aber jetzt ist es müßig darüber zu diskutieren, welche hervorragenden Instrumente man hätte einführen können, wenn man schon vor einem halben Jahr mit der Planung begonnen hätte. Alles, was jetzt kurzfristig noch möglich ist, ist eben dritte oder vierte Wahl. Aber besser als gar keine Entlastung.

Das wird für Mieter spannend, wenn sie den genauen Betrag gar nicht kennen.

Und nicht alle machen Erklärung.

Mein noch günstiger Gasvertrag wurde von den Gaswerken Flensburg zu Ende November gekündigt.
Ich falle dann am Dezember in die Grundversorgung mit ca viermal so hohen Abschlägen, bekomme dann aber nur 1/4 … ein schlechter Witz.

Die Deckelung soll dann erst im März kommen, wenn die Heizsaison schon bald zuEnde geht. Kein Wums!

Das stimmt zwar, aber die Schnittmenge derjenigen, die keine machen, und derjenigen, bei denen steuertechnisch eh nicht viel zu holen ist, ist sehr groß. Nahezu jeder „Gutverdiener“ macht in meiner Wahrnehmung eine Steuererklärung (bzw. lässt sie alternativ vom Steuerberater machen).

Wie allerdings kontrolliert werden soll, dass man da auch den korrekten Betrag angibt, ist mir nicht klar. Das ginge ja nur über Einreichen von Dokumenten, in denen der Abschlag seitens des Versorgers festgelegt wird (bzw. seitens des Vermieters der Gasanteil in den Nebenkosten für einen Monat) und komplizierte manuelle Prüfung, ob das auch den maßgeblichen Abschlag im September betrifft. Ich halte diese Angabe daher für eine effektiv nicht überprüfbare Angabe, rein aus Aufwandsgründen, und infolgedessen wird da wohl viel geflunkert werden.

Die ganze Idee der Nachversteuerung wirkt insgesamt wie ein wenig durchdachtes Feigenblatt zur notdürftigen Verhüllung der Tatsache, dass die Schnellentlastung keine Komponente zur sozial gerechten Verteilung enthält.

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Mir ist ehrlich gEsagt auch nicht klar ob das Rechtssicher ist, das nur diejenigen die veranlagen den Zuschuss versteuern müssen (Thema Gleichbehandlung).

Also ich bin kein Jurist, aber es würde mich etwas überraschen.

Das sehe ich genauso. Ich fände eine an der Anzahl der Personen gebundene pauschale Auszahlung mit Versteuerungspflicht die einfachste und gerechteste Lösung. Die Frage, die sich hier stellt, ist, wie auch schon bei den anderen Pauschalen, wie eine Behörde an die Kontodaten der Bürger kommt. Ansonsten müsste ja das Einwohnermeldeamt die Anzahl der in einer Wohneinheit lebenden Personen ermitteln können.

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Ich weiss natürlich nicht ob du noch irgendwo Potential hast, aber wir sollen ja auch zum Sparen animiert werden. Wir konnten unseren Gasverbrauch im Sommer um 9/10 reduzieren und haben bisher auch noch keine Heizung angemacht.

Wir werden aber sicherlich auch spätestens im November/Dezember in BY die Gasheizung wieder anmachen müssen.
Der Abschlag ist ja nur eine Zahlung in ein Guthaben rein, das kann man anpassen lassen wenn man seinen Verbrauch angepasst hat.

Es ist ein schwieriges Thema, weil nicht jeder etwas machen kann.

In LdN 303 und 304 wird vorgeschlagen, ein mögliches Energiegeld aus dem CO2-Preis über die Einkommensteuer auszuzahlen, weil das sozial gerecht ist.
Dazu möchte ich dringend anmerken, dass ziemlich viele Studierende, die in der aktuellen Situation so schon an vielen Stellen vergessen werden, gar keine Einkommensteuer zahlen, weil sie entweder kein Nebeneinkommen haben, Honorarsätze, die nicht versteuert werden oder Minijobs, die ebenfalls nicht einkommensteuerpflichtig sind.
Damit würde eine Entlastung über die Einkommensteuer (wie in der Vergangenheit ja durchaus schon passiert) all jenen Menschen nichts bringen.

Dass das ein immenser Teil aller Studierenden in Deutschland sein dürfte, kann ich leider nicht mit Statistiken untermauern, erscheint mir aber überaus plausibel.

Das ist mein Kenntnisstand, korrigiert mich gerne, wenn ich irgendwo falsch liege.

Also ich verstehe nicht ganz wie das funktionieren soll. Gerade die Geringverdiener, die ich kenne haben jetzt die letzten Monate beim Abschlag das niedrigste genommen was geht, um wenigstens warm über den Winter zu kommen. Wenn dann die Rechnung kommt wird sich schon ein Weg finden. Aber wenn die Hilfen jetzt auf den Abschlag und nicht auf den Verbrauch gerechnet werden ist ihnen ja dann am wenigsten geholfen worden. Und diejenigen die sich einen hohen Abschlag leisten können bekommen erstmal die größte Hilfe. Wo funktioniert das denn?

TL;DR

Mal so eine Frage zu der Versteuerung der beschlossenen Gaspreisbremse:

Wenn der Staat die 200 Mrd. aus einem „Schattenaushalt“ nimmt, das Geld dann quasi ab März an die Bürger „auszahlt“ aber vorher noch mit der Steuer verrechnet, nimmt der Staat an dieser Stelle dadurch eigentlich Steuern ein, die direkt aus dem Schattenhaushalt kommen?

Beispiel:
Jemand soll für März 100 € Gaspreis-Zuschuß bekommen, der Staat nimmt davon 40 % weg, weil das der entsprechende Einkommenssteuersatz der Person ist. Landen diese 40 € dann in der normalen Steuerkasse, oder werden insgesamt nur 60 € aus dem "Schattenhaushalt genommen?

Über 90% der Kunden dürften einfach den Abschlag hinnehmen, den ihnen der Gasversorger oder der Vermieter vorlegt. Für die funktioniert es.