Ich halte das für einen guten, richtigen Schritt.
Die jeweiligen Konfliktseiten hingegen werden wieder das typische: „Die Strafbefehle gegen die andere Seite sind gut, aber die gegen uns sind böse!“ spielen. Die erste israelische Reaktion war, es zu verurteilen, weil es „Parallelen“ zwischen der Hamas-Terrorführung und der israelischen Staatsführung ziehe. Das halte ich - wie schon so oft gesagt - für ein Totschlagargument.
Ja, es ist ein Krieg zwischen der Hamas und Israel. Folglich werden auch Parallelen gezogen. Ja, die Hamas hat diesen konkreten Krieg mit einem fürchterlichen Terroranschlag angefangen - aber ebenso ist es nun einmal ein unbestrittener Fakt, dass in Gaza aktuell eine der größten aktuellen Hungersnöte stattfindet und diese hätte verhindert werden können, wenn Israel das Überleben der Zivilisten (Hungersnot trifft vor allem die Schwächsten, daher vor allem die Kinder!) höher gewichten würde als die Maximierung der Effizienz des eigenen Militäreinsatzes durch massive Kontrollen und Einschränkungen der Hilfeleistungen.
Ob die Richter des IStGH den Anträgen der Chefankläger (also quasi-Staatsanwaltschaft) folgen werden, werden wir sehen - ich würde nicht mit ihnen tauschen würden, denn egal wie sie entscheiden, sie werden massiv kritisiert. Ich befürchte, dass hier massiver politischer und medialer Druck ausgeübt werden wird, damit nur die Haftbefehle gegen die Hamas erlassen werden, ich hoffe jedoch, die Richter haben den Mut, auch hier ein klares Statement in Richtung Israel zu erlassen, dass die aktuelle Art der Kriegsführung auch als Reaktion auf einen so fürchterlichen Terroranschlag wie dem vom 07.10.23 nicht zulässig ist.