Entzug des Wahlrechts (Kommunalwahl26) wegen Umzug

Ich bin vor Kurzem auf eine Situation gestoßen, die aus meiner Sicht durchaus diskussionswürdig ist:

Am 14.02. dieses Jahres bin ich mit meiner Familie innerhalb Bayerns umgezogen (vom Bayerischen Wald nach Franken). Zwei Tage später, am 16.02., haben wir uns ordnungsgemäß im Rathaus unseres neuen Wohnortes angemeldet, soweit also ein ganz normaler Vorgang.

Im Zuge der Anmeldung habe ich nachgefragt, wie es mit der Wahlbenachrichtigung für die anstehende Kommunalwahl aussieht und ob ich diese noch rechtzeitig erhalten würde. Die Antwort lautete: „Nein, hier dürfen Sie nicht wählen.“

Daraufhin bin ich davon ausgegangen, dass ich zumindest noch in meiner bisherigen Gemeinde wählen könne und habe Briefwahl beantragt. Dieser Antrag wurde jedoch schriftlich abgelehnt, mit der Begründung, dass ich dort nicht mehr im Wählerverzeichnis geführt werde.

Ein anschließender Anruf bei der alten Gemeinde führte zu der Aussage (Zitat):

„Wenn Sie umziehen, sind Sie doch selbst schuld.“

Man teilte mir mit, ich könne schriftlich Beschwerde einlegen, diese würde allerdings an denselben Ansprechpartner gehen und entsprechend beschieden werden. Diesen Weg bin ich dennoch gegangen und erhielt erwartungsgemäß eine Ablehnung, verbunden mit dem Hinweis, dass eine weitere Eskalation für mich mit Kosten verbunden sein könnte.

Die neue Gemeinde verweist auf die gesetzliche Regelung, wonach 42 Tage vor der Wahl keine Aufnahme mehr in das Wählerverzeichnis erfolgt.

Im Ergebnis bedeutet das: Durch einen Umzug innerhalb desselben Bundeslandes wurde mir faktisch die Teilnahme an der Kommunalwahl verwehrt.

Ist es wirklich hinnehmbar, dass ein Wohnortwechsel dazu führt, dass ein grundlegendes demokratisches Recht praktisch nicht ausgeübt werden kann? Die entsprechende Regelung lässt sich zwar im Bayerischen Wahlgesetz nachlesen, dennoch stellt sich die Frage, ob ein Umzug ein legitimer Grund sein sollte, um die Ausübung eines Grundrechts faktisch auszuschließen.

Auch die Reaktionen der zuständigen Stellen empfand ich als bemerkenswert. Sie reichten von „Pech gehabt“ bis hin zu impliziten Warnungen vor möglichen Kosten bei weiterem Vorgehen.

Sollte das nicht ein Thema sein, über das man diskutiert? Gerade in Zeiten, in denen in manchen Kommunen politische Entwicklungen zu beobachten sind, bei denen sich Orte einen „Führer“ wählen könnten und jede einzelne demokratische Stimme von Bedeutung ist.

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Für die Legitimität einer Wahl ist es wichtig, dass diese innerhalb zuvor definierter Prozesse abläuft. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass möglichst jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht ausüben kann. Dazu ist eine entsprechende Vorbereitung nötig, beispielsweise müssen genügend Wahlzettel und Wahlhelfer organisiert werden. Dafür ist es hilfreich bzw. geboten, wenn zu einem bestimmten Stichtag vor der Wahl feststeht, wie viele Wahlberechtigte es gibt.

Diese Legitimität der Wahl halte ich für wichtiger, als auch wenigen Wochen zuvor Hinzugezogenen die Möglichkeit der Wahl einzuräumen.

Abgesehen davon stellt sich die Frage, ob wenige Wochen zuvor Hinzugezogene im Allgemeinen bereits ausreichend viel Kenntnis von den kommunalpolitischen Besonderheiten haben, um eine mündige Wahlentscheidung treffen zu können.

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Dieses Wissen spreche ich mindestens 50 % der Wahlberechtigten ab.

Eben und es muss ja wohl möglich sein dies zu bewerkstelligen. Ist ja nicht so als ziehen Tausende pro Kommune um kurz vor einer Wahl. Für mich ein Armutszeugnis und wirklich ziemlich enttäuschend. Besonders weil proaktiv nachgefragt wurde. Hilft natürlich der Demokratie auch wieder enorm…nicht.

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Also das Wahlrecht an Wissen um politische Umstände vor Ort zu koppeln wird jedes Gericht als unvereinbar mit den Wahlrechtgrundsätzen einkassieren.

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Danke, das hatte ich auch im Kopf. Ich wollte es aber nicht so direkt schreiben :rofl:

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Die Situation ist Mist und die Regelung unsinnig, keine Frage. Eine Verwaltung sollte darauf reagieren können, wenn es kurzfristige Zuzüge gibt. Die Gefahr einer Manipulation durch strategische Scheinumzüge zB von Bundesland zu Bundesland jeweils vor Wahlen sollte hier ebensowenig die Begründung sein, da dir effektiv das Wahlrecht temporär entzogen wurde.

An jemanden mit genügend juristischer Kenntnis: Wieso sollte das Wahlrecht in diesem Fall nicht einklagbar sein?

Und als Ausblick und zur Diskussion: Ich bin der Meinung von Rudger Bregmann, der in “Utopien für Realisten” ein Wahlrecht fordert, in dem man u.a. selber wählen darf, in welchem Land, welcher Region und welcher Gemeinde man welchen Stimmenabteil abgeben möchte (zusammengerechnet 100%). Als Ausländer z.B. braucht es einen noch deutlich längeren Zeitraum, bis du wählen darfst, obwohl du selber von den Entscheidungen betroffen bist. Auch kann dir die Politik in deiner Geburtsgemeinde viel wichtiger sein als an deinem Wohnort. Eine prozentuale Aufsplitting könnte deine Situation auch gut repräsentieren. Das ganze bräuchte eine Verfassungsänderung.

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Also den Zugezogenen lieber Grundrechte entziehen als 5 Wahlzettel mehr drucken? Ernsthaft?

Ich habe diese Art der Antwort auch von den ofiziellen Stellen bekommen. Es wurde nicht einmal auf den Entzug von Grundrechten eingegangen, man hat immer die Bürokratie vorgeschickt. Eine Person hat sogar mit Kosten gedroht.

Ich kann verstehen wenn mit z.B. die Wahl in der alten Gemeinde eröffnet wird, da ich dort ja dann alles kenne, aber pauschal das Wahlrecht entziehen halte ich für komplett übertrieben!

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Ich denke genau aus diesem Grund.
Die Gemeinde wäre ja in der Verantwortung, sicher zu stellen, dass jeder Zugezogene auch seine Wahlbenachrichtigung rechtzeitig erhält.
Da wird dann die korrekte Durchführung einer Wahl höher gewichtet als dieser Sonderfall.
Sicher könnte man aber darüber diskutieren, ob es nicht sinnvoll wäre, zu regeln, dass sich Zugezogene auf Antrag ins Wählerverzeichnis eintragen lassen können mit Bestätigung der Gemeinde des Wegzugsorts, dass er dort ausgetragen ist.

Mir scheint hier, du beanspruchst ein Wahlrecht an “der [bayrischen] Kommunalwahl”, ohne dass du dich genau festlegst, an welcher Kommunalwahl, d.h. in welcher Kommune, du wählen willst.
Kommunalwahlen sind keine Organisationseinheit der Landtagswahlen wie dein Hinweis „innerhalb desselben Bundeslandes“ suggeriert, sondern jeweils eigene Wahlen.
Daher finde ich es durchaus verständlich, dass du in einer Kommune, der du nicht mehr angehörst, nicht mehr wahlberechtigt bist. Dir dort ein „Ersatzwahlrecht“ zu gewähren, weil man es dir an deinem neuen Wohnort verwährt, erschiene mir für eine Kommunalwahl noch schräger - schließlich bist du vom Wahlausgang dort nicht mehr betroffen. (Das gilt natürlich auch für EinwohnerInnen, die kurz nach der Amtsübernahme in der laufendenen Legislatur umziehen. :thinking: )

Für Bundestagswahlen (und daher vermutlich auch für Landtagswahlen) ist jedenfalls sichergestellt, dass du an einem der beiden Wohnsitze wählen kannst: Umzug - Die Bundeswahlleiterin

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Du wirst da nicht viel einklagen können, weil die Wahlgesetze Fristen für die Erstellung der Wählerverzeichnisse vorgeben, wie auch hier im GLKrWG: Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2006 (GVBl. S. 834) BayRS 2021-1/2-I (Art. 1–61) - Bürgerservice

Da wirst du Spaß damit haben, den Gleichheitsgrundsatz einzuhalten.

Ist sicherlich alles andere als trivial

Aber einem das Wahlrecht dann einfach komplett streichen? Ich gebe ja zu dass es sich hier um eine nicht ganz triviale Angelegenheit handelt, aber jemanden erstmal komplett des Wahlrechts zu berauben ist nicht verhältnismäßig. Viel mehr schockiert hat mich aber die Art und Weise wie damit in den Ämtern umgegangen wird. Das ist der wirklich wunde Punkt.

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Die Attitüde in den Ämtern ist ja bei vielen Dingen ein Thema. Siehe auch die letzten Folgen der Lage.

Grundsätzlich ist es glaube ich verständlich, dass du eine gewisse Zeit vor dem Urnengang in deiner neuen Kommune gemeldet sein musst, damit du an der Wahl teilnehmen kannst. Schließlich wäre es schwierig zu fordern, dass du Samstags in’s Dorf ziehen und Sonntags den Bürgermeister mitwählen können willst. Das würde glaube ich selbst die kompetenteste Verwaltung überfordern und großes Problempotential mit sich bringen.

Die Frage ist also nicht, ob es eine Frist geben darf, sondern wie lange diese Frist sein sollte.

Die aktuelle Antwort ist da eine relativ pragmatische und hat auch eine gewisse innere Logik: Die Frist für die Einreichung eine Kandidatur oder eines Wahlvorschlags (also der Wahrnehmung des passiven Wahlrechts) ist der 8. Januar. Wer bis zu diesem Stichtag in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, darf dann sowohl das passive, als auch das aktive Wahlrecht wahrnehmen.

Darüber hinaus finde ich gerade bei Kommunalwahlen das Argument, dass man “Wahltourismus” vorbeugen will durchaus relevant. Wir haben hier in RLP Käffer mit niedriger dreitstelliger Zahl Wahlberechtigter. Da kann man mit 10 Wählern schon mal eine Bürgermeister- oder Ortsgemeinderatswahl entscheidend beeinflussen. Eine entsprechend lange Frist ist da aus meiner Sicht ein durchaus geeignetes Mittel, um hier blödsinnigen politischen Spielchen vorzubeugen (zu denen sich gewisse Blauköppe ja definitiv nicht zu schade sind).

Wenn ich mir das Problem aus rein verfahrenstechnischer Sicht anschaue, dann liegt die minimale Frist für die Ausstellung eines Wahlscheins wohl bei ca. 4 Wochen. Denn das Wählerverzeichnis muss öffentlich ausgelegt werden, damit jeder Bürger Einsicht nehmen und Fehler melden kann – bei sich und bei anderen. Das ist aus meiner Sicht für eine glaubhafter und transparente Durchführung der Wahl ein essentieller Schritt.

Diese Korrekturen müssen wiederum gründlich geprüft und eingearbeitet werden, wobei den Betroffenen (wenn z.B. jemand aus dem Verzeichnis gestrichen werden soll) auch Zeit für Widerspruch gegeben werden muss. Da hilft auch keine Digitalisierung.

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Ich denke es sollte aber schlicht niemals die Situation geben, dass du überhaupt nicht wählen darfst! Das ist doch die schlimmste aller Möglichkeiten. Entzug von Grundrechten wegen eines Umzugs. Dann bitte Wahlrecht in der Gemeinde die man verlassen hat. Hier weiß man was man ankreuzt und kann auch eine entsprechende Entscheidung treffen. Ja, man hat selbst nicht mehr so viel davon, trotzdem halte ich das nicht für schlimm. An dem Argument in der neuen Gemeinde nicht wählen zu können kann ich deutlich mehr abgewinnen. Aber ein vollständiger Entzug des Wahlrechts ist einfach eine viel zu große Maßnahme!

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Warum? Was bringt dir eine Wahl woanders, womöglich hunderte Kilometer von deinem neuen Wohnort entfernt? Was wenn du aus einem anderen Bundesland umziehst wo gar keine Wahl stattfindet?

Kann es sein, dass es gar nicht mehr um demokratische Partizipation geht, sondern nur mehr um das Prinzip?

Edit:

Wie wäre es wenn du so umziehst, dass die Wahl am neuen Wohnort etwas vor der Wahl am alten stattgefunden hat? Auch dann hättest du ähnlich lange keine Möglichkeit zu wählen.

Ich halte es folglich für vertretbar wenn es um eine sichere Wahl sicherzustellen eine Frist gibt. Wer unbedingt wählen möchte könnte dann den Umzug entsprechend timen irgendwo wählen zu können.

Ob man weiß, wen oder was man wählt oder nicht, sollte auf die Diskussion keinen Einfluss haben. Das wurde ja weiter oben schon diskutiert.

Und ich finde persönlich den Gedanken nicht toll, dass jemand der nicht in meinem Ort wohnt meinen Gemeinderat und meine Bürgermeisterin mitwählt.

Wenn du das konsequent zu Ende denkst, dann müsstest du auch Deutschen im Ausland bei Kommunal- und Landtagswahlen das Wahlrecht in der jeweils letzten gemeldeten Kommune geben.

Aber das widerspricht der Idee einer lokalen Wahl. Die ist dafür da, dass die dort lebenden Bürger ihre politischen Vertreter wählen.

Zumal ansonsten auch diese Lösung Missbrauchspotential aufwirft. Wenn ich meiner Lieblingspartei in einer Kommunalwahl helfen möchte und in meiner eigenen Kommune dafür kein Bedarf besteht (weil die Mehrheitsverhältnisse eindeutig sind), dann kann ich mich einfach kurz vor der Frist zur Festschreibung der Wählerverzeichnisse in einer hart umkämpften Kommune anmelden. Ein lokaler Parteifreund gibt mir sicher einen günstigen Untermietvertrag bei sich im Haus. Das ist ja noch nichtmal illegal, weil ich als Bundesbürger jederzeit umziehen darf, egal aus welchem Grund.

Kurz nach der Festschreibung der Wählerverzeichnisse melde ich wieder in meine ursprüngliche Heimatgemeinde. Nach deiner Idee dürfte ich dann trotzdem meine Stimme in der Gemeinde mit dem voraussichtlich knappen Wahlergebnis abgeben.

Die aktuelle Regelung stellt sicher, dass ich meinen Lebensmittelpunkt für einen erheblichen Zeitraum verlegen muss. Das beugt Missbrauch nicht völlig vor. Aber es erschwert ihn in einem Maße, dass er kaum mehr in einer Art praktiziert werden kann, die Gefahr läuft das Ergebnis einer Wahl zu beeinflussen.

Und wie gesagt: es geht nicht nur um dein Recht auf Teilnahme an der Wahl, sondern auch um das gesellschaftliche Interesse (also z.B. mein Recht), dass die Wahl geordnet und gerecht abläuft. Das Grundgesetz sieht eine ständige Abwägung zwischen Rechten vor. Insofern ist die Situation auch kein “Entzug” von Grundrechten im engeren Sinne. Jedenfalls nicht im Sinne des Entzugs des Wahlrechts z.B. von Strafgefangenen. Du hättest der Situation ja auch durchaus vorbeugen können, indem du früher oder später umziehst. Ist natürlich nicht immer möglich, aber der Staat darf durchaus Mitwirkung bei der Wahrnehmung deiner Rechte verlangen. Immerhin musst du auch selbst zum Wahlbüro gehen/musst den Briefwahlumschlag in den Briefkasten werfen und es kommt kein Wahlhelfer zu dir nach Hause und holt die Wahlunterlagen persönlich ab.

Wo ich zustimmen würde ist, dass die “Ausschlussperiode” so gering wie möglich gehalten werden muss. Ob hier volle zwei Monate noch angemessen sind, kann man sicher diskutieren. Aber wie ich oben geschrieben habe: unter vier Wochen sehe ich ehrlich gesagt auch bei einer perfekt arbeitenden Verwaltung wenig Chancen.

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Im Sinne des Advocatus Diaboli können selbst folgende Aussagen zur Debatte gestellt werden:

Es sollte ausschließlich darum gehen, ob die Wahl geordnet und gerecht abläuft! Im Allgemeinen wird nicht beides zu 100% möglich sein und somit ist ein Wahlrechts-Kompromiss zu finden, der zumindest möglichst geordnet und gerecht ist. D.h. kleine Ungerechtigkeiten sind praktisch nicht zu vermeiden. Ein betroffenes Individuum kann das einerseits persönlich bedauernswert finden und sich andererseits darüber freuen, dass es in einem Land lebt, in dem Wahlen und damit die Demokratie eine hohe Legitimität genießen.

Andererseits besteht ein öffentliches Interesse daran, dass alle Wahlberechtigten sich ausreichend intensiv mit den zur Wahl stehenden Optionen beschäftigt haben (konnten). Das Prinzip kennen wird vom Mindestwahlalter. Hier wird einem zweistelligen Prozentsatz der Bürger pauschal das Wahlrecht vorenthalten, da der Gesetzgeber anscheinend bis zu 17 Jahre Vorbereitungszeit (ggf. inklusive gymnasialem Gemeinschaftskunde-Leistungskurs oder Mitgliedschaft in einer Partei) als nicht ausreichend für eine informierte Wahl hält. Dieser Logik folgend wäre es auch vertretbar, wenn Zugezogenen beispielsweise erst 1 Jahr nach Zuzug ins kommunale Wählerverzeichnis aufgenommen werden würden.

(Offtopic: Ich plädiere für ein drastisches Senken des Wahlalters auf höchstens 10 Jahre sowie eine Familienwahlrecht für noch jüngere Mündel. Aber das ist ein anderes Thema und wurde bereits anderenorts debattiert.)

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