Und eigentlich muss man auch über die Abgeltungssteuer reden. Es kann doch nicht sein, dass Geld, das für einen arbeitet, weniger besteuert wird als von Menschen ausgeführte Arbeit.
Auch scheint das ganze Thema Finanzn-Transaktionssteuer auch komplett vom Tisch zu sein.
Absolut, also versteh mich nicht falsch, ich bin absolut für die Wiedereinführung der Vermögenssteuer und für eine massive Erbschaftssteuer mindestens in Höhe der Einkommensteuer („nicht erarbeitetes“ Einkommen muss mMn mindestens so hoch besteuert werden wie „erarbeitetes“ Einkommen).
Du hast nur gefragt, warum der Fokus so stark auf dem Einkommen liegt und ich denke, dass das tatsächlich zumindest zum Teil an der Einfachheit der Lösung liegt. Eine Einkommenslösung ist eben definitiv einfacher (aber auch ungerechter!) als eine Vermögenslösung. Das heißt nicht, dass eine Vermögenslösung unmöglich wäre.
Das ist wiederum problematisch, weil eine Vermögenssteuer zwar in der Tat von 1952 bis 1995 erhoben wurde, diese aber zumindest von 1974 bis 1995 auf einem später als verfassungswidrig befundenen Gesetz beruhte (die Vermögenssteuer von 1952 bis 1974 wäre mit der gleichen Argumentation wohl ebenfalls verfassungswidrig gewesen). Also anders gesagt: nur weil lange Jahre niemand geklagt hat, heißt das nicht, dass man es „erfolgreich hinbekommen“ hätte.
Das Problem ist vor allem die Union. Eine Vermögenssteuer wäre ein Zustimmungsgesetz und die Union im Bundesrat wird dem niemals zustimmen. Aufgrund der problematischen Lage des Bundesrates (dh. die Regelung, dass man sich enthält, was als Ablehnung gilt, wenn eine Partei der Landesregierung dagegen ist) ist nicht davon auszugehen, dass wir in absehbarer Zeit jemals einen Bundesrat bekommen werden, welcher eine Vermögenssteuer in irgend einer Form zulassen wird. Faktisch ist die Vermögenssteuer daher aktuell politisch nicht durchsetzbar, Änderungen der Einkommenssteuer schon eher…
gab es die Vermögenssteuer nicht schon seit 1923? Klar, das war die Weimarer Republik, aber dessen Rechtsnachfolger ist die BRD ja eigentlich.
Das muss ja nicht so bleiben. Wir erinnern uns, Hauptkritikpunkt war, dass Immobilien zu gering besteuert waren. Doch statt Korrekturen anzustreben, hat man die Erhebung der Vermögenssteuer ausgesetzt. Das Gesetz gibt es meines Wissens noch.
Übrigens, warum hat man die Vermögenssteuer damals lieber ausgesetzt als angepasst? Tja, weil man der Meinung war die Besteuerung der Einkommen sei schon zu hoch und eine weitere Besteuerung von Vermögen sei nicht zu rechtfertigen.
Daraus ergibt sich auch für heute eine eindeutige Strategie. Die Einkommenssteuer sollte gesenkt werden und durch eine Erhöhung der Vermögenssteuer gegenfinanziert werden.
Da wären unter Umständen sogar FDP und Union dabei, denn ihre Wähler würden plötzlich spürbar mehr Gehalt auf dem Lohnzettel sehen. Tatsächlich würde es auch die Binnennachfrage erhöhen, denn plötzlich lohnt sich sparen ab Erreichen der Freibeträge nicht mehr so doll (wir Deutschen sind Sparweltmeister).
Dass es dafür aber nicht einmal Hinterbänklervorstöße gibt zeigt, dass SPD und Grüne an einem solchen Umverteilungsinstrument keinerlei Interesse haben. Erstere aus mir unbekannten Gründen, denn schließlich machen sich die Gewerkschaften dafür stark. Vielleicht liegt es an der Angst vor den Rentnern, die durch weniger Einkommenssteuer kaum gewinnen, einige durch die Vermögenssteuer jedoch deutlich verlieren. Letztere (möglicherweise) weil es ihre Wählerschaft teuer zu stehen käme.
Für eine korrekte Berechnung müsstest du dem Bruttolohn den Arbeitgeberanteil (ohne Umlage) draufschlagen und vom neuen Brutto dann die gesamten SV-Beiträge ermitteln (so rechnet auch die viel zitierte OECD)
Bei 2.424,80€ brutto sind das also
2.934,01 € echtes Brutto
1.018,42 € Gesamt-SV-Beiträge = 34,7%
210,25 € Lohnsteuer (Stkl1, kinderlos) = 7,2%
Die Steuersätze berechnen sich aber vom zu versteuernden Einkommen.
Das liegt in etwa bei max. 22.300€
Einkommensteuer: 2.553€ (11,45%, wenn er eine Einkommensteuererklärung macht, was leider meist nicht der Fall ist)
SV-Beiträge AN: 6.110,52€ (mind. 27,4%, würde man die gleiche Berechnung wie bei der Einkommensteuer zu Grunde legen)
Gesamt (ohne Arbeitgeberanteil) 38,85% des zu versteuernden Einkommens