Korrekt. Und es wird auch so gegenüber den Finanzämtern argumentiert werden:
Haus E: Was wird ein heute für 1 Mio. € gekauftes Haus mit Energieeffizienz E in 2033 wert sein?
Haus D: Was wird ein heute für 1 Mio. € gekauftes Haus mit Energieeffizenz D in 2033 wert sein?
Das Haus E wird deutlich weniger Wert haben, da es nach dem aktuellen Verordnungsvorschlag ab 2033 nicht legal bewohnbar sein dürfte.
Also muss es früher abgeschrieben werden, wenn eine Sanierung bis 2033 nicht geplant ist. Das Haus E ist also steuerlich deutlich attraktiver als Haus D.
Deiner Logik und Argumentation kann ich folgen und die Argumentation liegt nahe. Frage ist aber, ob die FA dieser Argumentation folgen werden, wenn die begrenzte Nutzungsdauer bzw. die erforderlichen Investitionen zur weiteren Nutzung zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits bekannt waren. Ich überspitz jetzt mal: Wenn ich Dir alle Fenster am Haus einschlage, kannst Du ja auch nicht argumentieren, dass Du es sofort auf 0€ Restwert abschreiben willst, weil Du die Kosten für die Reparatur der Fenster nicht aufbringen willst.
Und das müsste sich mit Wirksamwerden der rechtlichen Rahmenbedingungen im Verkehrswert und im Beleihungswert des Hauses sofort bemerkbar machen.
Wenn Haus D und E also ansonsten gleichwertig wären, müsste der Kaufpreis für Haus E orientiert am Verkehrswert erheblich niedriger sein und damit beide halt nicht mit 1 Mio in die Abschreibung gehen. Auch dürftest Du bei der Finanzierung nur einen realistischen Verkehrswert finanziert bekommen. Und auch wenn Kaufpreis (bzw. Gebäudeanteil am Kaufpreis) für AfA herangezogen werden kann, kann das FA ein Verkehrswertgutachten bei Verkürzung der Abschreibungsdauer verlangen.
Aber hoffen wir mal, das solchen Methoden direkt Riegel vorgeschoben werden.
Bei der Logik gehe ich mit. Und jetzt wird’s spannend: Wenn das Haus E mir zur Einführung des Gesetzes schon gehört, kann ein Vergleich mit dem Haus D nicht mehr herangezogen werden.
Denn Haus E verliert erst mit Einführung des Gesetzes relativ zu Haus D massiv an Wert bzw. Restnutzungszeit.
Es sollte also jetzt bereits einen relativen Run auf Haus E im Vergleich zu Haus D geben von Menschen, die die Einführung der Richtlinie für nahend erachten.
Interessant ist auch die Frage, wie die EU-indizierte Steuerersparnis sich relativ zu den späteren Sanierungskosten verhält.
Vielleicht ist ein Haus E sogar finanziell interessanter als ein Haus B - weil ein Abriss und Neubau schon halb steuerlich gegenfinanziert ist?
Das ist genau der Punkt:
Wenn du glaubwürdig androhst mir morgen die Scheiben einzuschlagen, würde ich heute noch eine vollständige Abschreibung des Werts der Fenster meines Hauses gegenüber dem Finanzamt bis morgen durchsetzen wollen.
Insbesondere dann, wenn nicht du, sondern der Staat die Fenster droht einzuschlagen.
Wenn das Finanzamt glaubt, dass die Fenster an meinem Haus morgen noch genau 0€ wert sind- dann muss ich die bis dahin auch abschreiben dürfen.