Der Fall Maja T - Bundesverfassungsgericht missachtet, Rechtstaat unterlaufen,

Was ist mit Maja T. passiert? Wer ist Maja und wie hat sie sich gegen Faschismus mobilisiert? Was hat dazu geführt, dass sie sich für Gewalt gegen Rassismus entschieden hat? Wie konnte passieren, dass Deutschland Maja an Ungarn ausliefert? Welcher Fehlentscheidung sind seitens Berliner Justiz, JVA Sachsen getroffen worden? Waren sie mit Absprache mit Majas Anwalt, Karlsruher Bundesgerichtshof ? Hatte jemand mit Ungarn eine inoffizielle Vereinbarung? Warum hat man Majas Eltern nicht informiert?

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Falls nicht allen klar ist, worum es geht:

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28.06.24
In den frühen Morgenstunden wurde unsere Freundin, unser Kind Maja von den sächsischen Behörden im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin aus ihrem Bett in der JVA-Dresden geholt. Zwischen drei und vier Uhr in den Morgenstunden ist dies geschehen. Maja sollte abgeschoben werden. Ihr* wird vorgeworfen im Februar des letzten Jahres an Angriffen auf organisierte Nazis und Faschistinnen beteiligt gewesen zu sein. Der ungarische Staat sucht seit geraumer Zeit mit internationalen Haftbefehlen nach Maja und weiteren Personen, denen eine Beteiligung an den Tagen vorgeworfen wird. Seit Dezember saß Maja in Untersuchungshaft, immer mit Blick auf eine drohende Auslieferung. Eine Auslieferung nach Ungarn. In einen Staat der seit über zwanzig Jahren von Viktor Orban und seinen Getreuen immer ausgehöhlt wird, dessen Demokratie nicht mal mehr der Staatschef selbst als eine solche bezeichnet – wohlgemerkt mit Stolz. In diesem Land also, in dem Menschenrechte zumindest verhandelbar erscheinen, möchten wir niemanden inhaftiert sehen. Die Berichte der vormals Inhaftierten Ilaria Salis – auch ihr wurde vorgeworfen an den Taten beteiligt gewesen zu sein – zeichnen ein Bild von Mangelernährung, widrigen hygienischen Zuständen, Tierbefall und nicht zuletzt Schikane durch Anstaltspersonal. Maja soll nun im gleichen Gefängnis untergebracht werden. Die ungarischen Behörden präsentierten ihren neuesten Ermittlungserfolg in einem YouTube-Video, was den starken Staat zeigen und gleichmaßen Maja* demütigen soll. Niemand gehört in diese Verwahrung. Die Besonderheit von Maja*s Situation ergibt sich auch daraus, dass sich Maja als non-binär identifiziert. Das dieser Umstand sowieso unerträgliche Haftbedingungen noch verschlimmern wird, ist freilich eine Vermutung, hat sie doch aber ihre Berechtigung schauen wir auf die rare Berichterstattung queerer Menschen in Ungarn.

Wieder einmal unrühmlich aufgefallen sind im Ablauf dieses Skandals neben der GenSta Berlin auch die Soko Linx. In einer wahrhaften Nacht- und Nebelaktion, wurde Maja vor um vier geweckt und mit der Tatsache konfrontiert, dass ihre Auslieferung nun anstehe. Obwohl die ausführenden Beamten umgehend darüber informiert wurden, dass es eine laufende Beschwerde gegen diese Entscheidung gibt, lies man sich nicht beirren. Mit taktischer Höchstgeschwindigkeit ging es dann mit Maja an die österreichisch-ungarische Grenze um Fakten zu schaffen. Hierbei wurde ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bewusst ignoriert. Vor allem aber, wurde ein Mensch sowohl gegen den eigenen Willen, als auch gegen jede Anstand und Moral, ja sogar gegen die höchste in Deutschland mögliche gerichtliche Entscheidung durchgesetzt.So stellen wir uns die Frage, wann sächsische Ermittlungsbehörden endlich Konsequenzen erfahren für ihren blinden Ermittlungseifer den wir schon aus dem Antifa Ost Verfahren kennen. Auch Fragen wir uns, wo der Aufschrei über die linke Szene hinaus bleibt, betrachten wir die Situation ganz nüchtern, werden hier Grundrechte ausgehebelt und die Gewaltenteilung aufgehoben. Nicht zuletzt stellen wir uns die Frage, ob dies ein Vorgeschmack auf den Umgang sächsischer Behörden - und derer die mit ihnen zusammenarbeiten – ist, was zivilgesellschaftlichen engagierten und vor allem antifaschistischen Personen ab September droht.

Wir rufen dazu auf, diesen Vorgang in seiner Gesamtheit zu skandalisieren und die Verantwortlichen nicht nur mit Namen zu nennen, sondern Konsequenzen einzufordern. Auch wenn es uns natürlich eine Herzensangelegenheit ist und wir politisch auf der Seite von Maja stehen, sind wir der Ansicht das es hier um mehr als das geht und die Wirkmacht dieses Ablauf nicht an einer linken Szene halt macht. Behörden können machen was sie wollen, die Konsequenzen bleiben aus, ein Mensch sitzt dafür unter unmenschlichen Bedingungen in einem Staat in Haft, der selbst von der EU sanktioniert wird und immer wieder durch Grundrechtseinschnitte auffällt. Das verurteilen wir in aller Schärfe und erwarten von allen zivilgesellschaftlich organisierten Menschen und denen, die Grundrechte nicht nur als tolles Privileg sondern als selbstverständlich für alle Menschen ansehen, sich gegen diesen Vorgang und für eine Rückführung von Maja auszusprechen.

Kontaktiert uns gern für Nachfragen oder Unklarheiten.

Freheit für Maja

Pressemitteilung Berliner Strafverteidiger*innen eV
https://strafverteidiger-berlin.de/pressemitteilung-zur-auslieferung-von-maja-t/

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-055.html

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Ich weiß nicht um was für eine Quelle es sich hier handelt und ich kann die Empörung über diese Blitz-Abschiebung wirklich gut verstehen, aber der Text wirft m. E. schon ein paar Fragen auf. Nur zwei Beispiele:

Laut der Chronologie in dem verlinkten Bericht der Tagesschau wurde „Maja“ um 6:50 Uhr österreichischen Beamten übergeben. Der Eilantrag beim BVerfG wurde um 7:38 gestellt.

Der Beschluss erging laut der Chronologie um 10:50, da war die Übergabe an die ungarischen Behörden bereits 50 Minuten her. Also wer genau hat hier etwas ignoriert?

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Dem stimme ich zu. Es mag moralisch gut oder schlecht gewesen sein oder guter oder schlechter Stil, aber allein die Tatsache, dass in Zukunft Beschwerde eingereicht werden könnte, sollte die Exekutive nicht bremsen. Allein eine eingereichte Beschwerde / ein eingereichter Antrag sollte das tun. Zu dem Zeitpunkt der Abschiebung scheint noch kein Antrag eingegangen gewesen sein.

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Das sehe ich auch so. Ich würde auch überhaupt nicht widersprechen, dass die beteiligten Polizisten es offenbar sehr eilig hatten, die Abschiebung umzusetzen und höchstwahrscheinlich hat das damit zu tun, dass sie wussten, dass noch Rechtsmittel eingelegt werden können.

Das reicht für mich auch ehrlich gesagt schon, um das Ganze politische zu kritisieren. Deshalb verstehe ich auch nicht, warum in dem zitierten Statement Dinge behauptet werden, die einfach nicht stimmen. Das diskreditiert aus meiner Sicht nur die Kritik. Es ist rechtlich einfach ein riesiger Unterschied, ob Polizisten handeln obwohl [sie] wissen, dass jemand ein Rechtsmittel einlegen will oder ob sie einer tatsächlich getroffenen Entscheidung eines Gerichts zuwiderhandeln.

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Faktisch falsch! Die Person saß nicht in Berlin sondern in Dresden in Haft, die weiteren Kalkulationen und Geschwindigkeitsberechnungen erübrigen sich damit.

Festgenommen wurde die Person im Dezember. Über ein halbes Jahr waren die Behörden und Gerichte schon mit dem Fall beschäftigt, da hätte man also schon noch einen halben Tag warten können.

In der LTO steht, dass es Untersuchungshaft in Berlin war.
Was stimmt denn nun und wo steht es?

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Anscheinend Dresden

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Vielen Dank Ihnen, wir brauchen mehr Stimmen. Maja ist weiterhin in Ungarn? Wer hat es genehmigt, dass Maja gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht an Ungarn ausgeliefert wird? Namen, politische Ämter, Dienstgrad. Es muss geklärt werden wann Maja aus ihre Zelle geholt und wann sie genau Österreich passiert hat. Hier wird gegen unserer Verfassung, gegen unserer Staat und gegen Menschenrechte gehandelt. Dies ist unserer Pflicht Maja zurück zu holen und dieser Vorgang Lückenlos geklärt wird.

Entschuldigung, aber liest du eigentlich, was hier im Thread geschrieben wird, oder pastest du nur irgendwelche Solibotschaften?
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gab es erst, als Maja bereits in Ungarn war. Was es vorher gab, war eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin, gegen die dann vorgegangen wurde.

Wer genau hat denn hier deiner Meinung nach „gegen unsere Verfassung“ gehandelt? So ein schwerer Vorwurf sollte schon fundiert sein.

Wie gesagt, der Fall ist so schon krass genug. Aber es würde der Solidarität mit Maja wirklich helfen, bei den Fakten zu bleiben.

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Noch ein paar Fragen an die Juristen hier:

Das Verfassungsgericht möchte innerhalb von 6 Wochen entscheiden, ob die Entscheidung des Berliner Gerichts rechtens ist (Solange hätte die Auslieferung eigentlich pausiert werden müssen). Was passiert wenn das Verfassungsgericht die Auslieferung wegen Menschenrechtsbedenken ablehnt aber die ungarischen Gerichte keine Rückführung durchführen sondern Maja T. in einem Strafverfahren verurteilen. Die Haftstrafe soll die Person dem Vernehmen nach in Deutschland absitzen, aber wäre dies dann nach deutschem Recht möglich, wenn die Auslieferung eigentlich nicht erlaubt war?

Richtig,

Anscheinend rechtlich alles richtig gelaufen, Rückführung auch nicht möglich.

Bitte an die ungarische Regierung wenden, …

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So einfach ist das nicht. Es erging zwar noch kein Beschluss des BVerfG, es war aber einer zu erwarten. Bei Fragen rund um die Auslieferung sprechen wir von grundrechtlich verbürgten Rechten und Rechtspositionen (Art. 16 Abs. 2 GG) – hier hat das BVerfG das letzte Wort. Kurz vor der Auslieferung erging eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin; dass es infolgedessen zu einem Eilantrag vor dem BVerfG kommen wird, war für jeden Verfahrensbeteiligten mehr als absehbar, denn solche sind in diesen Situationen nicht unüblich. Mutmaßlich wusste das auch die dort handelnde Exekutive.

Nun ist es – da gebe ich dir Recht – nicht selbstverständlich, in jedem Verfahrensschritt immer prognostisch jede irgendwie denkbare Beteiligung anderer (Verfassungs-)Organe zu antizipieren und sein eigenes Verhalten danach zur richten; hier wäre die Arbeit der Exekutive viel zu stark eingeschränkt.

Unter Umständen kann es aber auch für die Gewalten von Verfassungs wegen verpflichtet sein, bei der Ausübung der eigenen Kompetenzen nicht auf Maximierung der eigenen Befugnisse zulasten der anderen Organe zu pochen. Im Staatsorganisationsrecht nennt man das „Grundsatz der Verfassungsorgantreue“. Nun ist das LKA bzw. die jeweils beteiligte Behörde kein Verfassungsorgan und der Grundsatz lässt sich nicht 1:1 übertragen. Doch auch für nachgelagerte Behörden muss gelten, dass wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das BVerfG (immerhin das höchste Gericht des Landes) einen Eilantrag erlassen wird, Zurückhaltung geboten ist. Wenigstens ein paar Stunden zu warten, wäre angesagt gewesen. Und ich denke, von einem Eilantrag mussten die Beteiligten ausgehen; spätestens im Verfahren vor dem KG wird das zur Sprache gekommen sein.

Insgesamt würde ich mich zurückhalten, schon die handelnden Behörden zu verdammen – zu dunkel scheint noch der Sachverhalt, wie man ja auch im Forum spürt. Nach dem, was wir wissen, hat das Verhalten der Behörde aber schon ein ordentliches Geschmäckle; in der Tat wirkt es so, als hätte hier ein Wettrennen mit dem BVerfG stattgefunden. Das ist vor dem Hintergrund des Grundrechtsschutzes deshalb fragwürdig, weil in derartig heiklen Situationen (wer weiß, wie schwierig die Rückführung aus Ungarn letztlich wird) wirklich sichergestellt sein muss, dass die Rechte des Betroffenen gewahrt bleiben – hieran ist auch die Exekutive gebunden und ein Bedürfnis nach schneller Verfahrensabwicklung ändert daran nichts. Und zu entscheiden, ob Grundrechtsschutz sichergestellt ist, obliegt dem BVerfG, dessen Beteiligung, so scheint es, versucht wurde, zu umgehen.

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[Satz gelöscht Mod.] Ich möchte wissen, wer namentlich gegen die Bundesverfassungsrichter die Auslieferung genehmigt hat. Und nein, die Sachlage ist eine andere gewesen. Der Anwalt von Maja hat bereits angekündigt gehabt, dass er beim Bundesverfassungsgericht einen Eileintrag gestellt hat. Da war Maja noch in Deutschland und Berliner Justiz hat ohne auf das Ergebnis zu warten Maja im Morgengrauen transportiert. Danach hat es Unwahrheit bezüglich ihrer Verlegung verbreitet. Versuchen Sie bitte freundlich zu bleiben!

Das stimmt nicht! Maja T. wurde um 6.50 Uhr an die Behörden in Österreich übergeben. Erst um 7.38 Uhr ging der Antrag des Anwalts beim BVerfG ein.

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Es tut mir leid, falls meine Nachfrage als Unhöflichkeit aufgefasst wurde, ich habe sie tatsächlich inhaltlich gemeint, weil ich den Eindruck hatte, dass du überhaupt nicht auf die Widersprüche in der von dir geposteten Beschreibung der Abläufe eingehst, auf die mehrere Posts hier hingewiesen hatten.
Da sind zum einen die zeitlichen Abläufe: Man kann nicht gegen etwas handeln, was es noch gar nicht gibt. Und eine Ankündigung, dass ein Gericht angerufen werden soll ist eben rechtlich etwas anderes als eine Entscheidung eines Gerichts. Außerdem finde ich folgenden Satz aus dem LTO-Artikel wichtig:

Das LKA Sachsen hat sich nach Angaben von Richwin daraufhin noch einmal bei der Generalstaatsanwaltschaft rückversichert. Die Behörde teilte jedoch mit, dass eine Entscheidung des BVerfG in der Sache keine aufschiebende Wirkung hätte. Daraufhin setzte das LKA die Auslieferung fort.

Ich kann nicht sagen, ob es wirklich so war, ober ob das LKA Sachsen das nur nachträglich behauptet. Aber wenn weder die Generalstaatsanwaltschaft noch das LKA Sachsen davon ausgegangen sind, dass die Entscheidung des BVerfG eine aufschiebende Wirkung haben würde, ist die rechtliche Lage aus meiner Sicht eine andere.
Noch einmal: Politisch lässt sich das Ganze kritisieren, aber so zu tun, als hätte eine Clique wildgewordener Vollzugs- und Polizeibeamter eindeutig gegen herrschendes Recht gehandelt, wird der Realität nicht gerecht und schadet meiner Meinung nach eher der Glaubwürdigkeit der politischen Kritik.

Die direkt handelnden Beamten haben es sicherlich nicht gewusst und hatten ihre Befehle… ihnen ist kein Vorwurf zu machen. Aber irgendwo in der Hierarchie ist offensichtlich so gehandelt worden, dass man eine gerichtliche Überprüfung möglichst unmöglich machen will. Sonst hätte man niemals um 3:30 mit der Abschiebung begonnen und in einen Hubschrauber benutzt.

Auch die Schutzbehauptung der Berliner Staatsanwaltschaft, man hätte ja nichts mehr machen können als man von dem Eilantrag erfahren hat, ist lächerlich. Als hätte man den österreichischen Kollegen nicht sagen können „macht mal ne ausgedehnte Frühstückpause, wir erwarten in den nächsten 2 Stunden eine Gerichtsentscheidung, sorry, dass wir so übereilig waren.“

Aber was will man von CDU Innenministern erwarten? Im Kampf gegen den linken Terror…

Wie es rechtlich aussieht, weiß ich nicht. Die Behauptung, das eine Entscheidung des BVerfG in der Sache keine aufschiebende Wirkung hätte klingt für mich nicht sehr glaubwürdig. Gemeint ist vielleicht, dass ein Eilantrag keine aufschiebende Wirkung hätte.
Es gab keine Gefahr in Verzug oder andere dringende Gründe. Der Skandal ist, dass man es durchgeboxt hat statt 2-3 Stunden zu warten, offensichtlich weil einem die Meinung des BVerfG egal ist.

Wenn die AFD clever wäre, würde sie sagen: Ja, Maja T ist Linksextremistin, aber wir würden nie einen deutschen so ans Ausland verraten wie es die Altparteien hier tun.

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Was mir bekannt ist.
A) Maja T. steht unter Tatverdacht! Nichts davon ist bis heute bewiesen.
B) Maja ist Deutsche Staatsbürger und die Justiz in Ungarn wird seit Jahren seitens Europäischen Union beanstandet, Ungarn wird von rechte Partei regiert. Eine unabhängige und faire Verfahren ist gefährdet.
C) Noch in der Nacht vor der Übergabe an die Österreicher hatte ein Anwalt von T. nach LTO -Informationen die Berliner GenStA informiert, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen wird, um die Auslieferung zu verhindern.
D) Sachsens KG hat weder auf das BVerfG Urteil gewartet noch ernsthaft in Betracht gezogen welcher Konsequenzen die Auslieferung für Maja hat, beim oben genannten Gründen.

E) Deutschland ist ein Rechtsstaat, zu dem ein effektiver Rechtsschutz gehört. Dieser Vorgang entspricht weder der Rechtsschutz noch einer Rechtsprechung.

F) Die Abläufe in der Nacht bleiben auch nach der Plenarsitzung mit Zweifeln behaftet und deshalb ist zu klären wann, wie, was wem bekannt war und wer letztendlich Namentlich in Sachsen entschieden hat einen Bundesbürger in einer zweifelhaften Lage auszuliefern.

Maja sprach gegen 3.30 Uhr mit dem eigenen Vater und etwa um die Zeit auch mit dem Anwalt. Zudem gab es ein Telefonat zwischen Landeskriminalamt (LKA) und dem Anwalt von Maja , in dem – LTO berichtete bereits – die anstehende Anrufung des BVerfG mitgeteilt wurde. Nach diesem Telefonat hat das LKA noch in der Nacht Rücksprache mit der Berliner GenStA zur Auslieferung gehalten. Maja hat selbst nicht mit der GenStA sprechen können.

Der Rechtsstaat wird das jetzt auch aufarbeiten.
Denn beteiligten Beamten wird man aber keinen Strick draus drehen können, da sie sich hart an der Grenze des verfügbaren Rahmens bewegt haben.
Problematisch ist, dass, wie du sagst, in Ungarn kein fairer Prozess zu erwarten ist. Die Gerichte werden also vermutlich entscheiden, dass sie zurückgeholt werden muss. Ungarn wird den Vorgang als oberlehrerhafte Kritik an ihrem Rechtssystem ausschlachten und sich eine Rückführung teuer entschädigen lassen oder einfach platzen lassen.
Der Rechtsstaat hat auf jeden Fall an Glaubwürdigkeit verloren.

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