Liebe alle,
seit längerem beobachte ich mit Sorge, dass die CDU die Möglichkeit fordert, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen zu können. Nun soll diese Möglichkeit auch in Ungarn Gesetz werden. „Terrorgefahr oder Einflussnahme aus dem Ausland“ wird ja in vielen autokratischen Regimen genutzt um Kritiker*innen zu verhaften usw. - also da klingeln bei mir wirklich alle Alarmglocken insbesondere vor den „Remigrationsplänen“ [bitte diesen Ausdruck nicht unreflektiert übernehmen, vgl. LdN 365 – Mod.] der AFD. Wie sieht das denn rechtlich aus? Könnte man das anfechten wenn die neue Regierung das tatsächlich umsetzen würde? Soll man für seine Kinder jetzt lieber keine zweite Staatsbürgerschaft (zB des Partners) mehr beantragen usw…