Fall Jens Maier: Rückkehr eines Rechtsextremen ins Richteramt

Hallo liebes Lage Team,

ich hätte einen Themen Wunsch bzw. Vorschlag für eine der nächsten Folgen, nämlich die geplante Rückkehr des ehemaligen Bundestagsabgeordneten und AfD Mitglied Jens Maier in die sächsische Justiz als Richter.

Konkret würde mich dabei interessieren, ob und wie man das juristisch verhindern könnte.
Beispielweise mit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens, wobei sich dabei vielfältige Probleme stellen (Zuständigkeit, Ruhen des Mäßigungsgebot nach § 8 Abs. 1 i. V. m. § 6 Abs.1 Satz 1 AbgG während der Zeit als Abgeordneter im deutschen Bundestag).

Oder alternativ mittels einer Richteranklage gem. Art. 80 der sächsischen Landesverfassung, worüber auf Antrag von 3/4 der Mitglieder des sächsischen Landtages das BVerfG zu entscheiden hätte (was es bisher noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik gab!)
Dieses Instrument hätte zudem auch eine gewisse politische Brisanz.

Aktuell ist diese Thematik ziemlich umstritten, was nicht zuletzt die konträren Rechtsauffassungen des Bremer Staatsrechtsprofessors Andreas Fischer-Lescano und die des sächsischen Justizministeriums zeigen https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/justiz-sachsen-jens-maier-richter-rueckkehr-fischer-lescano-katja-meier/

Vielleicht könntet ihr dieses Thema demnächst mal (laienverständlich) darlegen und die Probleme aufzeigen, sowie eine persönliche rechtliche Einschätzung dazu abgeben (insbesondere an Ulf gerichtet :wink:).
Eventuell gab es in der Vergangenheit auch schon ähnlich gelagerte Fälle?
Außerdem wäre eine Einschätzung toll, inwiefern die Causa Jens Maier (mit allen ihren möglichen Folgen) Auswirkungen auf die gesamte AfD-Partei haben könnte (beispielsweise Beobachtung durch den Verfassungsschutz).

Würde mich auf jeden Fall freuen!

Gruß
David

7 „Gefällt mir“

Das würde mich auch interessieren.

Unabhängig von diesem Einzelfall würde mich auch interessieren, wie es zu der Gewaltenteilung passt, dass hier jemand zwischen seinem Richteramt und einem Bundestagsmandat hin und her wechselt.

Das ist besonders bedenklich, weil die Person ja dank ihrem ruhenden Richteramt weiß, dass sie sowohl jederzeit auf eigenen Wunsch das Mandat niederlegen und zurückwechseln kann; und zusätzlich im Fall eines Mandatsverlusts auf dieses Richteramt zurückfällt.
Zusätzlich kann es passieren, dass die Person bei der nächsten Bundestagswahl wieder ein Mandat gewinnt und dann wieder in den Bundestag wechselt.

Wie gesagt: Alles das finde ich auch unabhängig von der betroffenen Partei und Person fragwürdig.

2 „Gefällt mir“

Ich denke auch man sollte wählen müssen, ob man dem Staat dienen will oder ihn steuern.
Was schlicht bedeutet, wenn man als Staatsdiener (egal in welcher Position) in die gesetzgebende Politik wechselt, sollte man nicht mehr zurück dürfen.

Nachdem er für diese Legislaturperiode nicht wiedergewählt wurde möchte der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier auf seinen Richterposten am Landgericht Dresden zurückkehren. Das Problem daran: Herr Maier wird mittlerweile vom Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen aufgrund seiner Zugehörigkeit zum „Flügel“ der AfD als Rechtsextremist eingestuft worden.
Die sächsische Justizministerin Meier ziert sich derweil gegen den rückkehrenden Richter ein Disziplinarverfahren anzustreben oder eine Richteranklage zu initiieren.

Die Jüdische Allgemeine berichtet: "Die rechtlichen Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft" | Jüdische Allgemeine
Auch der MDR: Verfassungsschutz stuft AfD-Politiker Jens Maier als rechtsextrem ein | MDR.DE
Und das RND: AfD-Mann Jens Maier als Richter: Sächsische Justizministerin sieht keine Handhabe

Mich würde hierzu die Einschätzung von Philip und natürlich ganz besonders von Ulf interessieren.

VG, ENiG

2 „Gefällt mir“

Gibt zu dem Thema bereits einen Thread → Fall Jens Maier: Rückkehr eines Rechtsextremen ins Richteramt

Oder es könnte zumindest eine Karenzzeit geben, bspw. 2-3 Jahre vor jedem Wechsel zwischen den Gewalten.

Ein Fall für Möllers:

Es gibt neue Entwicklungen:

https://www.zeit.de/gesellschaft/2022-03/jens-maier-rechtsextremismus-richter-disziplinarverfahren

Gericht untersagt Jens Maier die Amtsgeschäfte als Richter

2 „Gefällt mir“