Genau, und eben hier sehe ich das eklatante Problem. Ich weiß nicht, wie das bei Architekt*innen ist, aber aus dem ärztlichen Bereich kann ich sagen: Ich habe im Prinzip keine Wahl. Ich MUSS ins berufsständige Versorgungswerk einzahlen, oder ich zahle doppelte Beiträge (also einmal 18,6% ans berufsständige Versorgungswerk, einmal 18,6% an die Deutsche Rentenversicherung). Da ich aber dann doch nicht gewillt und in der Lage bin von meinem Lohn insgesamt 37,2% nur für Rentenzahlungen „draufgehen“ zu lassen, bleibt mir nur, mich von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung befreien zu lassen. Deswegen habe ich mit deinen beiden Vorschlägen folgende Probleme (die möglicherweise aber eben auch durch meine persönliche Betroffenheit bedingt sein mögen, keine Frage. Allein, ich würde aus Solidaritätsgründen eigentlich gern in die Rentenversicherung einzahlen und nicht ins berufsständige Versorgungswerk, diese Wahl habe ich aber nicht):
Zu 1.:
Ich müsste dann ja eben für 5-6 Jahre doppelte Beiträge entrichten (s.o.). Ich sehe nicht genau ein, warum ich das müsste, andere (regulär) Versicherte der Rentenversicherung aber nicht. Eine andere Situation wäre das für mich, wenn ich ein echtes Wahlrecht hätte und eben auch sagen könnte „Gut, dann bin ich jetzt mal für fünf Jahre gesetzlich rentenversichert“.
Zu 2: Eine Verrechnung mit den Renten aus dem berufsständigen Versorgungswerk macht ebenfalls keinen Sinn - während Erziehungszeiten zahle ich dort nämlich keine/deutlich geringere Beiträge, was meine Rente am Ende schmälert (da letztlich nur die Gesamtkapitalsumme, die ich über die Jahre gezahlt habe, ausschlaggebend für die Rentenhöhe ist). Dann passiert genau das, was ohne die „Mütterrente“ passiert: Meine Rente ist halt geringer, wenn ich Kinder erziehe. Jetzt ist ja aber das Konstrukt der „Mütterrente“ auch in der gesetzlichen Rentenversicherung so, dass man seine „normale“ Altersrente bekommt (die durch Erziehungszeiten natürlich wegen dann fehlender Rentenpunkte geschmälert ist) PLUS die Mütterrente (also die Rentenpunkte, die durch Erziehungszeiten gesammelt wurden).
So beim Schreiben fällt mir aber eine mögliche Lösung des Problems, zumindest in Bezug auf die berufsständischen Versorgungswerke ein: Wir könnten den Spieß ja auch umdrehen. Also nicht die DRV zahlt die „Mütterrente“ aus, sondern staatlicherseits wird für die Zeiten der Kindererziehung ein Zuschuss zur berufsständischen Versorgung gewährt, der dem Beitrag entspricht, den man entrichten müsste, um in der DRV einen Entgeltpunkt zu erlangen. Dafür entfällt dann die „Mütterrente“ in der DRV. Meinetwegen kann man dann auch sagen dieser Zuschuss soll nur die Hälfte der Beiträge entsprechen, die notwendig wären, um einen Entgeltpunkt zu erreichen - weil die berufsständischen Versorgungswerke ja schon priviligiert genug sind.
Eine weitere Alternative wäre natürlich die komplette Abschaffung aller berufsständischen Versorgungswerke - aber das ist dann ja eine doch ganz andere Fragestellung.