Ich bin vor Kurzem auf eine Situation gestoßen, die aus meiner Sicht durchaus diskussionswürdig ist:
Am 14.02. dieses Jahres bin ich mit meiner Familie innerhalb Bayerns umgezogen (vom Bayerischen Wald nach Franken). Zwei Tage später, am 16.02., haben wir uns ordnungsgemäß im Rathaus unseres neuen Wohnortes angemeldet, soweit also ein ganz normaler Vorgang.
Im Zuge der Anmeldung habe ich nachgefragt, wie es mit der Wahlbenachrichtigung für die anstehende Kommunalwahl aussieht und ob ich diese noch rechtzeitig erhalten würde. Die Antwort lautete: „Nein, hier dürfen Sie nicht wählen.“
Daraufhin bin ich davon ausgegangen, dass ich zumindest noch in meiner bisherigen Gemeinde wählen könne und habe Briefwahl beantragt. Dieser Antrag wurde jedoch schriftlich abgelehnt, mit der Begründung, dass ich dort nicht mehr im Wählerverzeichnis geführt werde.
Ein anschließender Anruf bei der alten Gemeinde führte zu der Aussage (Zitat):
„Wenn Sie umziehen, sind Sie doch selbst schuld.“
Man teilte mir mit, ich könne schriftlich Beschwerde einlegen, diese würde allerdings an denselben Ansprechpartner gehen und entsprechend beschieden werden. Diesen Weg bin ich dennoch gegangen und erhielt erwartungsgemäß eine Ablehnung, verbunden mit dem Hinweis, dass eine weitere Eskalation für mich mit Kosten verbunden sein könnte.
Die neue Gemeinde verweist auf die gesetzliche Regelung, wonach 42 Tage vor der Wahl keine Aufnahme mehr in das Wählerverzeichnis erfolgt.
Im Ergebnis bedeutet das: Durch einen Umzug innerhalb desselben Bundeslandes wurde mir faktisch die Teilnahme an der Kommunalwahl verwehrt.
Ist es wirklich hinnehmbar, dass ein Wohnortwechsel dazu führt, dass ein grundlegendes demokratisches Recht praktisch nicht ausgeübt werden kann? Die entsprechende Regelung lässt sich zwar im Bayerischen Wahlgesetz nachlesen, dennoch stellt sich die Frage, ob ein Umzug ein legitimer Grund sein sollte, um die Ausübung eines Grundrechts faktisch auszuschließen.
Auch die Reaktionen der zuständigen Stellen empfand ich als bemerkenswert. Sie reichten von „Pech gehabt“ bis hin zu impliziten Warnungen vor möglichen Kosten bei weiterem Vorgehen.
Sollte das nicht ein Thema sein, über das man diskutiert? Gerade in Zeiten, in denen in manchen Kommunen politische Entwicklungen zu beobachten sind, bei denen sich Orte einen „Führer“ wählen könnten und jede einzelne demokratische Stimme von Bedeutung ist.