Durchsetzung der Maskenpflicht durch Private

aufgrund einer heute gemachten Erfahrung, möchte ich mich mit einem spannenden Themenvorschlag an euch wenden: die Durchsetzung der Maskenpflicht durch Private.

Hintergrund:

Heute war ich in einer Filiale von Rewe einkaufen in der zwei Personen keine Maske im Laden trugen. Die eine Person sprach ich darauf (erfolglos) an und konnte beobachten, dass die Person auch an der Kasse nicht auf die fehlende Maske hingewiesen wurde. Ich selbst habe dann an der Kasse nachgefragt und später noch telefonisch den Marktleiter kontaktiert.

Ich bekam die Auskunft, dass es Anweisung der Rewe sei, Personen ohne Maske lediglich auf diesen Umstand hinzuweisen, aber keinen Gebrauch vom Hausrecht zu machen. In der Praxis führt dies offensichtlich dazu, dass schon gar kein Hinweis auf fehlende Masken gegeben wird. Der Marktleiter hat sich u.a. darauf berufen, dass eine Person ein Attest haben könnte. Dies ist zwar in der betreffenden Verordnung von Ba-Wü als Ausnahme vorgesehen, allerdings werden in der Praxis wohl die wenigsten Maskenverweigerer tatsächlich ein solches Attest haben, weshalb dieses Argument als etwas vorgeschoben erscheint.

Wenn die oben beschriebene Handhabung wirklich die offizielle Marschroute von Rewe ist, dann scheint die Einhaltung geltender Rechtsvorschriften wohl von keiner hohen Priorität für Rewe zu sein (entgegen der Aussagen auf der Homepage).

Spannend wäre, ob oder inwiefern es eine Pflicht zur Durchsetzung geltenden Rechts durch das Hausrecht eines Privaten gibt oder inwiefern Rewe sich mglw. rechtswidrig verhält, wenn die Maskenpflicht aufgrund einer internen Policy nicht konsequent in den Filialen durchgesetzt wird.

Wie seht ihr das?

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