Deutsches Waffenrecht - Armbrüste praktisch nicht reglementiert

Hallo zusammen,

seit der Razzia gegen Mitglieder der Reichsbürger wird nun eine Verschärfung des Waffenrechts diskutiert. Hierbei ist festzustellen, dass unter anderem für Armbrüste eine äußerst laxe Reglementierung existiert. Für den Erwerb und den Besitz von Armbrüsten sind keine waffenrechtlichen Erlaubnisse erforderlich. (Quelle https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/armbrust/)

Bei Armbrüsten handelt es sich dabei nicht unbedingt um große, unhandliche Sportgeräte oder gar Spielzeug. Mittlerweile werden sog. Pistolenarmbrüste angeboten oder sehr kompakte Armbrüste, die sich über einen Repetiermechanismus sehr schnell aus einem Magazin nachladen lassen. Armbrüste verfügen über eine enorme Durchschlagskraft, eine hohe Reichweite und Zielgenauigkeit und sind praktisch lautlos. Zudem sind spezielle Bolzen/Pfeile erhältlich, die beim Auftreffen besonders großen Schaden verursachen.

Beispiele:
Link zu Webshop Pistolenarmbrust

Link zu Webshop Repetierarmbrust

Zum Kauf einer Armbrust ist lediglich der Nachweis der Volljährigkeit zu erbringen, beispielsweise über eine Kopie des Personalausweises.

Diese Regelung empfinde ich als äußerst bedenklich. Gerne möchte ich Meinungen zu diesem Sachverhalt sammeln und selbstverständlich würde ich mich freuen, wenn dieses Thema in eine Sendung aufgenommen wird.

Viele Grüße
Tonio

2 „Gefällt mir“