als ärztliche Psychotherapeutin halte ich grundsätzlich die ePA für sinnvoll. Allerdings – neben Sicherheitsmängeln – scheint mir in meinem Berufszweig vor allem der so genannte Diagnosis-Bias ein Problem zu sein. So wurde mir schon berichtet, dass ein – außerordentlich reflektierter – Mensch mit einer bekannten Panikstörung vom ärztlichen Notdienst ein Beruhigungsmittel bekam, obwohl er angab, dass seine Beschwerden abweichend seinen von bekannten Panikattacken. Letztendlich war es eine schwere Refluxösophagitis. Sowas kann außerordentlich gefährlich sein! Es findet einfach eine – unbewusste– gedankliche Bahnung statt.
Vielen Dank für eure profunde und informative. Berichterstattung!
Moin zusammen, mittlerweile kann ich als gesetzlich Versicherter auch die mit der Krankenkasse abgerechneten Leistungen direkt in der App meiner Kasse einsehen. Wie in der Folge besprochen: ein Fortschritt.
Gibt es hier Erfahrungswerte, wie man damit umgeht, wenn Leistungen abgerechnet wurden, die gar nicht erbracht wurden? In meinem Fall wurden Diagnosen angegeben, die nicht korrekt sind und dazu führten, dass deutlich höher abgerechnet wurde als üblich.
Eine Privatpatientin hat mir mal erzählt, dass sie eine Prostatauntersuchung auf der Rechnung hatte. Auf Nachfrage wurde das geändert, nach Aussage der Arzthelferin ein Zahlendreher im Abrechnungssystem. Als gesetzlich Versicherter ist man da in der Zwickmühle. Soll man zugeben, dass man sich die Rechnungen anschaut und somit indirekt andeuten, man würde dem Arzt misstrauen?
Auch eine Meldung an die Krankenkasse mit nachfolgender Intervention ihrerseits würde auf dich verweisen.
Als gesetzlich versicherter Patient/Patientin hat man Anspruch auf eine Patientenquittung. Auf dieser sind sämtliche abgerechneten EBM Ziffern vermerkt. Dies ist eine Funktion, die alle Praxisverwaltungssysteme umsetzen müssen (Pflichtfunktion im KVDT - der Abrechnungszertifizierung der KBV). Grundlage dafür ist §305 SGB V.
Generell sind viele Kritikpunkte, die in der Folge vorkommen natürlich berechtigt, jedoch nicht immer in der Hoheit der gematik. Ärzt:innen müssen auf eine gute Umsetzung im Praxisverwaltungssystem hoffen, Versicherte auf die Umsetzung der Krankenkassenapp. Natürlich legt die gematik mit den Spezifikationen die Grundlagen, jedoch ist es in der Verantwortung der Implementierer für eine gute Umsetzung zu sorgen.
Ich kann den Frust bei der EPA-Anmeldung voll nachvollziehen - mir ging und geht es genauso. Sobald ich die EPA einmal länger als 2 Wochen nicht genutzt habe, ist ein normales Login ohne “Zusatzaufgaben” nicht mehr möglich.
Richtig schockiert war ich, als ich im Appstore mal nach “epa app” gesucht habe. Ist das wirklich so, dass jede KK ihre eigene EPA-App hat? Was soll denn das? Wenn ich als Gesetzgeber das (sinnvolle) Werkzeug einer EPA beschließe, dann lass ich die doch einmal programmieren - mit solchen Schnittstellen, damit jede KK diese einbinden und damit arbeiten kann.
Hat jemand Erfahrungen beim Wechsel der KK, was die Daten in der EPA angeht?
Moin, in der letzten LDN wurde gesagt, dass “nun endlich” auch die gesetzlich Versicherten ihre Abrechnung sehen könnten, weniger Zweiklassenmedizin. Dies war schon der Wunsch der Ärztinnen vor 10 Jahren, jede Patientin sollte eine “Pseudorechnung” bekommen, um zu sehen, was abgerechnet wird und wieviel (wie wenig) viele Leistunge kosten, dies wurde von der damaligen Regierung abgelehnt. Wäre sehr gut gewesen. Außerdem zur Sache, dass die Daten “automatisch” in Zukunft reingesdtellt werden in die ePA. Das wird hoffentlich nie passieren, nur relevante daten sollen rein, nicht alles, was irgenwie dokumetiert wird. Die ePA ist ausgesorchen unübersichtlich, ich halte den Nutzen für gering und es besteht für Ärzt*innen ein forensisches Problem: Können sie herangezogen werden, wenn sie etwas tun, das irgenwo in der Akte versteckt, nicht gemacht werden sollte! Zum Beispiel: Anordnung eines Cts, der Patient hatte aber gerade eines vor 3 Monaten, sagt er aber nicht, weiß er vielleicht auch nicht mehr so recht, Befund aber in der Akte. Weiteres CT nicht notwendig> Körperverletzung? Überflüssige Strahlenbelastung
Die Ärzt*innen, einer neurologischen/psychiatrischen Praxis, können auf Wunsch des Erkrankten diese Daten aus der elektronischen Patientenakte ausschließen.
So können Diskriminierungen in diesem Bereich vermieden werden.
Das die Patientenquittungen ungefragt und ohne Information für den Patienten in der EPA gespeichert werden, dass halte ich übrigens für einen absoluten Datenschutzskandal und ich wundere mich, dass es da kein größeres Echo gibt.
Wir brauchen doch über so etwas wie Verschlüsselung oder Zugriffsrechte gar nicht zu reden, solange praktisch jeder behandelnde Arzt alle Diagnosen und Behandlungen der letzten Jahre(!) einsehen kann.
Hier mal ein Bild einer solchen Patientenquittung aus einem anderen Forum (Quelle):
Da sieht man ganz oben auch, dass es sich um alle Arztbesuche der letzten 10 Jahre handelt.
Angeblich sollen Patientenquittungen ab jetzt automatisch nur noch für die Versicherten einsehbar sein, aber ob das stimmt, das kann ich nicht sagen. Bei mir war entsprechende PDF jedenfalls nicht verborgen.
Was da in den Köpfen einiger Leute vorgegangen sein muss, dass lässt einen wirklich fassungslos zurück.
Hallo Leopold. Zum einen können nur Ärzte den Inhalt deiner ePA sehen, bei denen du aktiv in Behandlung bist & wo du deine Versichertenkarte in der Praxis eingelesen lasse. hast. Es können nicht per se alle Ärzte & weitere Leistungserbringende in deine ePA schauen.
Des weiteren kannst du als Versicherter die Daten in der ePA-App verbergen, sodass nur noch du die Daten einsehen kannst.
Mit dem BEEP-Gesetzt (seit Januar 2026 in Kraft) können Ärzte die Abrechnungsdaten nicht mehr einsehen.
final eine Frage: Wenn du zu einem Arzt gehst, möchtest du nicht, dass er deine Krankengeschichte kennt & dich so bestmöglich behandeln kann.
Dafür gibt es bei allen Krankenkassen Stellen an die du dich wenden kannst. Vermutlich kann dir da die Hotline deiner Krankenkasse schon weiterhelfen. Beim swr gab es kürzlich auch einen Beitrag dazu: Fragwürdige Abrechnung? Betrug im Gesundheitswesen - swr.de
Und was sonst, blindes Vertrauen etwa?
Ja und Nein. Die Apps der gesetzlichen Kassen werden wohl entweder von IBM oder Bitmarck bereitgestellt aber dafür eben für jede KK mit deren Logos versehen.
Gleichzeitig ist aber jede KK auch für den technischen Support der Apps zuständig, was natürlich maximal dumm ist, da es ja viel effizienter wäre, das bei den eigentlichen Herstellern zu bündeln.
Kannst du das mit einer Quelle belegen?
Was heißt den versteckt? Wenn da irgendwo eine Datei mit einem Namen wie etwa „2025_05_09_CT-Befund.pdf“ steht, dann würde ich schon sagen, dass man von einem Arzt erwarten kann, dass er das berücksichtigt. Und wenn die Datei schlecht benannt ist, dann liegt das ja auch wieder an dem Arzt, der sie halt eingestellt hat.
Ich dachte wir suchen Ärzte genau deshalb so gut aus und bezahlen sie entsprechen, damit sie verantwortungsvollen Aufgaben übernehmen und nun ist schon Dateien benennen und durchsuchen zu viel verlangt?
Hatte ich oben auch so geschrieben .
Und den behandelnden Ärzten muss ich eben immer vollen Zugriff geben, damit sie etwas in die ePA einstellen dürfen. Und dann können sie sofort alles sehen, das ich nicht vorher ausgeblendet habe, wie eben die Abrechnungsdaten. Bei medizinischen Dokumenten wie Befunden mag das noch sinnvoll sein, aber die Abrechnungsdaten der KK gehen ja erst mal keinen Arzt etwas an, sondern sind nur für den Versicherten.
Diese Entscheidung soll aber in der Hand des Patienten liegen.
Gestern aus einen Gespräch mit einer Bekannten, die in einer Zahnarztpraxis arbeitet:
Sie erzählte, dass
sowohl der behandelnde Arzt
als auch das Praxisteam (Anmeldung, Helfer:innen) vollen Zugriff auf alle Inhalte der E-Patientenakte
haben würden.
M.a.W. Der Zahnarzt hat Zugriff auf die Werte und Inhalte der letzten Untersuchung bei der Frauenärztin und umgekehrt.
Frage an die Leute aus der Praxis: Ist das tatsächlich so?
Kann in der ePA tatsächlich kein Zugriff in geeigneter Weise auf bestimmte Personenkreise beschränkt werden?
Um im obigen Beispiel zu bleiben: Der Zahnarzt darf sich gerne die Röntgenbilder des Gebisses und die alten zahnärztlichen Behandlungen aus der Vergangenheit anschauen.
Diagnosen, Therapien und Laborberichte aus anderen Bereichen (Frauenärztin, Psychologe oder Orthopäde…) gehen aber weder den Zahnarzt noch sein Praxisteam irgendetwas an, da diese Infos für die Behandlung in der Zahnarztpraxis keine maßgebliche Rolle spielen…
Ärzte und Praxen haben automatisch 90 Tage Zugriff auf alle Akten, die nicht explizit verborgen oder gelöscht sind, sobald die Krankenkarte eingelesen wurde.
Apotheken haben 3 Tage Zugriff auf die Akten. Dieser Wert kann in der ePA-App verkürzt werden.
Nicht einsehen können: Krankenkassen, Arbeitgeber sowie Versicherungen und Behörden.
Zusätzlich können Gesundheitsdaten auch für medizinische Forschung anonymisiert verwendet werden, wenn man dem nicht widerspricht.
Laut aktuellen Studien verwalten ein Großteil der Versicherten ihre ePA nicht aktiv, sodass Zugriffsrechte nicht angepasst werden und falsche Dokumente umbemerkt bleiben.
Es ist also momentan so, dass alle Arztpraxen und Apotheken alle Akten sehen können, wenn der Versicherte nicht aktiv damit arbeitet.
Ist das pauschal so? Z.B. wenn es um das Verschreiben oder Verabreichen von Medikamenten geht spielen Diagnosen und Medikamentationen aus anderen Bereichen doch sehr wohl eine Rolle.
Wenn die Karte in der Arztpraxis eingelesen wird, erhält die Praxis eine ePA-Übersicht mit ungefähr dieser Struktur:
Medikamente
Dokumente
Impfungen
Diagnosen
Befunde sind meist Dokumente im PDF-Format.
Medikamente/Allergien sind strukturierte Listen.
Die elektronische Medikamentionsliste zum Beispiel wird automatisch aus E-Rezepten erstellt und kann vom Versicherten nicht bearbeitet sondern nur versteckt werden.
Die Medikamente werden dabei automatisch aus dem E-Rezept übernommen.
Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, was Arztpraxen/Apotheken sehen dürfen und was nicht. Problematisch ist aus meiner Sicht, dass der Versicherte dies aktiv per Opt-Out machen muss. Tut man es nicht, beleibt alles einsehbar.
Meine persönliche Erfahrung mit der ePa ist leider alles andere als positiv.
Die Hauptmotivation sind Probleme mit den Knien deren Ursache nach wie vor nicht geklärt ist, aber wo sich entsprechend dicke Akten mit Befunden und Verdachtsdiagnosen anhäufen. („Ich kann ihnen da nicht weiterhelfen, aber überweise sie ans Uniklinikum die befassen sich bestimmt damit, denn das scheint medizinisch Interessant zu sein“ ist kein Satz den ich von einem Arzt hören wollte)
Das erste Einrichten war schon ein sehr langwieriger Prozess mit Briefen ablaufender Zertifizierung etc. (Ich bekomme es nicht mehr komplett zusammen)
Aber selbst als ich dann alles hochgeladen hatte, war das Problem das sämtliche Ärzte noch nicht auf die Patientenakte zugreifen konnten, obwohl sie es schon können sollten.
Und manuell mitgebrachte Unterlagen wurden nicht gelesen, sondern ich wurde ausgefragt, auch wenn ich mehrfach darauf hingewiesen habe das ich mich nicht an alle Diagnosen erinnere, bzw nicht alle komplett verstanden habe, da ich kein Mediziner bin.
Hat am Ende dazu geführt das ich mir beim Wechsel der Krankenkasse die ePa nicht erneut eingerichtet habe und bezweifle das ich noch auf die andere zugreifen kann…
Ich kann auch die Abwägung von Philipp und Ulf nicht teilen, das System trotz der Defizite zu nutzen, weil der Nutzen überwiegt. Das verkennt m. E., dass dadurch der Druck abnimmt, das System zu verbessern. Wenn eine ausreichende Anzahl PatientInnen so abwägt, kann das ungenügende Produkt als Erfolg verkauft werden.
In wieweit hilft es dir denn, dass du jetzt keinen Zugriff auf deine Akte hast, wenn das Problem war, dass du dich nicht an alle Diagnosen erinnerst?
Führst du einfach eine eigene Papierakte (die wie du schreibst von Ärzten nicht gelesen wird)?
Nach meinem Verständnis: Sie wurde automatisch übertragen und wenn du sie nicht aktiv hast löschen lassen (und der Nutzung bei der neuen KK widersprochen hast) wird sie wohl weiter existieren.
Kurze Anmerkung zum Thema Übertragbarkeit der ePA App:
Ich habe jetzt kürzlich meiner Frau bei der Einrichtung ihres neuen iPhones geholfen, darunter auch viele 2FA Apps wie Banking, Server Remote Apps, Office uvm. Bei keiner der Apps war ein direkter Übertrag aus Backup möglich, das ist eine Sicherheitsfunktion, denn viele 2FA Apps sind an dir IMEA der Smartphones gebunden und auch nur dafür registriert. Man kann ja nicht einfach mehrere Geräte als 2FA angeben. Diese mussten entweder alle neu angemeldet werden (Office, Server Remote Apps) oder über die „alte“ 2FA App auf dem alten Gerät bestätigt werden, in mehreren Schritten (Banking). Dazu gibt es in der App einen separaten Menüpunkt. Das war recht einfach und hat keine 2 Minuten gedauert.
Ich gehe also voll mit, eine App wie die ePA muss einfach von Gerät zu Gerät umziehbar sein, eine direkte Übertragung aus unverschlüsseltem Backup ist aber allein aus Sicherheitsgründen nicht machbar. Man stelle sich mal vor dieses Backup fällt irgendwie in falsche Hände, das wäre ein Supergau.