: Die Rache des Kampfsportlers

Liebe Lage!
Den hier dargestellten Sachverhalt würde ich sehr gerne von Euch aufbereitet werden. Grüße aus Wilmersdorf. F

Kurz überflogen - juristisch scheint mir das nachvollziehbar: Selbst die ZEIT hat ihren Artikel (im Rahmen eines separaten Gerichtsverfahrens) zurückgezogen. Offenbar war das etwas falsch. Die Beklagte hatten den Artikel aber nicht verlinkt, sondern mit Copy und Paste den Text dupliziert und veröffentlicht (was schon urheberrechtlich problematisch ist). Und ihn dann nicht zurückgezogen, als die die ZEIT ihren zurückgezogen hat.

Wer etwas ehrenrührig Falsches über eine anderen öffentlich behauptet, begeht Verleumdung. Ob es juristisch eine Rolle spielt, dass er selbst (aufgrund des Artikels einer seriösen Zeitung) davon überzeugt war, dass es nicht Falsch ist, weiß ich allerdings auch nicht.

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Juristisch bist Du, wenn ich es richtig verstanden habe, in der Nachweispflicht, wenn Du was negatives über jemand anderes behauptest. (Siehe z.B. den Fall Gil Ofarim). Sonst kann das schnell üble Nachrede werden.

Hier hat Ulf mal in einer Folge (da ging es darum, dass irgendeine Stadt trotz OVG-Urteil ihre Stadthalle nicht für einen AfD-Parteitag zur Verfügung stellen wollte) sehr gute Anleitung gegeben um mit dem eigenen Bias umzugehen: Stell dir die Situation mit umgekehrten Darstellern vor:

Ein AfD-Kommunalpolitiker zitiert in einem Facebook-Post einen Artikel aus einem rechten Hetzblatt (weiss nicht, was man da nehmen kann) ohne Verweis auf den Artikel - es geht um einen linken Aktivisten.

Der Hetzblatt-Artikel wird zurückgezogen, die Behauptungen auf Facebook bleiben stehen. Der linke Aktivist klagt gegen den AfD-Stadtrat und gewinnt. Alles jubelt. Gutes Urteil.

So etwa stellt sich mir die Lage bei diesem Artikel dar. Ich weiss jetzt nicht, ob das Urteil so in Ordnung geht, aber so völlig daneben scheint es nicht zu sein. Andererseits ärgert es mich trotzdem - ich gönne Neonazis nicht den kleinsten Erfolg.

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