Einladung zur Impfregistrierung und Datenschutz

Dass Landesverwaltungen die Melderegisterdaten aus (welchen ?) Datenschutzbedenken nicht nutzen und stattdessen auf kostenpflichtige Adressdaten der Deutschen Post zurückgreifen und dabei ganz grob vom Vornamen auf das Alter schätzen, ist so richtig Deutschland 2021.

Und ja: Ich bin ein Befürworter eines soliden Schutzes personenbezogener Daten.

Weiß jemand, wo genau die juristischen und sachlichen Bedenken bei der Verwendung von Daten aus dem Melderegister liegen? Hier kann doch niemand bezweifeln, dass das im Interesse der Angeschriebenen liegt. Zumal gerade die Bürger der 1. Prioritätsgruppe an den Hürden der bisher erlebte Praxis (Anmeldung per Web oder Callcenter) verzweifeln und scheitern, wäre es doch wirklich mehr als sinnvoll, wenn alle Bürger über 80 nach und nach zur Terminvereinbarung eingeladen werden und mit einem postalischen übermittelten Code auch garantiert sofort einen Termin bekommen.

Ich habe nicht recherchiert, ob es das schon gibt, aber mit einem neuen Absatz im InfSG sollte sich das Problem auf jedem Fall lösen lassen. Notfalls muss halt der Bundestag „ran“.

Update: Rechtsanwalt Niko Härting schätzt das ähnlich ein, wobei wohl nicht mal der BT tätig werden müsste, es würde eine Abfragebefugnis in einer Verordnung reichen. Vorteil: Das kann das Gesundheitsministerium innerhalb von ein paar Tagen nachholen.

1 „Gefällt mir“

Es bleibt zu erwaehnen, dass zumindest die Datenschutzbeauftragten an der Niedersächischen Problematik nicht beteiligt waren (Quelle: https://twitter.com/UlrichKelber/status/1349704272636751872 https://twitter.com/UlrichKelber/status/1350040780367421442 ).
Wenn es da - wie Nico Härting in seinem Blog ausführt - um ein Urteil des BVerfG geht (Doppeltürurteil) wäre mir als Laie eher unklar warum das nur in Niedersachsen relevant sein sollte.