Dass Landesverwaltungen die Melderegisterdaten aus (welchen ?) Datenschutzbedenken nicht nutzen und stattdessen auf kostenpflichtige Adressdaten der Deutschen Post zurückgreifen und dabei ganz grob vom Vornamen auf das Alter schätzen, ist so richtig Deutschland 2021.
Und ja: Ich bin ein Befürworter eines soliden Schutzes personenbezogener Daten.
Weiß jemand, wo genau die juristischen und sachlichen Bedenken bei der Verwendung von Daten aus dem Melderegister liegen? Hier kann doch niemand bezweifeln, dass das im Interesse der Angeschriebenen liegt. Zumal gerade die Bürger der 1. Prioritätsgruppe an den Hürden der bisher erlebte Praxis (Anmeldung per Web oder Callcenter) verzweifeln und scheitern, wäre es doch wirklich mehr als sinnvoll, wenn alle Bürger über 80 nach und nach zur Terminvereinbarung eingeladen werden und mit einem postalischen übermittelten Code auch garantiert sofort einen Termin bekommen.
Ich habe nicht recherchiert, ob es das schon gibt, aber mit einem neuen Absatz im InfSG sollte sich das Problem auf jedem Fall lösen lassen. Notfalls muss halt der Bundestag „ran“.
Update: Rechtsanwalt Niko Härting schätzt das ähnlich ein, wobei wohl nicht mal der BT tätig werden müsste, es würde eine Abfragebefugnis in einer Verordnung reichen. Vorteil: Das kann das Gesundheitsministerium innerhalb von ein paar Tagen nachholen.