E-Evidence-Verordnung

Ärztliche Schweigepflicht durch E-Evidence Verordnung bedroht
Die „Verordnung über europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen“, kurz E-Evidence, ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission. Hiernach soll es allen Mitgliedstaaten der EU ermöglicht werden, in strafrechtlichen Verfahren Anbieter von Telekommunikations- und Internetdienstleistungen zur Datenübermittlung zu verpflichten. Dies gilt auch für Daten aus anderen Mitgliedsstaaten und auch für Fälle bei denen nach dem recht der anderen Mitgliedstaaten überhaupt keine strafbaren Handlungen vorleigen. Cloud-Anbieter und Internetdienstleister müssten also Daten ihrer Kund*innen an Ermittlungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten weitergeben.

Dies würde u.a. auch für die auf zentralen Servern gespeicherte elektronischen Patientenakten gelten, was einen massiven Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen PatientenInnen und ÄrztInnen bedeuten würde (aber auch für viele andere Bereiche).

Ich würde es begrüßen, wenn dieses Thema im Rahmen der Lage Beachtung finden würde.

Weitere Quellen:
https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:639c80c9-4322-11e8-a9f4-01aa75ed71a1.0003.02/DOC_1&format=PDF