Deutsches Steuerrecht

Hallo Philipp und Ulf, das Steuerrecht ist sicher mehrfach schon Thema gewesen. Mir war neu, dass im deutschen Steuerrecht der Ehemann als Steuerpflichtiger geführt wird und die Ehefrau - genau - als Ehefrau. Das wiederum bedeutet, dass alle Steuervorauszahlungen dem Ehemann zugeordnet werden, egal, von wessen Konto sie abgebucht werden. Damit erhält auch der Ehemann die Steuerrückzahlung. Das spielt natürlich nur eine Rolle, wenn man als Ehefrau selbständig tätig ist. Ich empfinde das Steuerrecht als skandalös antiquiert. Gab es dazu schon eine ‚Lage‘? Liebe Grüße Anja

Auf Antrag muss das Finanzamt die Steuern der Person zuordnen, die sie betreffen. (§268AO ff.)
Das kann im Falle einer unerwarteten Erstattung allerdings heikel werden, wenn die mit Bescheidbekanntgabe bereits überwiesen wurde.
Allgemein lohnt es sich, auf das Finanzamt zuzugehen, die kennen die Problematik durchaus.
Aber ja, es ist eigentlich nicht mehr zeitgemäß.