Hallo liebes Lage-Team,
Ich möchte auf eine Regelung hinweisen, die möglicherweise viele der Lage-Hörer*innen betrifft und die uns als junge Familie unerwartet getroffen hat.
Kurzes Fallbeispiel (ohne alle zutreffenden Regelungen zu nennen):
- Schwangerschaft ungeplant, Mutter auf Jobsuche nach Studium
- ca 6 Monate vor E.T.: Mutter findet Festanstellung in Teilzeit (befristet)
- Mutter durchgehend freiberuflich tätig als Yogalehrerin
- Vater Student und Werkstudentenjob
- erwartetest Elterngeld Mutter 67% des Einkommens aus Festanstellung, zwar nur 4,5 Monate wegen Mutterschutz. Wenig, aber immerhin mehr als der Mindestbetrag.
- Mutter beantragt Basis Elterngeld
- Elterngeldbescheid: Bewilligung von 300
€(Mindestbetrag) aufgrund von § 2b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BEEG:
„in den jeweiligen steuerlichen Gewinnermittlungszeiträumen, die dem steuerlichen Veranlagungszeitraum der Geburt des Kindes zugrunde liegen, bis einschließlich zum Kalendermonat vor der Geburt des Kindes durchschnittlich weniger als 35 Euro im Kalendermonat betrug.“ (Also: Da die Mutter mehr als 35 € aus der Selbstständigkeit im letzten Steuerjahr verdient hat (ohne weiteres Einkommen zu haben), wird der Bemessungszeitraum eben auf das letzte Steuerjahr festgelegt und nicht auf die 12 Monate vor der Geburt des Kindes. - Besonders ärgerlich: Das Einkommen der Mutter aus der Tätigkeit als Yogalehrerin lag im Vorjahr (Bemessungszeitraum) mit durchschnittlich rund 60
€im Monat nur unwesentlich über der o.g. Grenze von 35 €, die erlaubt hätte den Bemessungszeitraum auf die Monate der Festanstellung zu legen. Somit kann nur der Mindestbetrag bewilligt werden.
Wir können nach wie vor nicht verstehen, warum der Gesetzgeber diese Grenze bei 35 € festgelegt hat. Das ist kein Einkommen, von dem man eine Einzelperson geschweige denn eine Familie ernähren könnte. Uns kommt es so vor, als wäre die Mutter für ihre Ehrlichkeit, ihre freiberufliche Tätigkeit die mehr einem Hobby ähnelt überhaupt anzugeben, bestraft worden. Dabei dachten wir, arbeiten sei hier erwünscht…
Wir fänden es sehr interessant, was ihr dazu sagt. Wo liegt der Sinn in dieser Regelung? Und was könnten Familien in Zukunft beachten? Wenn sie bspw. auch nur ein Balkonkraftwerk betreiben o.ä. fallen sie nämlich auch in diese Regelung! Wenn ihr mehr Details zum Fallbeispiel benötigt, könnt ihr gern Bescheid geben.
Viele Grüße und danke für eure Arbeit!