Die Initiative #proparents fordert die Aufnahme von Elternschaft als Diskriminierungsmerkmal ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG!)

Die Initiative #proparents (https://proparentsinitiative.de/) fordert die Aufnahme des Diskriminierungsmerkmals »Elternschaft« in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bzw. eine Ergänzung des AGG um dieses Merkmal. Eine entsprechende Regelung im AGG würde alle Eltern, unabhängig von Familienstand und vom Geschlecht umfassen und insbesondere im Arbeitsleben besser vor systematischer Benachteilgung aufgrund ihrer Elternschaft schützen: Mütter, Väter, egal ob alleinerziehend, oder in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft – vom Minijobber bis zur Geschäftsführerin. Sie alle wären durch eine klare gesetzliche Grundlage vor Benachteiligungen geschützt, könnten Anspruch auf Schadensersatz geltend machen und sich im Diskriminierungsfall auf eine Beweislastumkehr stützen. Die Rationale dahinter: Wer eine moderne und gerechte Gesellschaft will, in der beide Elternteile erwerbstätig sein können, der muss auch dafür sorgen, dass Eltern in dieser Erwerbstätigkeit nicht mehr ständig benachteiligt werden. Wie oft das noch vorkommt und wie falsch das ist, muss in die Köpfe. Davon werden wir alle profitieren - Eltern und Nicht-Eltern.

Eine entsprechende Petition (#proparents, BRIGITTE und ELTERN fordern: Elternschaft als Diskriminierungsmerkmal ins AGG! - Online-Petition) von #proparents haben in den letzten drei Wochen rund 22 500 Menschen unterschrieben, von denen über die Hälfte angab, selber vom Thema betroffen zu sein. Auch bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) häufen sich Beratungsanfragen und Beschwerden aufgrund von Benachteiligungen während Schwangerschaft und Elternzeit. Derzeit führt die ADS eine empirische Studie zu Diskriminierungsrisiken fürsorgender Erwerbstätiger im Kontext von Schwangerschaft, Elternzeit und Pflege von Angehörigen durch.

Aufgrund der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie, die bis zum Jahr 2022 in nationales Recht umgesetzt werden muss, ist das AGG in seiner aktuellen Fassung ohnehin auf den Prüfstand. So regelt Art. 11 der Richtlinie, dass die Mitgliedsstaaten die notwendigen Maßnahmen für ein Verbot der Schlechterstellung aufgrund von Elternzeit ergreifen müssen. Zudem müssen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen – Geldstrafen und/oder Entschädigungen – für die Verletzung der aus dieser Richtlinie erwachsenden Verpflichtungen vorgesehen werden (Art. 13 der Richtlinie). In diesem Kontext bestünde nicht nur die Möglichkeit das AGG um das längst überfällige Merkmal „Elternschaft“, sondern auch gleichzeitig - ggf. auch generell - auf das Merkmal „pflegende Angehörige“ bzw. „sorgearbeitsverpflichtete Erwerbstätige“, gemäß den Vorgaben von Art. 6 der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie auszuweiten.

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Baby da - Job weg! Auf der Petitionsseite sieht man, dass über 50% der Unterzeichnenden betroffen sind, d.h. wegen Kindern ihren Job verlieren oder dort schlechter gestellt werden. Fast 24% rechnen damit, dass es sie betrifft. Das sind 75% der bereits 23k Unterzeichner/innen. Parallel dazu gibt es die Baerbock-Diskussion, ob man mit 2 Kindern eine gute Mutter und gute Kanzlerin sein kann. Die offenbart genau das systemische Denken, das zu der Elterndiskriminierung im Job führt. Mit einer kleinen Gesetzesergänzung könnte Diversität und Vereinbarkeit stark unterstützt werden. So dass Menschen keine Angst um ihren Arbeitsplatz haben, nur weil sie Eltern werden und damit unsere Zukunft bauen.

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Ja, danke für den Themenvorschlag, über eine juristische Einordnung würde ich mich auch freuen