Ehrenamtliches Richteramt, Schöffe

Hallo Ihr Beiden,

Etwas zeitverzögert wollte ich mich noch einmal zum Thema Schöffenamt melden. Ihr hattet dazu aufgerufen, sich doch anzumelden, damit dieses Amt weiterhin vom Querschnitt der Bevölkerung bekleidet wird und nicht nur von AFD-lern. Ich dachte mir, das kann wohl nicht so schwer sein. Ich frage also bei meiner Heimatgemeinde an (eine kleine Flächengemeinde im Norden Bayerns mit ca. 2.500 Einwohnern). Diese haben davon noch nie gehört. Nächste Anlaufstelle: Amtsgericht Würzburg. Dort auch eher Ratlosigkeit. In welchem Bereich ich denn überhaupt tätig werden wollen würde, scheinbar gibt es da verschiedene Möglichkeiten. Außerdem würden die Schöffen doch bestimmt und man könne sich nicht einfach so anmelden dafür. Erneute schriftliche Anfrage beim Arbeitsgericht. Dort dann die folgenden Antwort:

"Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit werden vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales aus Kreisen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer berufen.

Nach zwingendem geltenden Recht (§ 20 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG) dürfen nur Personen berufen werden, die von den dazu befugten Verbänden vorgeschlagen werden. Für die Seite der Arbeitnehmer sind dies im Wesentlichen die Gewerkschaften, für den Kreis der Arbeitgeber die entsprechenden Arbeitgeberverbände. Eine Mitgliedschaft in einem vorschlagsberechtigten Verband ist für eine Berufung nicht zwingend erforderlich. Jedoch liegt es im Ermessen der Verbände, welche Personen für das Ehrenamt vorgeschlagen werden. Als Anlage ist eine Übersicht über alle derzeit vorschlagsberechtigten Verbände und Stellen beigefügt.„“

Ich solle mich doch als Selbstständiger bei der Vereinigung der bayrischen Wirtschaft oder dem Arbeitgeberverand melden und versuchen, darüber reinzukommen. Nun bin auch ich etwas ratlos. habe ich etwas ganz falsch verstanden? Kocht Bayern mal wieder sein eigenes Süppchen? Vllcht weiß jemand Rat, ansonsten gerne auch noch einmal als Anregung über die Hürden bei diesem Thema zu recherchieren oder zu berichten.

1 „Gefällt mir“

Also ich hab einfach die Suchmaschine meines Vertrauens mit der Anfrage: Wie werde ich Schöffe gefüttert,

Ergebnis:

Und noch etwas detaillierter:

„Jede Gemeinde stellt ein Jahr vor Beginn einer neuen Amtsperiode eine Vorschlagsliste möglicher Schöffinnen und Schöffen auf. Ausgewählt wird eine Anzahl möglichst repräsentativer Bürgerinnen und Bürger (also gemischt nach Alter, Beruf, sozialer Stellung…). Diese Liste wird vom Gemeinderat verabschiedet (Zweidrittelmehrheit erforderlich).
Für diese Liste haben Organisationen und Vereine ein Vorschlagsrecht. Interessierte können sich jedoch auch selbständig bei der Gemeindeverwaltung melden, sozusagen bewerben.

Das kommt darauf an wo du dich bewirbst.
Je nach Gericht sind unterschiedliche Stellen für die Vorschlagelisten zuständig, was auch durchaus Sinn ergibt.
Für das Verwaltungsgericht und Strafgericht ist deine Gemeinde, oder das Jugendamt (Jugendschöffe) zuständig.
Für das Arbeitsgericht sind es die Arbeitgeberverbände/Gewerkschaften.
Für das Sozialgericht sind es insbesondere auch die Verbände und Gewärkschaften, können aber auch die Gemeinden sein (In Sachsen-Anhalt ist das so, wie das in Bayern ist, weiß ich nicht).

Ich finde es daher komisch, dass deine Gemeinde davon noch nie was davon gehört haben will, denn zumindest für die Vorschlagelisten des Straf- und Verwatlungsgericht ist sie zuständig.

3 „Gefällt mir“

Ich kann die Ausführungen meines Vorredners bestätigen. Soweit mir bekannt, kann man dann als Schöffe am Amts- oder Landesgericht oder mit pädagogischer Qualifikation als Jugendschöffe. Dafür kann man gewählt werden für 4 Jahre, meine ich.

Aber es gibt auch Ausnahmen für besondere Verfahren. An manchen Gerichten, z.B. Finanzgericht, muss man über den Weg der Vereinigungen in das Amt kommen.

Ich bin ebenfalls dem Aufruf „der Lage“ gefolgt und habe mich als ehrenamtlicher Handelsrichter am Landgericht Hamburg beworben. Die gesetzliche Voraussetzung gem. § 109 GVG erfülle ich. Bewerbung lief Anfang Juni per PDF-Formular :wink: und formloser E-Mail-Anschreiben über die Industrie- und Handelskammer, die mich Mitte Juli bei den Gerichten vorgeschlagen hat:

Vorsorglich weise ich schon jetzt darauf hin, dass das Procedere beim Landgericht länger dauern kann. Es werden nur so viele ehrenamtliche Richter ernannt, wie tatsächlich gebraucht werden. Da noch weitere Bewerber derzeit auf eine Ernennung warten, könnte sich das Verfahren noch einige Monate hinziehen.

Ende Juli schrieb mit das Landgericht Hamburg, dass aktuell kein Bedarf besteht, in Zukunft aber immer wieder. Man würde wieder auf mich zukommen.

M.a.W.: Ich bin auf der Warteliste.

3 „Gefällt mir“

Moin @TilRq,

ich scrolle gerade durch das Forum, da meine Frau Post vom Bezirksamt erhalten hat.
Die Bezirksämter stellen Listen für die Wahl der Schöff:innen und Jugendschöff:innen für die Amtsgerichte und Landgerichte zusammen. Für die Amtsperiode 2024 - 2028.
Meine Frau wurde nun im Rahmen einer Stichprobe ausgewählt, da es zu wenig Freiwillige gibt.

Wenn weiterhin Interesse deinerseits besteht, lohnt sich vielleicht mal eine Mail an dein Bezirksamt (in meinem Fall ist es schoeffen@hamburg-mitte.hamburg.de).

Ich denke, ich werde dem Aufruf aus der Lage folgen und mich mal freiwillig melden.

2 „Gefällt mir“

Danke für die Info. Nach Rücksprache mit dem Bezirksamt Mitte:

„Die Bezirksämter stellen aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtung aktuell die Vorschlagslisten für die im Herbst 2023 stattfindenden Wahlen der Schöff:innen, Jugendschöff:innen und ehrenamtliche Richter:innen am Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht für die Amtsperiode 2024-2028 auf.“

Darunter fallen die von mir angestebte ehrenamtliche Tätigkeit als Handelsrichter leider nicht.

1 „Gefällt mir“

Zum Thema Bayern: Hier gibt es eine extra Internetseite, die eigentlich alles gut erklärt:

Die Gemeinden sammeln gerade die Bewerbungen und diese - so zumindest in meiner Gemeinde - werden im Gemeinderat zu einer Vorschlagsliste eingedampft und dann durch ein übergeordnetes Gremium (Richter, Staatsanwalt, etc) zu einer finalen Schöffenliste aus Hauptschöffen und Ersatzschöffen.

Interessant ist, dass man am Amts- oder Landgericht wohl auch nur zu Fällen eingerufen wird, welche Bezug zur eigenen Gemeinde haben (so wurde mir das erklärt).

2 „Gefällt mir“