Ich möchte dieses Thema vorschlagen, weil da aus meiner Sicht von Gesetzgeber-Seite noch einige Luft nach oben ist.
Zwei Beispiele aus meinem Leben als Mieter:
Balkonkraftwerk
Vor über einem Jahr haben wir uns entschieden, ein 800 W Balkonkraftwerk an unserem Balkongeländer anbringen zu wollen.
Unser Vermieter ist begeistert von Solarenergie und hat uns in dem Entschluss bestärkt.
Dazu lag sogar schon ein Beschluss der WEG vor. Grundsätzlich ist demnach das Anbringen von Balkonkraftwerken gestattet, allerdings mit Auflagen. Eine dieser Auflagen sieht vor, dass die Panels in keiner Richtung über das Balkongeländer hinausragen dürfen. Leider ist unser Balkongeländer sehr klein, da es pro Seite des Balkons noch jeweils von einem Betonpfosten unterbrochen wird. Jedenfalls konnten wir nach ausführlicher Recherche und auch Beratung beim Fachhändler keine Panels finden, die die geforderten Maximalmaße nicht überschreiten und auch nur annährend an die 800 W herankommen. Nach Rücksprache mit dem Vermieter haben wir deshalb bei der WEG den Antrag gestellt, das Anbringen von handelsüblichen Panels zuzulassen, die bei vertikaler Positionierung jeweils einige Zentimeter über und unter die Balkongeländer hinausragen. Nach einigem Hick-Hack, auf den ich hier jetzt nicht eingehen möchte, wurde nun über ein Jahr später (!) in einer Eigentümerversammlung (Umlaufverfahren war angeblich nicht möglich) über unseren Antrag abgestimmt (natürlich in unserer Abwesenheit, als Mieter werden wir dort ja nicht eingeladen) - er wurde abgelehnt, mit nur einer Gegenstimme (von unserem Vermieter) und einer Enthaltung.
Wir haben uns daraufhin bei einem Anwalt für Baurecht über mögliche Schritte informiert, was wir gegen diesen Beschluss tun können, da dieser aus unserer Sicht aufgrund der beschriebenen Auflagen unser Recht auf ein Balkonkraftwerk aushöhlt. Turns out: Als Mieter können wir da überhaupt nichts machen, allein der Vermieter könnte den Beschluss anfechten (und das auch nur innerhalb einer gesetzlichen Frist von vier Wochen). Aber: Warum sollte der Vermieter das tun? Er hat uns zwar unterstützt und unseren Antrag vor der WEG vertreten, aber warum sollte er ernsthaft nun für uns eine Klage anstrengen?
Wir sind hier als Mieter vom Gesetzgeber also alleinegelassen worden.
Wallbox
Wir würden uns außerdem gerne ein E-Auto anschaffen, das wir natürlich gerne auf unserem Tiefgaragenstellplatz laden würden. Aktuell haben wir an unserem TG-Stellplatz keinerlei Stromanschluss. Dieser müsste zunächst verlegt werden, um dann eine Wallbox anbringen zu können. Auch hier unterstützt uns unser Vermieter und hat bei der Hausverwaltung nachgefragt.
Es gibt in der TG schon einige wenige Wallboxen von anderen Eigentümern. Gemäß bereits erfolgter Lastmessung sei es möglich, dass wir eine weitere Wallbox in der TG anbringen. Allerdings handele es sich dabei um eine bauliche Maßnahme, die - Überraschung! - einen Beschluss der WEG erfordere und auch keinen Beschluss im Umlaufverfahren zuließe. Unser Antrag werde auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung gesetzt. Diese sei terminiert für das zweite Quartal 2027. Sprich, wir müssen jetzt ein ganzes Jahr warten, bis überhaupt über unseren Antrag auf die Anbringung einer Wallbox abgestimmt wird. Auch hier sind wir der Meinung, dass der Gesetzgeber das Vorgehen deutlich verbessern könnte, wenn er wollte.
Kurzum: Wir sind extrem frustriert und würden uns wünschen, wenn das Thema in einer LdN Folge aufgegriffen werden könnte.