Das mag nun hart klingen, aber das ist eben genau das, was ein Berufsbetreuer macht (und weshalb ich die Bezeichnung „Betreuer“ dafür schon immer abgelehnt habe und ich die englische Bezeichnung als „Legal Guardian“ viel passender finde!). Der „gesetzliche Betreuer“ ist für Rechtsangelegenheiten zuständig - er macht keine „Betreuung“ im sozialen Sinne. Gespräche mit dem Betreuten sind daher auch immer mit der Zielsetzung, herauszufinden, welche rechtlichen Angelegenheiten (mit Ämtern, Vermietern, Gläubigern usw.) geregelt werden müssen. Alltagsangelegenheiten sind gerade nicht der Schwerpunkt der Arbeit, sondern die soll der Betreute selbst erledigen (wenn er noch in einer eigenen Wohnung lebt, sollte er das können) oder die werden eben von der Einrichtung, in der er ist, erledigt (Pflegeheim, Betreutes Wohnen). Dazu sollte der Betreuer mit den Einrichtungen geklärt haben, in welchen Angelegenheiten Rücksprache zu halten ist (vor allem, wenn es um Geld geht) und in welchen das Heim ohne Rückfrage tätig sein sollte.
Der Hintergrund ist simpel:
Vor der letzten Betreuungsrechtsreform gab es keine pauschalen Geldbeträge, sondern pauschale Stundensätze, die mit einem pauschalen Stundensatz vergütet wurden. Wie viele Stunden im Monat der Betreuer bezahlt kam, hing wie auch heute von drei Faktoren ab:
- Wie lange läuft die Betreuung schon? (neue Betreuungen bekommen für ein paar Monate mehr Stunden)
- Ist der Betreute mittellos oder vermögend? (Vermögende Betreute bekommen mehr Stunden)
- Lebt der Betreute in der eigenen Wohnung oder in einer Einrichtung? (Eigene Wohnung bedeutet mehr Stunden).
Das bedeutet: Wenn die Betreuung schon länger läuft gab es zwischen zwei Stunden (mittellos, im Heim) und viereinhalb Stunden (vermögend, in eigener Wohnung) im Monat. Nochmal: Im Monat. Heute gibt es keine Stundenvorgaben mehr, sondern Fallpauschalen, aber die Höhe dieser Fallpauschalen basiert noch 1:1 auf den alten Stundenvorgaben, daher: Heute steht den Betreuern ähnlich wenig Zeit zur Verfügung.
Also wie viele persönliche Gespräche und wie viel Regelung von Alltagsangelegenheiten erwartet man bitte bei 2 Stunden im Monat (mittellose Menschen im Pflegeheim machen den Großteil der Betreuten aus!). Gelegentliche Regelungen von Rentenangelegenheiten, Sozialamtsangelegenheiten (Heimkostenübernahme usw.), Konflikte mit dem Pflegeheim und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten (Geldzahlungen für diverse Dienste) und der Großteil dieser zwei Stunden im Monat ist weg, wenn das überhaupt reicht. Mehr als ein kurzes Gespräch alle paar Monate ist da einfach nicht drin, man ist quasi darauf angewiesen, dass das Heim hier als Filter wirkt und die wichtigen Dinge an den Betreuer heranträgt, wenn der Betreute selbst es wegen Demenz nicht mehr kann.
Dadurch, dass wir das Ganze aber „Betreuung“ nennen, entsteht genau dieser von dir geschilderte falsche Eindruck, dass damit eine „Betreuung“ im sozialen Sinne gemeint sei. Genau das kann die rechtliche Betreuung aber vor dem Hintergrund dieser Fallpauschalen grundsätzlich nicht leisten (und ist aus Sicht des Gesetzgebers auch nicht ihre Aufgabe).
Ein Dutzend? Von einem Dutzend Betreuter kann kein Betreuer leben, wirklich nicht.
Ein in Vollzeit selbständig tätiger Berufsbetreuer hat 40-60 Betreute und muss dazu noch seinen eigenen enormen Verwaltungsaufwand der Selbständigkeit regeln (also quasi einen Betrieb führen). Wie gesagt: Die Aufgabe des Berufsbetreuers ist in der Tat schwerpunktmäßig der „Papierkram“, es wäre wünschenswert, wenn die Betreuung etwas holistischer gedacht wäre, aber das ist einfach nicht die Realität, die der Gesetzgeber geschaffen hat. Daran tragen nicht die Berufsbetreuer die Schuld.