Frage zu NordVPN

Hallo Ulf, hallo Philip,

danke für das spannende Interview mit Herrn Habeck.

Eine Frage zum Werbeblog „NordVPN“: Die Möglichkeit durch Verlagerung des standorts günstiger Reisen zu buchen finde ich sehr interessant. Aber wäre das nicht Betrug? Denn immerhin spiegele ich vor, dass ich mich an einem anderen Ort befinde und daher den (nur) dort gültigen Preis in Anspruch nehmen kann.

Beste Grüße und danke für Eure Antwort!
Felix

Die kurze Antwort dürfte „Nein“ sein. Betrug setzt einen rechtswidrigen Vermögensvorteil voraus, das sehe ich hier nicht. Auch, dass überhaupt ein Vermögensschaden entsteht, kann mit guten Argumenten begründet werden. Du gibst ja bei einer Reise-Buchung zweifelsohne deinen echten Namen an und auch deine echte Kontoverbindung - wenn der Reiseanbieter dir günstigere Konditionen anbietet, nur, weil du seine Website vermeintlich aus einem günstigeren Land betrittst, und er dennoch den Vertrag mit dir abschließt, sehe ich da kaum Raum für Betrug.

Interessant könnten eher zivilrechtliche Fragen sein, wenn ein Anbieter das Verwenden falscher Standortangaben in seinen AGBs ausschließt. Fraglich wäre hier, ob so ein Ausschluss zulässig wäre. Aber selbst dann dürfte dem Anbieter höchstens ein Rücktrittsrecht zustehen, kein Schadenersatzanspruch, weil auch hier ein Schaden nur unter der hypothetischen Annahme besteht, dass der Kunde ohne VPN den Vertrag zu den Konditionen, die an seinem „richtigen“ Standort geboten werden, akzeptiert hätte.

Es sind die Anbieter, die Marketingkonzepte mit angepassten Preisen betreiben und daher die gleiche Leistung in unterschiedlichen Ländern zu unterschiedlichen Preisen anbieten. Du kannst ja auch real z.B. in die Türkei fahren, um dort die türkischen Preise in Anspruch zu nehmen, ohne dass man auf die Idee kommen würde, dass das Betrug sei, weil du ja eigentlich in Deutschland wohnst und die Firma, wenn sie das wüsste, eigentlich einen anderen Preis von dir verlangen würde…

Firmen dürfen regionales Pricing oder Geoblocking betreiben, im Umgehen eines solchen regionalen Pricings oder Geoblockings einen Betrug zu sehen würde den Betrugs-Tatbestand deutlich zu stark erweitern.

4 „Gefällt mir“