Europäische Verbandsklage

Die Musterfeststellungsklage ist seit 3,5 Jahren in Kraft, aber anstatt der im Gesetzesentwurf prognostizierten 450 Klagen pro Jahr, was 1500 Klagen bislang wären, wurden genau 27 Klagen erhoben. Völlig klar ist, dass es nicht aufgrund des redlichen Verhaltens der Unternehmen an der Erforderlichkeit einer effektiven Kollektivklage mangelt. Vielmehr ist die Klage so konzipiert, dass die Klageerhebung für die klagebefugten Verbände mit einem erheblichen, von vielen kleineren Verbänden schlicht nicht leistbaren finanziellen und personellen Aufwand verbunden ist, während der Mehrwert für die betroffenen Verbraucher:innen gering ist.
Dieses Jahr kommt eine neue Kollektivklage in Umsetzung der europäischen Verbandsklage -Richtlinie in die deutsche Rechtsordnung. Der vzbv hat ein Gutachten erstellen lassen, wie die Klage zur effektiven Durchsetzung von Verbraucher:innenrechten ausgestaltet sein könnte bzw. müsste.
Der Widerstand gegen den Vorschlag ist insbesondere aus Wirtschaftskreisen erwartungsgemäß hoch. Der Referentenentwurf liegt noch nicht vor, also scheint die Ausgestaltung noch offen.
Es wäre interessant, zu hören, was ihr davon haltet.https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2021/02/03/21-02-04_vzbv_verbandsklagen-rl_gutachten_gsell_meller-hannich.pdf

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