Fackelaufmärsche (LdN 270)

Ich finde es erschreckend, dass hier nur wegen Verstoßes gegen die Corona-Auflagen sanktioniert wird. Ein Mob mit Fackeln kann meiner Meinung nach nicht Artikel 8 GG für sich in Anspruch nehmen, denn dort heißt es ja deutlich „friedlich und ohne Waffen“.

Fackeln würde ich mal als Waffen ansehen. Vor allem auch unter dem Hintergrund dass bei linken Demos oft schon Regenschirm als „Waffen“ klassifiziert werden. Und irgendwie erinnere ich mich auch an die „Gefahrengebiete“ in Hamburg war das glaube ich, also sogar eine Klobürste als gefährlicher Gegenstand von der Polizei konfisziert wurde.

Wie dem auch sei, wenn vor meinem Haus plötzlich ein Mob mit Fackeln stehen würde, dann wäre für mich mindestens eine Bedrohungssituation nach §241 StGB gegeben. Natürlich kann man jetzt darüber philosophieren, ob tatsächlich eine Bedrohungslage vorliegt oder ob sich da nur friedliche Bürger versammeln und sich neben bei aufwärmen. Allerdings sollte man auch dabei berücksichtigen, dass dieser Mob da steht, weil er beispielsweise eine Pflicht zum Impfen mit dem staatlichen Zwang sich ermorden zu lasen gleichsetzt. Warum also sollte ich dann nicht in einem Mob mit Fackeln eine ernste Bedrohung für mein Haus und meine Gesundheit sehen?

Die Frage ist eben, ob man die Täter-Perspektive einnehmen will oder die Opfer-Perspektive.