Wir sind uns denke ich einig, dass mehr Umweltschutz nötig ist und dass die Wiederbefeuchtung von Mooren auch eine sinnvolle Maßnahme wären. So weit so gut.
Die Frage ist nun: Wer soll das bezahlen? Die einzelnen Landwirte, die aktuell die Moore bewirtschaften - oder die Allgemeinheit in Form des Staates / des Steuerzahlers?
Umweltschutz dient uns allen - und ich denke nicht, dass man einem Landwirt, der heute ein ehemaliges Moor bewirtet, welches von seinem Urgroßvater trockengelegt wurde, dafür nun zur Kasse gebeten werden sollte. Das wäre schlicht unfair - und das sage ich als jemand, der eigentlich denkbar wenig Mitleid mit Großgrundbesitzern hat…
Die Argumentation „der Landwirt hat von der Trockenlegung des Moores profitiert, deshalb soll er nun zahlen“ würde ich gelten lassen, wenn die Trockenlegung in neuester Zeit passiert wäre, nachdem die Co2-Problematik bekannt geworden ist - und ein Landwirt in der Situation trotzdem gesagt hätte: „Mir doch wuscht, ich will mehr Ackerland!“. Aber das ist halt nicht der Fall. Als die Moore trockengelegt wurden spielte Umweltschutz leider noch keine große Rolle. Die Landwirte konnten damals noch nicht damit rechnen, dass dieser Eingriff in die Natur ein Problem ist und später wieder berichtigt werden muss - die größten Wellen der Moor-Trockenlegung kamen im Laufe des 19ten Jahrhunderts, also einer Zeit, als es normal war, seine Fabrik-Abwässer einfach mal in den nächsten Fluss zu leiten…
Mir geht es letztlich darum, Dinge wie die Wiederbefeuchtung von Mooren so schnell und juristisch kompetent wie möglich zu regeln. Und das bedeutet halt: Der Staat versucht die Grundstücke erst zu kaufen - wird der Kauf abgelehnt wird zu einem angemessenen Marktpreis enteignet. Das ist die für alle Seiten faire Lösung…
Wie gesagt, war dem Bauern zum Zeitpunkt der Trockenlegung bewusst, welche umwelttechnischen Konsequenzen das ganze hatte, würde ich dem durchaus zustimmen. Wobei auch hier natürlich grundsätzliche rechtstaatliche Prinzipien gelten: So lange es erlaubt ist, ein Moor trockenzulegen, kann man niemanden dafür „haftbar“ machen. Kurzum: Will ich einen Landwirt maßgeblich finanziell belasten, ist das nur okay, wenn ihm klar war (oder hätte klar sein müssen) dass er falsch handelt, daher: Wenn er in irgendeiner Form schuldhaft handelt.
Ich lehne diese Denkweise „Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren“ genau so ab wie du, aber man muss sich bei einer juristischen Betrachtung halt von seiner eigenen Ideologie lösen können.
Naja, der Wert einer Immobilie bemisst sich halt daran, wie viel Miete mit der Immobilie erzielt werden kann. Steigen die Mieten, steigt auch der Wert der Immobilien. Der Sinn der Enteignung ist hier, dieses Wachstum zu stoppen. Denn während ein Konzern natürlich ein Interesse daran hat, dass die Mieten und damit verbunden auch die Immobilienpreise steigen, hat der Staat dieses Interesse nicht. Der Staat will einfach nur den Wohnraum erhalten, idealerweise gewinnbringend, aber nicht gewinnmaximierend.
Würde man nun die Enteignungsentschädigung niedriger als den Marktwert ansetzen wäre das in diesem Falle juristisch nicht wirklich durchsetzbar. Das sieht wie gesagt selbst der Rot-Rot-Grüne Berliner Senat so. Natürlich kann man bei der Festlegung des Marktwertes argumentieren, dass z.B. eine Korrektur von Preissteigerungen durch bewussten Leerstand (Immobilienspekulation usw…) vorgenommen wird. Dabei sollte man aber halt realistische Annahmen zu Grunde legen, damit die Sache dann nicht vom BVerfG gestoppt wird.
Grundsätzlich sind solche Enteignungen von Landwirten oder Konzernen halt juristisch unproblematisch, aber alles steht und fällt mit der Höhe der Entschädigung. Der Staat darf sich halt nicht mit dem Mittel der Enteignung die Taschen an Unternehmen füllen, was der Fall wäre, wenn man deutlich unter dem Marktwert enteignen würde. Politisch kann man das durchaus anders sehen, ich bin auch alles andere als ein Freund der Großkonzerne, aber juristisch ist die Lage eben so…