Und genau deshalb müssen bei Enteignungen immer Abwägungen getroffen werden, ob der Zweck das Mittel rechtfertigt. So lange diese Abwägungen sinnvoll ausgeübt werden, daher der Zweck nicht über- und das Mittel nicht unterbewertet wird, ist das ganze relativ unproblematisch.
Voraussetzung für eine Enteignung ist u.a., dass es dem Allgemeinwohl dient, dass ein besonderer und verhältnismäßiger Grund vorliegt und eine angemessene Entschädigung gegeben wurde. Das alles lässt sich bei der Enteignung von Moorflächen zwecks Renaturalisierung / Wiederbefeuchtung absolut rechtfertigen, ohne dabei Tür und Tor für alle möglichen Enteignungen zu öffnen. (soviel zu „wo soll das hinführen“).
Die wirtschaftsliberale Logik („Privat vor Staat“), die dem innewohnt, teile ich zwar nicht, kann sie aber im Normalfall durchaus nachvollziehen - wenn es jetzt um die Frage ginge, ob ein privatwirtschaftlicher Träger das Land besser im Sinne der profitorientierten Landwirtschaft bewirten könne als ein staatlicher Träger.
Aber exakt darum geht es hier eben nicht. Sie verkennen hier, dass die Enteignung gerade deshalb als Möglichkeit in Betracht gezogen wird, weil der Staat im Beispiel der Enteignung von Mooren schlicht ein ganz anderes Ziel verfolgt als der Landwirt. Der Landwirt will - nein, muss - sein Land im Rahmen unserer sozialen Marktwirtschaft profitorientiert nutzen, für ihn ist der Umweltschutz wenn überhaupt sekundär. Ein Landwirt, der ein Moor trockengelegt hat, um auf dieser Fläche nun etwas anzubauen, hat daher keinerlei Interesse daran, das Moor wieder zu befeuchten und damit landwirtschaftlich nutzlos zu machen. Der Staat hingegen hat hier ein Interesse, da er die Fläche als Co2-Speicher verwenden will.
Nun könnte man natürlich argumentieren, der Staat könne ja den Landwirt subventionieren, wenn er das Moor wiederherstellt. Aber dann stellt sich halt wirklich die Frage, wer ein Moor sinnvoller wiederherstellen und schützen kann - ein Landwirt, der auf diesem Gebiet keine wirkliche Expertise hat - oder der Staat, der das Ganze von Experten aus den Ministerien und Universitäten erledigen lassen würde. Die Logik von „Privat vor Staat“ gilt daher - wenn man sie überhaupt unterstützen möchte - allenfalls, wenn beide die Zielrichtung „Profitmaximierung“ verfolgen, denn diese Logik besagt ja gerade, dass der Private ein Unternehmen deshalb effizierter führt, weil er direkter davon profitiert, wenn es effizient geführt wird, während der Staatsbedienstete eher indirekt bis gar nicht profitiert und deshalb weniger Anreiz zu Effizienzmaximierung hat.
In diesem Sinne halte ich Ihr Argument für nicht tragfähig, da das Argument nicht logisch kohärent ist.