Dynamische Netzentgelte

Der Beitrag zu Netzentgelten ist leider falsch. Das macht nicht nicht BMWE sondern die BNetzA. Die führt gerade den Agnes-Prozess durch. Details gerne wenn ihr euch bei Signal ( Contact on Signal ) oder LinkedIn ( https://www.linkedin.com/in/tobiasbruehne/ ) bei mir meldet. Ich mache das beruflich.

Lieber Tobias,

bitte mal den Finger vom Abzug nehmen: Nur weil die BNetzA (mit der wir dauernd telefonieren) damit beschäftigt ist, heißt das nicht, dass das BMWE (mit dem wir ebenfalls ständig sprechen) damit nicht auch beschäftigt sei … zumal das Ministerium natürlich die Aufsicht über die BNetzA hat:

https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Ministerium/Geschaeftsbereich/bundesnetzagentur-bnetza.html

Was ist denn in der Sache dein Anliegen?

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Der Einfachheit halber habe ich Claude es zusammen fassen lassen.

Kurze Erklärung zum AgNes-Prozess:

Was ist AgNes?
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) eröffnete am 12. Mai 2025 das Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes). Ziel ist, die neue Netzentgeltsystematik zu schaffen, die das bestehende System der Netzentgelte Strom in Deutschland zukunftsfähig an die Erfordernisse der Energiewende anpasst.
Warum jetzt?
Die bisherige Regulierung durch die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) läuft zum 31. Dezember 2028 aus. Bis dahin braucht es eine zukunftssichere Nachfolgeregelung. 
Inhaltlich getrieben durch die Energiewende: Die Netzentgeltsystematik muss an eine dezentralere und volatilere Stromeinspeisung, steigende Stromnachfrage, wachsende Flexibilitätsbedarfe und den Bedarf einer stärkeren Steuerbarkeit volatiler Stromerzeuger angepasst werden. 
Der regulatorische Kern: Warum macht die BNetzA das selbst?
Mit seinem Urteil vom 2. September 2021 (Rechtssache C-718/18) verurteilte der EuGH Deutschland dazu, der BNetzA mehr Unabhängigkeit von allen öffentlichen Stellen der Exekutive und Legislative einzuräumen. 
Im Kern geht es darum: Bisher legte die BNetzA Netzentgelte auf Basis von Regeln fest, die die Politik beschlossen hatte. Die EU-Kommission sah die Behörde nicht als unabhängig genug, sie sollte nach eigenem Ermessen handeln können, ohne an politische Vorgaben gebunden zu sein.

Konkreter Angriffspunkt: Insbesondere an den Detailregelungen in den Netzzugangs- und Netzentgeltverordnungen sowie der ARegV entzündete sich die Kritik, da der deutsche Gesetzgeber damit die ausschließliche Zuständigkeit der BNetzA im Bereich der Netzzugangs- und Entgeltregulierung missachtet hatte.
Das heißt konkret: Das BMWK (früher BMWE) durfte bisher durch Verordnungsermächtigungen die Methodik der Netzentgeltberechnung politisch vorstrukturieren. Das ist nun europarechtswidrig. Ende 2028 läuft die StromNEV in Folge dieses EuGH-Urteils aus. Die BNetzA muss die Nachfolge selbst gestalten, per eigenem Festlegungsverfahren ohne ministerielle Steuerung.
Was wird inhaltlich diskutiert?
In einem Diskussionspapier skizziert die BNetzA die Einführung von Einspeise- und Speicherentgelten, Anpassungen bei der Zusammensetzung der Entgeltkomponenten, eine Dynamisierung der Entgelte und Änderungen bei der Kostenwälzung als mögliche Reformoptionen.
Zeitplan:
Im ersten Quartal 2026 soll ein konkretisiertes Eckpunktepapier, Mitte 2026 ein Festlegungsentwurf und Ende 2026 die finale Festlegung veröffentlicht werden. 

Für onu-Kunden relevant: Dynamische Netzentgelte und die Reform der Industrienetzentgelte (§ 19 Abs. 2 StromNEV) sind explizit Teil des Prozesses, was Lastmanagement und Beschaffungsoptimierung direkt betrifft.​​​​​​​​​​​​​​​​

Ich wollte hier nicht das Gefühl vermitteln schussbereit unterwegs zu sein :wink:

Wenn das Gefühl aufgekommen sein sollte, bitte ich um Entschuldigung.

Ich bin auch drüber gestolpert: Im Beitrag klingt es an, die Regierung mache hier nichts, obwohl sie sollte. Das stimmt nicht und verkennt die Zuständigkeitsverteilung in Sachen Netzentgelte: Der EuGH hat 2021 entschieden, dass die Bundesnetzagentur vollständig unabhängig von staatlicher Einflussnahme zu agieren hat. Das macht die BNetzA nun mit ihren Prozessen NEST und AgNes und schließt auch das Thema dynamische oder Einspeisenetzentgelte ein. Hierfür hat der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen gelegt, Umsetzung obliegt der BNetzA. Vielleicht holt ihr die als Expertenmeinung dazu :wink: