Nach dem jetzigen Kenntnisstand werden die Daten für Forscher nicht anonymisiert, sondern pseudonymisiert.
Das ist zwar etwas Fachsimpelei, in der Praxis aber tatsächlich ein großer Unterschied:
Anonymisierte Daten haben keinerlei Schutzstatus, sprich die kann man einfach so öffentlich ins Internet stellen, sich Ausdrucken und das Zimmer damit tapezieren oder sich den Popo damit abputzen. Dies bedeutet aber auch, dass auf keinen Fall irgendein Rückschluss auf einzelne Personen möglich sein darf, was in der Regel bedeutet, dass Daten in Gruppen eingeteilt werden, die so groß sind, dass auch stochastisch keine Aussage über einzelne Personen getroffen werden können. Aus einer fünfstelligen Postleitzeitahl wird dann z.B. nur noch die erste Ziffer der Postleitzahl. Auf Grund der groben Granularität haben diese Daten natürlich aber auch nur eine bedingte Aussagekraft. Wie so ein öffentlicher Datensatz ausschaut kann man sich hier ansehen und auch echte Daten herunterladen: Das Public Use File des Forschungsdatenzentrum Gesundheit
Pseudonymisierte Daten haben noch einen Schutzstatus. Ich weiß noch nicht, wie es konkret bei der ePa aussehen wird, aber für gewöhnlich werden alle Daten, die eine unmittelbare Identifikation erlauben entfernt (Namen, Adressen) oder verfremdet, soweit das Studiendesign dies zulässt (z.B. Verschieben von Datumsangaben um einen festgelegten, aber für den Forscher unbekannten Zeitraum). Eine mittelbare Identifikation ist dann immernoch möglich (z.B. durch Korrelation mit weiteren Daten z.B. aus dem Smartphone, oder durch Vergleich mit bestehenden Datenbanken), aber schwierig: zum einen muss ich diese vergleichenden Daten überhaupt erstmal haben und zum anderen wird es normalerweise so gelöst, dass die Daten in einen abgekoppelten Umgebung/Trusted Research Environment bereit gestellt werden, aus dem die Daten dann nicht ausgeleitet werden können.
Ich habe jetzt nur das Wissen aus öffentlich verfügbaren Quellen, aber aktuell sieht es so aus: Wenn ich der Meinung bin, dass ich ein berechtigtes Forschungsinteresse habe schreibe ich einen Antrag an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Dort wird es vermutlich ein sog. Use and Access-Komittee geben, ein aus mehreren Personen aus verschiedenen Fachrichtungen bestehenden Komittee, welches entscheidet, ob meine Anfrage berechtigt und im öffentlichen Interesse ist, ob die angefragten Daten zweckdienlich und angemessen sind usw.: Datennutzung am FDZ | FDZ Gesundheit
Danach wird mir eine externe Auswerteumgebung bereitgestellt, in welcher ich meine Analysen machen kann.
Zitat aus https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte/epa-fuer-alle.html:
Die Gesundheitsdaten in der ePA für alle haben ein enormes Potenzial für die Verbesserung der Versorgung. Deshalb können die Daten aus der ePA für alle für Zwecke, die im Interesse der Gesellschaft sind (öffentliches Interesse), genutzt werden. Das umfasst zum Beispiel Forschung, Verbesserung der Versorgungsqualität und -sicherheit, aber auch statistische Zwecke der Gesundheitsberichterstattung. Die Daten werden dafür mit der nächsten Ausbaustufe der ePA pseudonymisiert (das heißt ohne direkt personenbeziehbare Angaben wie Name und Adresse) an das Forschungsdatenzentrum (FDZ) Gesundheit im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weitergeleitet. Bürgerinnen und Bürger, die die Daten nicht bereitstellen wollen, können dem widersprechen – in der ePA-App oder über die Ombudsstellen der Krankenkassen.
Wer die Daten für die erlaubten Zwecke nutzen will, muss einen Antrag beim FDZ Gesundheit stellen. Das FDZ Gesundheit prüft die Anträge und entscheidet, ob die Daten bereitgestellt werden. Die Entscheidung darüber erfolgt anhand gesetzlich festgelegter Kriterien. Die personenbezogenen Daten verlassen dabei nie die sichere Umgebung des FDZ Gesundheit. Es werden an die Nutzenden nur aggregierte, anonymisierte Daten herausgegeben. Die hohen IT-Sicherheits- und Datenschutzstandards des FDZ Gesundheit zur Sicherung der Daten sind mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) abgestimmt.
Die Möglichkeit zur Nutzung der Daten aus der ePA zu Forschungszwecken wird mit der nächsten Ausbaustufe der ePA bestehen.