Hallo zusammen,
derzeit liest man überall neue Meldungen zu Möglichkeiten, die Rente in irgendeiner Art und Weise anzupassen.
Bei der Anpassung wird häufig auf 3 Säulen verwiesen, die sich zur Anpassung anbieten:
Erhöhung der Rentenbeiträge
Erhöhung des Renteneintrittsalters
Reduktion aller Rentenauszahlungshöhen
Zur Diskussion stehen meistens ausschließlich die Erhöhungen.
Nahezu Völlig außen vor gelassen werden zumeist andere Möglichkeiten:
Zusammenlegung von Rente, Pension, Versorgungswerke und allem anderen, was mehr oder weniger einen öffentlichen Status hat. (Ja, das kann nicht allein umgesetzt werden, weil z.B. Beamte plötzlich Rentenbeiträge zahlen müssen.)
Die Höhe der maximalen Auszahlung begrenzen. (Wer hohe Rentenansprüche hat, hatte auch die Möglichkeit, privat vorzusorgen.)
Gibt es Studien, die solche Maßnahmen untersucht haben?
Es kann doch wirklich nicht ernstgemeint sein:
Generationenvertrag hin oder her. Man kann nicht nur die nachrückenden Generationen schröpfen. Der Demografische Wandel ist seit Generationen bekannt. Der Klimawandel auch. Jetzige und künftige Generationen haben unterlassenen Klimaschutz, nahezu unterlassene Rentenpolitik und Unfassbarkeiten im Erb- und Steuerrecht (z.B. Vermögen) zu akzeptieren, die dem Staat jedes Jahr Milliarden kosten (entgangene Steuereinnahmen, Zuschüsse zum Rententopf etc.) und die Vermögen und Macht auf Wenige konzentrieren - Verantwortung dafür tragen die Generationen rund um Boomer. (sehr vereinfacht).
Wie kann man also die Einhaltung des Generationenvertrags fordern, ohne die Motoren des Generationenvertrages zu warten und zu pflegen?
Dieses ekelhafte Framing von Verantwortlichen, die Schuldenbremse sei dazu da, die künftigen Generationen zu entlasten… Es macht mich fassungslos, so etwas zu behaupten und u.a. dadurch zu verhindern, die wirklichen Langzeit- und Großbaustellen mal effizient anzugehen.
Das sind doch catchy Themen. Warum stolpert da kein Medium drüber?
Die Schuldenbremse würde ich nicht als Baustelle sehen, sie schützt unseren Bundeshaushalt vor zu hoher Zinslast.
Den Rest finde ich gut. Mir würde ein System wie in der Schweiz gefallen. Ausnahmslos jeder muss in die Rentenkasse einzahlen, es gibt keine Beitragsbemessungsgrenze und die Rente ist auf 2450 Franken gedeckelt.
Dazu gibt es Analysen von verschiedensten Wirtschaftsinstituten. In einer kurz Fassung: Kann man machen, wird sich aber mittelfristig negativ auf die Rentenkasse auswirken, da die Gruppen die dann hinzukommen statistisch länger Leben.
Es gibt ein Maximum. Das liegt bei der Beitragsbemessungsgrenze bzw. den dazu gehörigen maximalen Rentenpunkten.
Darum drehen sich die Diskussionen auch richtiger Weise auch immer nur auf die 3 von dir genannten Punkte.
Selten wird noch über die Wiederausgliederung der rentenversicherungsfremden Leistungen gesprochen („Ostrenten“, Mütter-& Hinterbliebenden Rente). Das würde eine wesentliche Entlastung bringen.
ABER, der Steuerzuschuss aus dem Bundeshaushalt ist heute schon der größten Einzelposten im Bundeshaushalt.
Dieser Betrag (rund 79 Milliarden Euro in 2021) wird sich tendenziell weiter stark erhöhen und daran kann die Politik auch kaum noch etwas ändern, weil alle Maßnahmen jetzt schon zu spät kommen. Darum muss meines Erachtens über Steuereinnahmenerhöhung nach gedacht werden, wie durch eine Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Kapitalsteuern auch Lohnsteuerlevel usw.
Denn den Faktor Arbeit weiter zu belasten ist nicht mehr möglich und dieser Bogen ist meiner Meinung nach auch schon völlig überspannt in Deutschland. Deutschland ist bei der kombinierten Steuer- und Abgabenbelastung fast Spitzenreiter unter den Industriestaaten. Ein verheiratetes Paar mit Kindern müsse durchschnittlich 40,8 Prozent seines Arbeitseinkommens abführen, teilte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit.
Was ja vor allem an den Sozialabgaben liegt. Und da sind wir bei dem Thema, dass die Beitragsbemessungsgrenze sozial ungerecht ist. Hier ist der Hebel, wo man ansetzen muss. Und das heißt leider mehr statt weniger Steuern, aber mit einer gerechteren Gewichtung.
An die Beitragsbemessungsgrenzen wird man kaum noch rankommen, da die Gegenleistung (bei Pflege und KV) zu den Einzahlungen kaum noch zu rechtfertigen sind. Bei der Rentenversicherung würde dazu auch noch mehr Rentenpunkte gesammelt, was zu höheren Auszahlungen in der Rente führt.
Wenn die Politik etwas ändern will, muss es alleine über Steuern laufen.
Begreife ich nicht.
Das ist auch im jetzigen System der Fall. Warum sollte das bei einer Zusammenlegung negativer ausfallen?
Dazu vielleicht auch ein Link?
Maximale Rentenpunkte:
Das ist zwar richtig, über die Höhe sollte man dennoch sprechen: Wer dieses Maximum beanspruchen kann, hat auch privat massiv vorsorgen können. Und über die Beitragszahlungen mit der Bemessungsgrenze zu reduzieren ist ein Steuergeschenk an die Privilegierten und gehört abgeschafft.
Beamte leben länger – geringes Pflegerisiko.
Hier nur zwei Beispiele:
Beamte leben statistisch deutlich länger, was dazu führt, dass sie auch länger Rente beziehen würden. Dadurch haben Sie einen höheren Bedarf an Rentenzahlungen, was sich negativ auf die Rentenkasse auswirkt.
Wie stellst du dir denn die Lösung für das Problem vor?
Das kommt darauf an, ob die Rente der Beamten dann auch genauso berechnet wird wie bei Angestellten. Denn die Beamtenregelung hätten vermutlich alle Angestellten auch:
Nach 40 Jahren im Dienst gehen deutsche Beamte in den Ruhestand. Ihre Pension beträgt dabei maximal 71,75 Prozent des Bruttogehalts, das sie während der letzten zwei Jahre vor ihrem Ruhestand ausgezahlt bekommen haben.
Das ist eines der größten Herausforderungen, wenn eine Umstellung erfolgen sollte.
Die Gesamtvergütung von Beamten beinhaltet diese hohen Pensionsansprüche. Darum ist das Gehalt während der Arbeitszeit auch relativ niedrig, verglichen mit gleichen Positionen in der freien Wirtschaft.
Würde man nun den Pensionsanspruch auf das Niveau des Arbeiters bzw. Angestellten senken, müssten die Gehälter drastisch steigen, um diese Jobs noch irgendwie attraktiv zu machen.
Das führt zu dem Doppelte Ausgaben Problem. Die heutigen Beamten können laut Gesetz, nicht um ihre Pensionsansprüche gebracht werden. Darum müsste eine Umstellung bei Neueinstellungen erfolgen. D.h. der Staat (Kommunen, Länder, Bund) müsste hohe Gehälter und hohe Pensionen im gleichen Zeitraum bezahlen. Das ist für die meisten Kommunen und Länder nicht finanzierbar, wie oft schon von Wissenschaftlern festgestellt wurde.
Beitragsbemessungsgrenze entfernen. Das sorgt für bei allen für eine relative Entlastung. Und das käme insbesondere kleinen Einkommen zugute.
Ansonsten sind doch im Merkur-Artikel mögliche „Angriffspunkte“ genannt:
So wie in Österreich wird ein Stichtag gewählt für den Übergang.
Und die Berechnung der Höhe der Pension muss angepasst werden. Das gesamte Erwerbsleben muss Berücksichtigung finden, wie es auch bei Angestellten der Fall ist. Und die Begrenzung der Höhe muss ebenfalls dieselbe sein.
Diese kann man nicht entfernen und auch kaum noch nach oben anpassen. Das ist höchst Gerichtlich schon entschieden. Außerdem wenn die Grenze fallen würde, würden mehr Punkte vergeben und die Rentenbezüge steigen. Das ist einfach keine Lösung und auch schon tausendfach durch diskutiert.
Auch hier liegt das Problem der doppelten Kosten, wie ich beschrieben habe. Die Berechnung der Höhe der Pensionen kann ebenfalls nur ab dem Stichtag angepasst werden, weil die Planungssicherheit ebenfalls gesetzlich gesichert ist.
Natürlich sollte einzig und allein die Bemessungsgrenze fallen; nicht aber die Höhe der maximalen Rentenpunkte.
Dazu finde ich keine Quellen; das wäre interessant.
Und? Dann wird das halt so gemacht. Ein -„weiter so, weil Gesetze sind schon da und so schwierig zu ändern“- kann jedenfalls nicht die Lösung sein.
Das stellst du hier immer wieder in den Raum. Auf welche Entscheidung welchen Gerichtes berufst du dich dabei? Ich finde lediglich Ausarbeitungen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, der feststellt, dass bezüglich der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze keine eindeutige Meinung existiert - von einem eindeutigen Urteil des BVerfG ist da erst recht nicht die Rede.
Hier die Entscheidung zu den Krankenkassen. Ähnlich haben Sozialgerichte zur Rentenbeitragsbemessungsgrenze geäußert. Bei der Rente ist es aber ohnehin, mehr oder weniger egal, weil durch mehr Beiträge (sollte irgendwie die Bemessungsgrenze fallen) mehr Rentenpunkte angesammelt werden, wodurch die Rentenauszahlung steigen würde.
Darum bringt es einfach nichts an diesem Punkt zu diskutieren.
Welche Passagen des Urteils verleiten dich zu deiner Aussage, dass die Existenz der Beitragsbemessungsgrenze verfassungsmäßig geboten sei (bzw. dass ihre Abschaffung verfassungswidrig sei)? Mit dieser Frage hat sich das BVerfG in der verlinkten Entscheidung nicht beschäftigt - die Beitragsbemessungsgrenze ist lediglich immer wieder aufgeführt als Beschreibung des Ist-Zustandes. Nirgendwo steht aber, dass dieser Ist-Zustand nicht verändert werden darf.
Nicht wenn im Zuge einer Neuregelung die Rentenzahlungen regressiv geregelt werden - der Anstieg der Renten im oberen Einkommensbereich also abgeschwächt (nicht komplett gekappt, das wäre wohl laut Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages tatsächlich verfassungswidrig) wird.
Wie oft willst du meine Antworten denn noch ignorieren? Renten Punkte und Auszahlungen blieben natürlich weiterhin begrenzt und werden nicht angehoben, wenn die Bemessungsgrenze fällt.
Das ist nicht realistisch. Mit welcher Begründung soll die Beitragsbemessungsgrenze fallen, bei gleicher maximalen Auszahlung der Rente.
Es ist eine Versicherung, keine Steuer.
Das findest du nicht realistisch - das ist ein Unterschied zu es ist rechtlich nicht möglich. In der Sozialversicherung gilt neben dem Äquivalenzprinzip (was eine Versicherung gegenüber einer Steuer abgrenzt) auch das Solidarprinzip. Welches Prinzip der Gesetzgeber wie gewichtet obliegt aber gerade genau dem Gesetzgeber! Es kann also durchaus im Ermessensspielraum liegen, das Äquivalenzprinzip zugunsten des Solidarprinzipes weiter zu beschränken!
„So ist der Spielraum des Gesetzgebers bei der Bestimmung des Rentenanpassungssatzes für die turnusmäßige Erhöhung der Renten freier, während er bei Eingriffen in die aus den Beitragszahlungen erworbenen individuellen Berechnungswerte für die Rentenhöhe engen Bindungen unterliegt.“
Ich verstehe einfach nicht, warum hier nicht mehr über die Quersubventionierung über Steuereinnahmen gesprochen wird. Das wäre die einfachste Lösung. Das machen auch die meisten Staaten.