Einschränkungen für Geimpfte

Die neue Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 des Freistaates Sachsen (Amtliche Bekanntmachungen - Coronavirus in Sachsen - sachsen.de) sieht unter anderem starke Einschränkungen für Geimpfte/Genesene vor. So sind bespw. Sportstätten, Veranstaltungen, Kunst-&Kultureinrichtungen auch Geimpfte/Genese geschlossen. Angesichts der niedrigen Infektionszahlen unter Geimpften (7-Tage Inzidenz von 50-60 Infektionen auf 100 000 Einwohner gegenüber Zahlen weit über 1000 bei Ungeimpften, Quelle: PK vom MP Kretschmer Pressestatements zu den Corona-Schutz-Maßnahmen im Freistaat Sachsen am 19.11.2021 - YouTube ) und der Belegung der Intensivstationen fast ausschließlich durch Ungeimpfte (90% der Coronapatienten in den sächsischen Intensivstationen ist ungeimpft, Quelle: Sachsen: 90 Prozent der Corona-Intensivpatienten ungeimpft | Sächsische.de), erscheinen diese Maßnahmen sehr hart. Denn die Geimpften tragen nur einen sehr geringen Teil zum Pandemiegeschehen bei und bei solchen Zahlen in der Gesamtheit der Bevölkerung wären solche Maßnahmen kaum denkbar.
Somit stellen die Maßnahmen meines Erachtens einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Geimpften dar. Zudem ist das Mittel der generellen Schließungen aufgrund des geringen Infektionsgeschehen bei Geimpften ungeeignet das Infektionsgeschehen nennenswert zu beeinflussen. Maßnahmen wie Maskenpflicht am Platz bei Veranstaltungen oder Testpflichten für Geimpfte (2G+).
Für besonders problematisch halte ich zudem die Maßnahme, dass bei Versammlungen nur 10 Menschen (geimpfte und genesene werden mitgezählt) stationär teilnehmen dürfen. Auch das ist ein großer Eingriff in die Versammlungsfreiheit, der angesichts geringer Übertragungsraten im Freien meiner Meinung nach auch kaum verhältnismäßig sein kann.
Es kommt einfach darauf an, bestehende Maßnahmen (Maskenpflicht etc.) konsequent durchzusetzen, was in Sachsen einfach kaum geschieht.