Aktueller Anlass: Der neue RND-Podcast „Wenn Sie wüssten…“ von Stephan Lamby, Kristina Dunz und Eva Quadbeck berichtet in seiner ersten Folge über ein Vier-Augen-Gespräch zwischen Bundeskanzler Merz und Springer-Chef Mathias Döpfner im Kanzleramt. Dabei soll es um das Thema AfD, die Brandmauer und die Union gegangen sein, und die Recherche legt nahe, dass Döpfner Merz persönlich unter Druck gesetzt habe, die Union müsse mit der AfD kooperieren – verbunden mit einer Drohung.
Springer weist die Vorwürfe scharf zurück. Die Sache ist also strittig – aber genau deshalb spannend genug für eine Podcast-Debatte, unabhängig davon, wie sie am Ende ausgeht.
Warum das mehr ist als eine Personalie:
Springer ist kein Einzelfall. Immer mehr Milliardäre kaufen sich Medienhäuser und nutzen sie, um ihre eigene politische oder wirtschaftliche Agenda durchzusetzen (man denke an vergleichbare Entwicklungen bei Twitter/X, Washington Post, diversen europäischen Verlagshäusern). Bei Springer kommt hinzu: Haupteigentümer ist inzwischen der Finanzinvestor KKR, einer der größten globalen Investoren in fossile Energien. Dass Springer-Medien – speziell Bild und Welt – regelmäßig Stimmung gegen Klimaschutzmaßnahmen machen, passt in dieses Bild von wirtschaftlichen Interessen, die redaktionell durchgereicht werden.
Die Diskussionsfrage für die Runde:
In der Energiewirtschaft ist die Antwort auf genau dieses Problem seit Jahren gesetzlich geregelt: das Unbundling nach EnWG – Netzbetreiber müssen rechtlich, organisatorisch und informatorisch von Erzeugung und Vertrieb getrennt sein, damit niemand sein Netz nutzt, um die eigene Erzeugung zu bevorzugen oder Konkurrenten zu benachteiligen.
Ließe sich ein ähnliches Prinzip auf Medienkonzerne übertragen? Also eine strukturelle Trennung zwischen der „Infrastruktur“ (Reichweite, Vertriebskanäle, Meinungsmacht) und den wirtschaftlichen Partikularinteressen der Eigentümer? Oder ist der Vergleich hinkend, weil Meinungsfreiheit und Pressefreiheit anders funktionieren als ein reguliertes Netzmonopol?
Freue mich auf eine kontroverse Runde dazu – gerne auch mit Blick auf Kartellrecht, Medienkonzentrationsrecht (KEK) und internationale Vergleiche.