Spannend.
Böse Zungen würden nun Parallelen zum Lehnwesen im Mittelalter ziehen - nach dem Motto: Der König gibt Land nie endgültig ab, er „verleiht“ es nur. Die Obrigkeit will die Kontrolle über die Eigentumsstruktur der Grundstücke behalten.
Aber selbstverständlich muss man demokratische Strukturen anders bewerten als feudale Strukturen, weil es den demokratischen Strukturen nicht um Eigennutz, sondern um Verteilungsgerechtigkeit geht.
Die Frage ist, wo wir gesellschaftlich hin wollen. Der Kapitalismus im Hinblick auf die Eigentümerstruktur im Bereich Grundstücke wird letztlich zur gleichen Werte-Akkumulation führen, wie es bei anderen Gütern auch der Fall ist. Immer mehr Grundstücke werden in den Händen immer weniger Menschen und vor allem Unternehmen liegen. Über Vermietung und die natürliche Wertsteigerung der Grundstücke kommt es dann auch zu einer noch stärkeren Vermögensakkumulation.
Mich würde interessieren, wie sich der Bestand an Grundstücken im Eigentum von Kommunen, Ländern und Bund die letzten 70 Jahre entwickelt hat. Ich gehe davon aus, dass ein langsames Ausbluten stattgefunden hat, daher immer mehr Grundstücke verkauft wurden (oder im Zuge vor Privatisierungen ins Privateigentum übergegangen sind).
In diesem Sinne bin ich für eine derartige Regelung. FDP und CDU werden natürlich vor Wut schäumend dagegen kämpfen.
Das wäre auch verfassungsrechtlich nicht machbar. Also da wären wir im Bereich Enteignung und Entschädigung. Die Rechtslage für die Zukunft zu ändern ist wesentlich einfacher und günstiger.
Mieten sollten durch ein Erbpachtsystem nicht wirklich steigen.
Wenn ein Unternehmen aktuell Grundstücke kauft, um darauf Mietwohnungen zu errichten, wird die Zinslast des Kaufpreises umgelegt. Die reale oder hypothetische Verzinsung des Kaufpreises erhöht somit die Miete.
Die Kosten der Erbpacht werden i.d.R. nicht höher sein als diese Kaufpreisverzinsung. Der Sinn ist ja gerade nicht, zusätzliche Einnahmen über hohe Pachtforderungen zu generieren, sondern die Kontrolle zu behalten.
Es wird nur Schule machen, wenn es in Hamburg gut läuft. Und das wird man erst in vielen Jahren im Rückblick einschätzen können. Zumal eine derartige Regelung Verfassungsänderungen erfordert, wenn es langfristig festgeschrieben werden soll - es kurzfristig durch Gesetz oder Verwaltungsvorschrift anzuordnen ist sinnlos, weil die nächste Regierung es wieder kippen wird… dass in einem Land Rot-Grün oder Rot-Rot-Grün eine Zwei-Drittel-Mehrheit hat, ist die absolute Ausnahme.
Eine Stadt (z.B. München) hat zudem nicht die Kompetenz für Verfassungsänderungen, daher: Sie könnte es nur für die aktuelle Legislaturperiode durch Verwaltungsvorschriften regeln - und wie gesagt, diese Änderung macht nur langfristig Sinn. Der übliche Zeitraum für Erbpacht / Erbbaurecht liegt zwischen 50 und 99 Jahren mit Option zur Verlängerung. Eine Regelung, die nicht auf Verfassungsebene zumindest halbwegs dauerhaft zementiert wird, macht hier einfach keinen Sinn.