Einheitliche Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung

Hallo liebes Lage Team,

über den Reguvis Verlag habe ich heute gelesen, dass es einen Gesetzesentwurf für eine Ämterübergreifende Identifikation von natürlichen Personen geben soll.

Die Argumentation dafür ist schlüssig und nachvollziehbar. Unter anderem wird als Pro angeführt:

  • Reduktion von redundanten Erhebungen. Personen müssen umfassende Kontaktdaten ggf. nur einmal angeben.
  • Reduktion von Fehlern beim Übertragen von Kontaktdaten.
  • Aktualität von Kontaktdaten über alle teilnehmenden Ämter hinweg

Fragen, die ich habe:

  • Beschränkt sich die Erfassung auf Bundesbürger?
  • Welche Einschränkungen der informationellen Selbstbestimmung sind durch eine einheitliche Identifikation leichter?
  • Welche Grundlage benötigen Ämter, um auf meine Kontaktdaten zuzugreifen? Genügt jetzt eine Einwilligungserklärung, um Ämtern mit Nutzung der Identifikationsnummer Zugriff auf Daten von Personen in anderen Ämtern zu gewähren?

Ein Szenario, dass ich mir auch vorstellen kann, ist die Anmeldung in einer Kindertagesstätte. Der Träger fragt üblicherweise die Einkommensverhältnisse ab und möchte dazu auch üblicherweise den letzten Einkommensteuernachweis haben. Darf die KiTa diesen jetzt abrufen?

Meine Bedenken kann ich nur schwer formulieren. Ich habe ein generelles ungutes Gefühl bei einer Vereinheitlichung in diesem Ausmaß. Ich kann noch gar nicht abschätzen, was eine solche Nummer in der Zukunft alles ermöglicht. Es ist das gleiche ungute Gefühl, dass ich auch bei einem Zensus habe.

Ich würde mich sehr freuen, eure - wie immer sehr differenzierte und dennoch subjektive - Meinung zu hören. Vielleicht insbesondere von Ulf Buermeyer und der GFF.

https://www.reguvis.de/no_cache/spezial-gesetze/feed/detail/artikel/einheitliche-identifikationsnummer-in-der-oeffentlichen-verwaltung-41545.html

Viele Grüße und vielen Dank für euren Einsatz.

Manuel