Entbindungen in der JVA und dadurch bedingte Grundrechtsverletzungen

Zuletzt habe ich den Film „Vena“ gesehen, https://de.wikipedia.org/wiki/Vena_(Film) , der sich mit der Geschichte einer drogenabhängigen Frau, die schwanger in Haft muss und der aufgrund von mangelnder Kapazitäten bei Mutter-Kind-Plätzen in den Haftanstalten das Neugeborene weggenommen wird, beschäftigt. Der Film liefert eine sehr eindrückliche Perspektive auf Geburt, Selbstbestimmung und staatliche Eingriffe rund um Schwangerschaft und Entbindung.

Aus Interesse, habe ich etwas recherchiert, wie oft solche Fälle wohl vorkommen, und bin auf diesen Online-Artikel der SZ gestoßen, https://www.sueddeutsche.de/leben/strafvollzug-und-familie-wenn-eine-mutter-hinter-gittern-sitzt-1.4085975 , der ein nahezu identisches Schicksal beschreibt, wie es im Film vorkommt. Tatsächlich scheinen solche Ereignisse auch gar nicht so selten. Der Artikel spricht von 8 Entbindungen, die allein in der JVA Zweibrücken im Jahr 2018 stattgefunden haben sollen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. schreibt in Ihrem Bericht auf S.6, https://bag-s.de/wp-content/uploads/2024/11/240622-Mutter-Kind-Vollzug.pdf :

Über die Gesamtzahl der Geburten im Strafvollzug gibt es keine genauen Zahlen, da mindestens vier Bundesländer keine Aufzeichnungen über Entbindungen führen. Nach Antworten von 12 Bundesländern fanden im Zeitraum von 2017 bis 2022 insgesamt 250 Geburten von Kindern innerhalb des Strafvollzugs statt.

Von außen betrachtet wirken solche staatlichen Eingriffe geradezu absurd und im SZ-Artikel wird auch darauf hingewiesen, dass nach Meinung von Experten für dieses Thema (Dr. Christoph Thiele) solche Trennungen von Mutter und Kind gegen Grundrechte verstoßen.

Ich halte dies für ein perfektes Thema für die Lage der Nation bzw. auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte, insbesondere, da die Frauen, die solche Themen betreffen, üblicherweise keinen nennenswerten Rechtsbeistand und Öffentlichkeitsvertretung erhalten.

Viele Grüße

M.

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