Okay, vielleicht müssen wir hier mal in’s Detail gehen, denn ich glaube, dass vielen Lesern nicht wirklich klar ist, was das Dienstwagenprivileg bedeutet. Die meisten wissen vermutlich, dass es irgendwas mit „Steuerbegünstigung“ zu tun hat, aber da endet es wohl auch schon.
Das Dienstwagenprivileg ermöglicht es dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zu überlassen (=zusätzlicher Lohn) und auch sämtliche Nebenkosten des Fahrzeugs zu übernehmen (Versicherung, KFZ-Steuer, Treibstoff/Strom). Die Kosten des Fahrzeugs werden dabei vollständig von der Firma getragen und mindern dadurch den (körperschafts- und gewerbesteuerlichen) Gewinn der Firma.
Die Steuern fallen hier dann beim Arbeitnehmer an und zwar i.d.R. im Sinne der 1%-Regelung. Nach dieser wird 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs (=Neuwert!) monatlich als fiktives Einkommen beim Arbeitnehmer angerechnet. Dabei wird immer vom Bruttolistenpreis des Neufahrzeugs ausgegangen, sodass es absolut gar keinen Sinn macht, Gebraucht- oder Jahreswagen als Firmenwagen zu nutzen (=umweltschädliche Privilegierung von Neufahrzeugen, bewusst mit dem Ziel, den Absatz von Neuwagen zu fördern, daher eine direkte Subvention der Automobilbranche). Zu diesem einen Prozent kommen noch 0,03% pro Kilometer Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsort.
Für bestimmte Hybrid-Fahrzeuge wird die 1%-Regelung (einschließlich des Wegstreckenanteils) halbiert (faktisch 0,5%-Regelung), für vollständige E-Autos geviertelt (faktisch 0,25%-Regelung).
Als Rechenbeispiel:
Ein 48.000 Euro teures Auto für einen Arbeitnehmer, der 10 km entfernt wohnt, bedeutet, dass der Arbeitnehmer fiktiv 624 Euro (Benziner), 312 Euro (Hybrid) oder 156 Euro (E-KFZ) an zusätzlichem Gehalt versteuern muss. Wenn wir von 3000 Euro Monatsgehalt ausgehen, bedeutet das zusätzliche fiktive Einkommen für den Arbeitnehmer effektiv, dass er 287 Euro (Benziner), 141 Euro (Hybrid) oder 71 Euro (E-KFZ) im Monat an zusätzlichen Steuern zu zahlen hat.
Gäbe es diese Dienstwagenregelung nicht, und wollte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein zusätzliches Gehalt zahlen, damit der Arbeitnehmer sich selbst das gleiche Auto anschaffen und selbst die Nebenkosten zahlen könnte, wären wir hier bei locker in der Größenordnung von 1000 bis 1500 Euro im Monat, egal ob Leasing- oder Kreditkauf. Die Steuerbelastung läge in diesem Fall bei 534 bis 787 Euro, statt bei 71 Euro (E-KFZ) bis 287 Euro (Benziner).
Das Dienstwagenprivileg bedeutet hier daher einen Steuervorteil in der Größenordnung von 250 (Benziner) bis 716 Euro (E-KFZ) im Monat, also knapp 1.500 bis 8.600 Euro im Jahr.
Die Thematik ist relativ komplex und kann nicht in ihrer gesamten Tiefe in einem Forenbeitrag erörtert werden, aber das Beispiel sollte hinreichend verdeutlichen, über welche Größenordnung wir hier sprechen.
Nebenbei: Die 0,25%-Regelung ist in der Tat bei 60.000 Euro Bruttolistenpreis begrenzt, daher: Zumindest im Bereich der E-KFZ werden keine „Luxusschlitten“ gefördert. Bei der 0,5% und 1%-Regelung gibt es hingegen leider keine solche Beschränkung. Die Beschränkung im Rahmen der 0,25%-Regelung ist schon ein Schritt in die richtige Richtung.