Liebes Lage der Nation Team,
Mich interessiert eure juristische Meinung zu folgender Situation:
In meinem politischen Ausschuss wurde von einem AfD- Mitglied verlang eine zuschauende Person aufgrund eines FCK AFD T-Shirts zu verlassen. Der anwesende Bürgermeister sah in dem T-Shirt den Tatbestand der Beleidigung und bat die Person im Gespräch darum das T-Shirt auszutauschen bzw. zu verdecken.
Meine Frage: Kann eine T-Shirt das eine Partei verunglimpft eine Person beleidigen ?
Danke
Moin und herzlich Willkommen,
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Moin,
der Tatbestand der Beleidigung einer einzelnen konkreten Person dürfte hier nicht erfüllt sein. Im Blickwinkel der „Soldaten sind Mörder“ oder „ACAB“ Rechtsprechung handelt es sich beim einfachen Tragen des T-Shirts um einen unbestimmten nicht auf eine konkrete Person beziehbaren Personenkreis und die AFD ist als „Sache“ nicht beleidigungsfähig.
Auf der anderen Seite vermute ich, dass der Bürgermeister oder Ausschussvorsitzende bei solch einer Sitzung das Hausrecht hat und eine Person des Raumes verweisen kann auch wenn kein strafbares Verhalten vorliegt. Schade eigentlich, dass der Bürgermeister leider diesen Anlass nicht dazu genutzt hat, mal Rückgrat gegen die AFD zu zeigen.
So sehr ich dem Sentiment FCK AFD zustimme, es ist halt so wenig hilfreich in der Sache. Das bedeutet nicht, wie es im Fernsehen passiert, dass der AfD eine Bühne gegeben wird. Aber ausgrenzen und T-Shirts mit solchen Aufschriften sind mMn sowas von plump und kontraproduktiv. Das verhärtet nur die Fronten.
Ich sehe es eher so, dass die Fronten durch das rassistische und hetzerische Auftreten der AfD verhärtet werden. Da finde ich es durchaus begrüßenswert, dass Bürgerinnen und Bürger öffentlich zeigen, was sie von der AfD halten. Aber dies nur am Rande. Über den Umgang mit der AfD haben wir hier ja schon andere Diskussionsstränge.
Ganz unabhängig davon, was man von solch einem Shirt hält, ging es ja um die Frage, ob dies eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne darstellt.